Steuerkanzlei St Matthew

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Gründung einer Limited schützt vor den Folgen der Steuererhöhung in Großbritannien

Die Aufregung war groß als bekannt wurde, dass die neu gebildete Regierung die Steuern erhöhen wird. Insgeheim weiß zwar jeder, dass das hohe Haushaltsdefizit nur durch Sparen in den Griff bekommen werden kann, doch nicht, wenn man selbst davon betroffen ist. So meldeten sich in den letzten Wochen viele Mandanten, welche mit Hilfe der Steuerkanzlei StMatthew ihre Limited in England gegründet hatten und wissen wollten, ob auch sie von den Steuererhöhung betroffen sein werden.

Ich konnte sie beruhigen, denn als Inhaber einer Limited genießt man gewisse steuerrechtliche Vorteile, welche auch nun bei der Steuererhöhung von großem Nutzen sein können.

Insbesondere bietet eine Limited steuerrechtliche Vorteile, wenn man beachtet, dass die Capital Gain Tax angehoben wird. Hier bietet die Limited, im Vergleich zum Status des Sole Traders oder Contractors, klare Vorteile.

Die britische Regierung will Unternehmen und Selbständigen das wirtschaftliche Handeln nicht erschweren, denn eine laufende Konjunktur ist momentan mindestens genauso wichtig wie Sparen.

Wer eine Limited gründet, hat einen gewissen Freibetrag, was den steuerfreien Lohn angeht. Außerdem müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge leisten, wenn Ihr Unternehmen jährlich weniger als 300.000 Pfund Einkommen aufzuweisen hat.

Wenn Sie von dem einfachen englischen Steuerrecht profitieren wollen, wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Auch wenn Sie schon in Großbritannien tätig sind, kann Ihnen das Team von StMatthew behilflich sein. Neben der Gründung einer Limited, welche Ihnen steuerliche Vorteile verschafft, können wir uns außerdem auch Ihrer Buchhaltung annehmen, sodass Sie sich auf das Kerngeschäft ihres Unternehmens konzentrieren können.