Für Limited Unternehmer: Die 10 häufigsten Fragen zur Anpassung der EU MWST / VAT Direktive
Wir haben in den letzten Wochen und Monaten etliche Gespräche mit Mandanten geführt, um Fragen rund um die Neuerungen bei der VAT (Value Added Tax, UK Mehrwertsteuer) zu klären. Hier geht es um Anpassungen der EU MWST Direktive. Diese sind bekanntlich am 1. Januar 2010 in Kraft getreten (wir berichteten) - übrigens EU-weit. Deutsche und österreichische Betriebe sind genauso betroffen.
Wie wir es immer wieder bei ähnlichen Änderungen erleben, ist die Unsicherheit anfangs groß. Es fehlt an einfach verständlichem Informationsmaterial. Dem wollen wir hier ganz pragmatisch Abhilfe verschaffen: Bei einem Teammeeting diese Woche haben wir uns nochmals rückblickend mit früheren Gesprächen rund um das Thema auseinandergesetzt. Als Ergebnis haben wir nun eine Liste mit den 10 häufigsten Fragen und Antworten rund um die VAT-Neuerungen zusammengestellt. Alles Dinge, die uns im Beratungsalltag in den letzten sechs Monaten begegnet sind. Damit wollen wir Sie im folgenden beglücken und hoffen, so etwas zur Klarheit in der Sache beizutragen:
1) Was hat sich zum 1. Januar 2010 konkret geändert?
Zum 01/01/2010 sind EU-weit drei Änderungen bei der MWST-Direktive in Kraft getreten:
A: Im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) ist der Ort der Leistungserbringung nun praktisch immer das Sitzland des Kunden und nicht mehr das Sitzland des Lieferanten wie bisher. Daraus ergibt sich, dass auch im Dienstleistungsbereich das Reverse Charging Verfahren angewendet wird (mehr dazu unten), wenn es sich um einen betrieblichen Kunden im EU Ausland handelt. Ist der Kunde ein Endverbraucher, ändert sich in den meisten Fällen nichts.
B: Damit die Steuerbehörden die ordnungsgemäße Abführung der MWST überwachen können, müssen nun auch Dienstleister regelmäßig detailliert Informationen über Umsätze und Kunden im EU-Ausland an die Finanzämter übermitteln.
C: Wenn Sie im EU Ausland bei betrieblichen Ausgaben MWST bezahlt haben, können Sie diese ab sofort in Ihrem Sitzland zurückfordern und müssen nicht mehr kompliziert über ausländische Finanzämter gehen.
Davon unabhängig wurde im UK der MWST-Satz wieder auf 17.5% angehoben, nachdem er vor einem Jahr als Stimulus-Maßnahme vorübergehend auf 15% gesenkt wurde (Änderung D).
2) Ändert sich nur die Gesetzgebung im UK? Sind nur UK Limited-Firmen betroffen?
Änderung A, B und C gilt EU-weit für alle Arten von Betrieben (Kapital- und Personengesellschaften, Einzelfirmen etc). Änderung D gilt nur für Kunden, die eine VAT Nummer/Steuernummer in England haben.
3) Wer ist betroffen? Für wen ändert sich etwas?
Von Änderung A und B sind nur EU-Unternehmen betroffen, die im Dienstleistungssektor tätig sind und betriebliche Kunden im EU-Ausland haben. Änderung C betrifft alle Unternehmen in der EU. Änderung D gilt nur für Betriebe mit einer UK Steuernummer.
4) Ich habe eine Limited mit deutscher/österreichischer Steuernummer - inwieweit bin ich betroffen?
Sie sind auf jeden Fall von Änderung C betroffen. Und zwar immer dann, wenn immer Sie Waren und Dienstleistungen im EU-Ausland einkaufen, die mit MWST belegt sind. Sie sind von Änderung A und B nur betroffen, wenn Sie im Dienstleistungssektor tätig sind und betriebliche Kunden im EU-Ausland haben. Sprechen Sie mit Ihrem lokalen steuerlichen Berater und lassen Sie sich im Hinblick auf die konkret zu ergreifenden Maßnahmen informieren. Von Änderung D sind sie nicht betroffen.
5) Ich habe eine Limited mit Betriebsstätte England - inwieweit bin ich betroffen?
