Beckham Law Steuervorteile für Kryptotrader & Expats in Spanien
In der ersten Podcast-Folge mit Rechtsanwältin Svenja Werner haben wir bereits einiges zum Beckham Law in Spanien 2023 erfahren: Was der Beckham Law Status genau ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, auf was man bei der Anmeldung beachten sollte und welche neuen Regelungen es seit 2023 gibt.
In der heutigen Folge geht es vor allem darum, wie Kryptowährungen unter dem Beckham Law in Spanien versteuert werden, auf was man als Krypto-Trader und auch als Unternehmer achten muss und wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer unter dem Beckham Law gehandhabt werden.
Um Klarheit zu schaffen, haben wir uns mit dem deutschen Jurist Martin Westhofen zusammengesetzt, der bereits seit 5 Jahren in Spanien wohnt und in der Kanzlei ETL Nexum Abogados in Barcelona hauptsächlich Mandanten aus dem DACH Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) in Sachen Beckham Law und Umzug nach Spanien betreut.
Wenn Sie unsere erste Folge zum Beckham Law in Spanien mit Svenja Werner verpasst haben, holen Sie das gleich hier nach.
Wie wird Krypto-Einkommen unter dem Beckham Law in Spanien versteuert?
Grundsätzliches gilt, dass unter dem Beckham Law nur Einkommen aus spanischer Quelle oder Vermögen aus spanischer Quelle besteuert wird.
Das macht das Beckham Law natürlich auch für Leute interessant, die mit Kryptowährungen Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Denn genau wie alle anderen ausländischen Einkünfte, werden auch Krypto-Einkünfte aus dem Ausland nicht in Spanien versteuert. Wichtig ist aber, zwischen beruflichen Kryptotradern und privaten Krypto-Enthusiasten zu unterscheiden:
Hauptberufliche Kryptotrader, die Ihre Betriebsstätte (Server) im Ausland haben und ausländische Einkünfte erzielen, profitieren vom Beckham Law in Spanien. Man darf nur keine Betriebstätte in Spanien auslösen und keine Krypto-Geschäfte in Spanien abwickeln. Das heißt, man darf z.B. keine Hardware Wallets in Spanien haben.
Leute, die Kryptowährungen nur zur privaten Vermögensverwaltung nutzen und Transaktionen, Einkünfte etc. mit ihrem eigenen Privatvermögen machen, bleiben privat und müssen ihr Kryptoeinkommen nicht versteuern, sondern lediglich, wenn überhaupt, in der privaten spanischen Einkommensteuererklärung angeben. Achtung: Wer jedoch von Spanien aus mit Fremdvermögen aus Spanien tradet, gilt in Spanien sofort als selbstständig und man verliert den Beckham Law Status.
Es wird empfohlen, sich zu seiner individuellen Situation beraten zu lassen. Dabei kann Sie Martin Westhofen und sein Krypto-Experten-Team unterstützen.
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Wie werden Dividenden aus einer Betriebsstätte im Ausland unter Beckham versteuert?
Für alle ausländischen Einkommen, egal ob diese aus Kryptowährungen, Aktien oder aus einem Unternehmen im Ausland stammen, gelten die gleichen Regeln: Solange die Betriebsstätte und die Geschäftsbeziehungen etc. im Ausland sind, zahlt man mit dem Beckham Law Status keine Steuern in Spanien. Sobald man aber eine Betriebsstätte in Spanien auslöst, sei es durch das Involvieren von Fremdvermögen, oder eine gewerbliche Tätigkeit in Spanien, die den Voraussetzungen des Beckham Law Status nicht entsprechen, verliert man seinen Beckham Law Status.
Es gilt grundsätzlich auch, dass man bei Unternehmen im Ausland aufpassen muss: Entsandte Arbeitnehmer sollten z.B. im ausländischen Unternehmen nicht bevollmächtigt sein. Am besten man arbeitet vom Homeoffice aus, aber solange es sich um ausländisches Einkommen handelt, ist das spanische Steuerrecht eher locker und die Betriebsstätte im Ausland wird generell nicht verfolgt.
Wie wird Einkommen aus dem Nullsteuerausland versteuert?
Anders als beim Beckham Law in Portugal, bleiben auch alle Dividenden und Gewinnausschüttungen aus dem Nullsteuer-Ausland und anderen Steuerparadiesen wie z.B. den Bahamas oder Dubai, unter dem Beckham Law in Spanien steuerfrei.
Gibt es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien unter Beckham Law?
Auch wenn Backham Law Nutzer steuerlich als Nicht-Resident behandelt werden, sind sie von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer nicht ausgenommen und müssen genau wie alle anderen Spanier Schenkungs- und Erbschaftssteuer zahlen.
Gut zu wissen: Die staatliche Schenkungs- und Erbschaftssteuer obliegt individuell den Bundesländern, so muss man z.B. in Madrid oder Andalusien zwar die Erbschaft- und Schenkungssteuer erklären, aber nicht zahlen. Man kann daher vorrausschauend planen und in ein Bundesland in Spanien ziehen, das steuerlich die günstigsten Voraussetzungen bietet. Tipp: Katalonien hat die höchsten Steuersätze und ist steuerlich gesehen am wenigsten interessant.
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