Steuerkanzlei St Matthew

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Das UK High Potential Individual-Visum

Es ist nach dem sogenannten Brexit grundsätzlich schwieriger geworden, ein Visum für das Vereinigte Königreich zu bekommen. Das gilt auch für Rentner und Pensionäre, selbst wenn sie wohlhabend sind, und auch für die meisten Unternehmer. Das liegt daran, dass diverse Visa-Kategorien abgeschafft bzw. nicht verlängert wurden.

Natürlich ist es gut zu wissen, dass sich jeder EU-Bürger und auch Schweizer Staatsangehörige weiterhin bis zu sechs Monaten am Stück auch ohne Visum in Großbritannien aufhalten können. Und nicht selten wird diese Möglichkeit auch in der Form genutzt, dass die betreffenden Personen nach sechs Monaten ausreisen, einem Monat im Ausland verbringen und dann wieder für sechs Monate einreisen. Theoretisch ist dies immer wieder möglich. Man muss sich dabei allerdings bewusst sein, dass es jederzeit möglich ist, dass die Behörden dieser Vorgehensweise jederzeit ein Ende setzen können, da es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Es ist also eine Art "halblegales" Glücksspiel.

Für EU- und Schweizer Staatsbürger, die selbst oder von denen ein Familienmitglied bis 31. Dezember 2020 in Großbritannien gelebt haben, gibt es immer noch die Möglichkeit sich im Rahmen des EU Settlement Scheme zu bewerben, um weiter in Großbritannien leben zu können. Zwar lief das Programm eigentlich bereits am 30. Juni 2021 aus, jedoch besteht weiterhin für bestimmte Personengruppen diese Möglichkeit offen. Dies hier jedoch nur am Rande. Wer sich eingehender darüber informieren möchte kann dies auf der (englischsprachigen) Website der britischen Regierung hier tun.

Eine der wenigen verbliebenen, legalen Möglichkeiten ein Visum für Großbritannien zu bekommen, das einem einen Aufenthalt von mindestens zwei Jahren garantiert, ist das High Potential Individual (HPI) Visa.

Voraussetzungen, um sich für das HPI Visum bewerben zu können

Es gibt zwei wesentliche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um sich für das HPI Visum erhalten zu können.

Zunächst sollte man natürlich ein "Individuum mit hohem Potential" sein. Dies ist man unter dem HPI-Programm grundsätzlich nur dann, wenn man innerhalb von fünf Jahren vor Visum-Antragsstellung einen Abschluss an einer der von der britischen Regierung dafür zugelassenen Universitäten erhalten hat. Die Liste der zugelassenen Universitäten ist kurz und elitär und wird jährlich aktualisiert.

Wessen Muttersprache nicht Englisch ist, muss zudem bei seiner Bewerbung für gewöhnlich schriftliche und mündliche Englischkenntnisse auf mindestens B1-Niveau gemäß dem Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) nachweisen. Dazu reicht aus, höchstens zwei Jahre vor Visum-Antragstellung einen sogenannten SELT (Secure English Language Test) bei einem anerkannten Anbieter bestanden zu haben. Außerhalb von Großbritannien sind das lediglich die Anbieter Pearson, PSI Services (UK) Ltd, IELTS SELT Consortium und LanguageCert.

Alternativ werden als Nachweise auch ein GCSE (A level), ein Scottish National Qualification (level 4 oder 5), Scottish Higher oder Advanced Higher in English akzeptiert, welche man an einer Schule innerhalb des Vereinigten Königreichs erworben hat, an der man sich eingeschrieben hat, bevor man das 18. Lebensjahr vollendet hatte.

Und schließlich wird auch ein akademischer Abschluss akzeptiert, der in englischer Sprache unterrichtet wurde. Wer im Ausland studiert hat, muss dabei über Ecctis (ehemals UK NARIC) eine Bestätigung beantragen, dass sein Abschluss mit einem britischen Bachelor-, Master- oder Doktorgrad vergleichbar ist.

Was bringt das HPI-Visum?

Zunächst hat man damit die Möglichkeit, sich für üblicherweise zwei Jahre in Großbritannien legal aufzuhalten. Für Inhaber eines Doktortitel oder einer Promotion vergleichbaren Qualifikation, gilt es für 3 Jahre.

Man kann dann in den meisten Berufen arbeiten, sich um Arbeit bewerben, sich selbständig machen, sich ehrenamtlich engagieren, ins Ausland reisen und legal wieder nach Großbritannien reinreisen und ggf. auch seinen Partner bzw. seine Partnerin sowie seine Kinder mit nach Großbritannien bringen, sofern diese anspruchsberechtigt sind.

Nachteile des HPI-Visums

Der wohl wichtigste Nachteil des Visums ist wohl, dass es sich nicht verlängern lässt. Man kann nach Ablauf also nur ein anderes Visum beantragen oder ggf. die Möglichkeit wahrnehmen, sich legal sechs Monate am Stück in Großbritannien aufzuhalten, wie eingangs beschrieben. Auch die Möglichkeit, sich um eine Niederlassungserlaubnis in Großbritannien zu bewerben, ist mit diesem Visum nicht gegeben.

Die Aufnahme eines Studiums ist mit dem HPI-Visum nur möglich, wenn der gewählte Studiengang nicht im Rahmen eines Studentenvisums beantragt werden kann. Ist das möglich, muss man stattdessen ein Studentenvisum beantragen oder ein bereits bestehendes Studentenvisum verlängern. Wer in sensiblen Bereichen studieren oder forschen möchte, benötigt möglicherweise zudem ein ATAS-Zertifikat (Academic Technology Approval Scheme).

Der für Personen mit hohem Potential möglicherweise am wenigsten störende Nachteil ist, dass man damit die meisten sozialen Leistungen (öffentliche Mittel) oder die staatliche Rente nicht beantragen kann.

Erfolgreiche Bewerber für das HPI-Visum erhalten eine komplette Liste der Dinge, die für sie erlaubt bzw. nicht erlaubt sind.

Unsere Empfehlung

Der Brexit hat gerade bei Visum-Angelegenheiten doch viele Veränderungen mit sich gebracht. Wir raten daher jedem Interessenten dringend, sich bei Visa für Großbritannien - auch bei der Beantragung des HPI-Visums - professionell, am besten anwaltlich, beraten zu lassen. Die Bewerbung erfordert das Bereitstellung und Ausfüllen einer Reihe von Dokumenten, die Einhaltung von Fristen und weitere mögliche "Fallstricke", die Sie mit Experten leicht vermeiden oder umgehen können.

Der gesamte Prozess dauert ca. vier Wochen, wenn Sie sich von außerhalb Großbritanniens bewerben. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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