Sie sind auf jeden Fall von Änderung C betroffen. Und zwar dann, wenn immer Sie Waren und Dienstleistungen im EU-Ausland einkaufen, die mit MWST belegt sind. Sie sind von Änderung A und B nur betroffen, wenn Sie im Dienstleistungssektor tätig sind und betriebliche Kunden im EU-Ausland haben und eine VAT Nummer im UK haben. Sie müssen nun auch eine EC Sales List mit jedem VAT Return abgeben. Mehr dazu unten. Von Änderung D sind sie betroffen, wenn sie eine VAT Nummer im UK haben. Berechnen Sie ab Januar 17.5% VAT.
6) Spielt es eine Rolle, ob meine Kunden Endverbraucher oder Betriebe sind?
Ja. Änderung A und B ist nur relevant, wenn Sie betriebliche Kunden haben. Für Änderung C und D spielt dies keine Rolle.
7) Spielt es eine Rolle, ob ich innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig bin oder nicht?
Ja. Änderung A und B ist nur relevant, wenn sie innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind. Änderung C ist relevant, wenn Sie im EU Ausland betriebliche Ausgaben hatten und dafür die bezahlte Mwst zurückfordern möchten. Für Änderung D spielt es keine Rolle, ob Sie grenzüberschreitend tätig sind.
8) Was ist Reverse Charging?
Beim Reverse Charging Verfahren verbucht der Kunde im EU Ausland die MWST und nicht der Lieferant. Reverse Charging kommt nur bei B2B Transaktionen zum Einsatz!
Ein Beispiel: Ein Unternehmen in England bekommt eine Rechnung von einem deutschen Unternehmen über EUR 1,000. Das Unternehmen in England muss nun auf dem nächsten VAT Return die englische VAT auf diesen Betrag abführen (17.5% = EUR 117.50), kann diese im gleichen VAT Return aber wieder zurückfordern. So ergibt sich ein Nullsummenspiel, es entstehen keine konkreten Kosten. Sie haben aber dennoch die VAT verbucht, somit gibt es einen (auch vom Finanzamt) nachvollziehbaren Vorgang.
ACHTUNG: In Ausnahmefällen kommt es nicht zum genannten Nullsummenspiel. Ist der Beleg nicht abzugsfähig, kann natürlich auch die MWST nicht ausgebucht werden. Dann wird der Beleg praktisch wie ein inländischer Beleg behandelt, bei dem man und besagten Umständen auch die MWST nicht zurückfordern könnte.
9) Was ist eine EC Sales List?
Wenn Sie in England VAT registriert und ein Dienstleister sind, müssen Sie ab sofort mit jedem VAT Return eine sogenannte EC Sales List abgeben. Betrieben, die mit Produkten handeln, ist dieser Vorgang schon lange vertraut. Die EC Sales List enthält alle Details zu allen grenzüberschreitenden Transaktionen, die im Reverse Charging Verfahren abgewickelt wurden. Die EC Sales List enthält Details wie die EU-Steuernummer Ihres Kunden.
Diese Informationen wird dann zwischen den EU Finanzämtern ausgetauscht. Somit können die Steuerbehörden prüfen, ob Ihr Kunde den Vorgang ordnungsgemäß verbucht hat. Hier können Sie Beispiel EC Sales List herunterladen (PDF).
10) Ich bin Mandant der Steuerkanzlei St Matthew - was muss ich beachten?
Wenn wir Ihren VAT Return für Sie bearbeiten, werden wir in Zukunft auch die entsprechende EC Sales List mit ausfüllen. Ansonsten ergeben sich von unserer Seite keine Änderungen. HMRC schickt Ihnen bzw uns nur dann ein EC Sales List Formular zu, wenn dieses auch ausgefüllt werden soll.
Haben wir Ihnen mit dieser kompakten Zusammenfassung helfen können? Es liegt in der Natur der Sache, dass wir hier nicht allzusehr auf Details eingehen können, sondern uns bewusst kurz fassen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, falls Sie weiterführende Fragen haben. Sind Sie bereits Mandant bei der Steuerkanzlei St Matthew, wenden Sie sich bitte an den Ihnen bekannten Ansprechpartner.