Alles rund um Estland als digitaler Vorreiterstaat
Obwohl die Bezeichnung E-Resident noch ungewohnt klingen mag, gibt es seit Dezember 2014 bereits etwa 90.000 estnische E-Residenten aus über 100 Ländern, Tendenz steigend. Was diese E-Residency ist, was Sie damit machen können und für wen sie sich lohnt, erfahren Sie in unserer aktuellen Episode des Podcast Perspektive Ausland. Wir sprechen mit der Rechtsanwältin Frau Aet Bergmann. Sie vermittelt Ihnen ein Verständnis für die Hintergründe, Vorteile und Umsetzung dieser elektronischen Residenz in ihrem Heimatland.
Wie alles begann
Anfang der 1990er Jahre gewann Estland Unabhängigkeit von der Sowjetunion und suchte nach einer Möglichkeit, sich neu aufzustellen. Estland hat 1,3 Millionen Einwohner und kam so auf die Idee, einen „digitalen Staat“ zu schaffen. Alles ist digital möglich: Einsicht in die eigene Krankenakte, ins Handelsregister oder ins Grundbuchamt. Verträge mit Stromgesellschaften schließen, Bauanträge stellen, und seit Kurzem auch notarielle Amtshandlungen tätigen.
Was ist die E-Residency, und was bringt sie mir?
Nicht in Estland lebende Esten oder Ausländer können mit ihrer E-Residency-Card alles digital erledigen, was in Estland lebende Bürger wie oben beschrieben mit ihrer ID-Card auch machen können. Selbstverständlich können Sie jederzeit sehen, wer wann in Ihre Daten geschaut hat. Sehr vorteilhaft ist die E-Residency für digitale Nomaden. Sie haben jederzeit vollen Zugriff und komplette Übersicht Ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Keinerlei Papierarbeit fällt an.
Wie kann ich die E-Residency bekommen?
Für gut 100 € können Sie online einen Antrag stellen und holen Ihre Unterlagen wenige Wochen später in einer estnischen Botschaft oder bei einer Polizeistation in Estland ab. Sie müssen sich dem estnischen Staat einmal gegenüber ausweisen. Sie erhalten eine Karte im Scheckkartenformat, ohne Bild, aber mit Personenkennzahl und Chip. Zudem ein Lesegerät und entsprechende Software.
Welche Gesellschaftsformen gibt es in Estland?
Das estnische Rechtssystem ist genauso aufgebaut wie in Deutschland, und alle in Deutschland vorhandenen Gesellschaftsformen sind auch in Estland vorhanden. Die am Häufigsten verwendete Gesellschaftsform ist die OÜ (Osaühing) und entspricht der deutschen GmbH. Das Stammkapital beträgt 2.500 € und kann zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden.
Das estnische Steuersystem
Estland erhebt keine Körperschaftsteuer, und nur entnommene Gewinne müssen Sie zum Zeitpunkt der Entnahme mit 20% versteuern. Sie können die Gewinne in der Gesellschaft belassen und später investieren oder Immobilien erwerben. Auch für eine Holding ist dieses interessant, wobei Sie bitte beachten müssen, dass die Besteuerung dort stattfindet, wo der Sitz der Geschäftsleitung ist.
In unserem oben verlinkten Video können Sie die gesamte Episode sehen und Antworten auf alle Bereiche der E-Residency bekommen.