Diese Steuervorteile bietet Ihnen Georgien
Bei dem Begriff “Steueroase” denken die wenigsten Menschen sofort an Georgien. Dabei hat das Land, das an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien gelegen ist, steuerlich einige Vorteile zu bieten. Darüber hinaus punktet Georgien mit landschaftlicher Schönheit, kultureller Vielfalt und niedrigen Lebenshaltungskosten.
Ist Georgien ein Steuerparadies?
Als Land mit territorialem Steuerprinzip ist Georgien für Menschen, die ein passives Auslandseinkommen haben, ein echtes Steuerparadies. Die Einkünfte aus dem Ausland werden also in Georgien nicht besteuert. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein aktives Einkommen handelt. Ein kleiner Wermutstropfen für Freelancer und digitale Nomaden: Wird das Einkommen von Georgien aus im Ausland erarbeitet, fällt eine Einkommensteuer in Höhe von 20% an.
Rentner, die in Georgien von den niedrigen Lebenshaltungskosten in reizvoller Umgebung profitieren möchten, finden in dem Land ebenfalls ideale Bedingungen vor. Da gesetzliche Renten und Pensionen in Deutschland versteuert werden, entfällt die Steuer zwar nicht, aber Sie haben in Georgien aufgrund der deutlich niedrigeren Kosten mehr von Ihrem Geld. Eine Doppelbesteuerung entfällt, da Georgien mit Deutschland, aber auch mit Österreich und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Im aktuellen Podcast auf Perspektive Ausland erklärt Rechtsanwalt Dr. David Toradze, Gründer der in der georgischen Hauptstadt Tiflis gelegenen Kanzlei Toradze & Partners, inwiefern Georgien auch für Unternehmer ein Steuerparadies ist.
Diese Unternehmer profitieren von niedrigen Steuern in Georgien besonders
Besondere Vorteile bietet Georgien für IT-Unternehmen. Diese können sich als “Virtual Zone Persona” registrieren lassen. Im Rahmen dieses gesonderten Steuerprogramms zahlen IT-Firmen, die ihre Einnahmen außerhalb von Georgien erwirtschaften, lediglich 5 % Steuern auf ihren Gewinn. Die Geschäftsleitung muss dabei nicht von Georgien aus erfolgen, allerdings ist es erforderlich, im Land einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Dessen Gehalt wiederum wird regulär besteuert.
Die Gründung einer Firma in Georgien ist innerhalb von kurzer Zeit möglich. Es muss lediglich mit einem Zeitraum von ein bis zwei Arbeitstagen gerechnet werden, dann ist das Unternehmen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, registriert. Die vorab nötige Registrierung als “Virtual Zone Persona” nimmt allerdings etwas mehr Zeit in Anspruch. Sie erfolgt innerhalb von 30 Tagen und ist kostenfrei.
Unternehmer, die sich für ein IT-Unternehmen in Georgien entscheiden, ihren Wohnsitz aber in einem anderen Land haben, sollten darauf achten, dass hier keine Doppelbesteuerung erfolgt. Allerdings hat Georgien mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, sodass auch diesbezüglich günstige Konstellationen möglich sind.
Vorteilhafte Kleinunternehmerregelung
Für Einzelunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Lari (rund 175.000 Euro) ist Georgien ebenfalls eine absolute Steueroase. Sie zahlen lediglich 1% Steuern ihren Gesamtumsatz. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Das Einkommen muss monatlich (Stichtag jeweils der 15.) gemeldet werden.
Wer den Gesamtumsatz von 500.000 Lari in zwei aufeinander folgenden Jahren überschreitet, verliert seinen Kleinunternehmerstatus.
Es gibt Berufsgruppen und Branchen, die von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Dazu zählen sämtliche Beratungstätigkeiten. Ein Unternehmer, der Consulting anbietet, kann sich somit beispielsweise nicht nach dieser Regelung besteuern lassen.
Weitere Informationen zur Firmengründung und zum Unternehmertum in Georgien finden Sie auf unserer Seite Auslandsunternehmen.
Haben Sie konkrete Fragen zur Besteuerung in Georgien oder im Ausland generell? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung!