HMRC veröffentlicht Brexit-Hinweise zur Beachtung beim Kauf von Weihnachtsgeschenken
Sowohl während der gesamten Black-Friday-Woche als auch am vergangenen Cyber Monday ist der eine oder andere Brite möglicherweise von unerwarteten Zollgebühren überrascht worden, als die eigene Bestellung ankam.
Denn durch die im Januar 2021 verabschiedeten Änderungen müssen Verbraucher beim Kauf bestimmter Artikel von Nicht-EU-Verkäufern eine Gebühr an den Zoll entrichten. Nun könnten diese Kosten möglicherweise auch beim Kauf von Waren aus der Europäischen Union anfallen. Zur Vermeidung dieses Problems in der Weihnachtszeit und zum Schutz der Verbraucher hat das HMRC jetzt 7 wichtige Tipps veröffentlicht, mit deren Hilfe Sie feststellen können, ob bei der Bestellung von Weihnachtsgeschenken entsprechende Aufwendungen anfallen könnten oder nicht.
In unserem Blogartikel haben wir diese 7 Tipps für Sie zusammengefasst, damit Sie beim Kauf Ihrer Weihnachtsgeschenke nicht in eine Zollfalle geraten und kostspielige Gebühren zahlen müssen.
Die 7 Top-Tipps des HMRC zur Vermeidung von Zollgebühren
Tipp 1: Achten Sie darauf, wo Sie als Empfänger ansässig sind:
Käufer in Nordirland sind von diesen Änderungen aufgrund des Nordirland-Protokolls nicht betroffen, aber diejenigen im Vereinigten Königreich sollten sich der möglichen Änderungen bewusst sein.
Tipp 2: Prüfen Sie, ob Ihre Bestellung verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol oder Parfüm enthält:
Im Gegensatz zu anderen Waren gibt es bei verbrauchsteuerpflichtigen Produkten keine Untergrenze für die Zollgebühren, sodass unabhängig vom Wert oder der Herkunft Ihrer Waren Gebühren fällig werden.
Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren kauft, muss die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuer zahlen und unter Umständen auch Zollgebühren entrichten.
Tipp 3: Prüfen Sie, ob Ihre Bestellung einen Wert von mehr als £135 hat, bevor zusätzliche Kosten wie Versand und Versicherung anfallen
Käufer, die einen Warenbestand oder Artikel von geringem Wert kaufen, zu denen keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren gehören, brauchen sich keine Sorgen zu machen, da für Waren, die in Sendungen mit einem Wert von weniger als 135 £ verschickt werden, keine zusätzlichen Gebühren anfallen. In diesem Fall wird die britische Mehrwertsteuer vom Verkäufer im Namen der HMRC am Verkaufsort erhoben. Dies gilt auch für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern bezogen werden.
Wer allerdings ein teureres Produkt aus dem Ausland kauft (über £135), muss nun die Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Zollgebühren zahlen. Der fällige Betrag hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem von den Versand- und Versicherungskosten, sodass Verbraucher ihren Verkäufer um Rat fragen sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Käufer, die bereits wissen, dass sie Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, sollten sich vergewissern, dass ihr Verkäufer ihnen keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, da sie sonst möglicherweise doppelt belastet werden.
Tipp 4: Denken Sie daran, dass neue Gebühren anfallen, wenn Sie Geschenke ins Ausland schicken - oder wenn jemand im Ausland Geschenke an Sie schickt:
Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, ein Geschenk von einem in der EU ansässigen Bürger zu erhalten, das einen Wert von weniger als 39 £ hat und keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren enthält, ist es von der Einfuhrumsatzsteuer und den Zollabgaben befreit. Beträgt der Wert der Waren mehr als 39 £, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig, und sobald der Wert des Geschenks 135 £ erreicht, fallen auch noch Zollgebühren an. Möglicherweise fällt zusätzlich noch eine "Bearbeitungsgebühr" an.
Falls Sie ein Geschenk an eine Person mit Wohnsitz im Ausland senden möchten, sollten Sie sich in den von der zuständigen Zollbehörde veröffentlichten Leitlinien über die entsprechenden Vorschriften und Gebühren informieren.
Tipp 5: Achten Sie darauf, wie und wann Sie über Gebühren informiert werden können:
Diejenigen, die Zollgebühren zu entrichten haben, werden vom Kurierunternehmen kontaktiert und aufgefordert, die Gebühren zu zahlen, bevor sie die Ware entgegennehmen können. Alternativ kann der Verkäufer die Gebühren für Sie im Voraus bezahlen, jedoch sollten Sie dies mit dem Verkäufer abklären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Tipp 6: Prüfen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Hinweise:
Um Käufern zu helfen, sich mit diesen Änderungen zurechtzufinden, hat das HMRC Diagramme mit drei fiktiven Szenarien für den Kauf von Waren aus der EU erstellt und einen einfachen Leitfaden veröffentlicht, der auch wichtige Informationen über die Anfechtung einer Gebühr, die Rückgabe unerwünschter Waren und die Erstattung gezahlter Gebühren enthält.
Bonus-Tipp: Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob die Waren aus der EU stammen und ob sie zum Nulltarif eingeführt werden können:
Für Waren, die die Kriterien des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfüllen, werden keine Zölle erhoben, und der Nulltarif kann korrekt angewendet werden.
Die Anforderungen der Ursprungsregeln bedeuten, dass Sie selbst bei einem Warenwert von über 135 £ keine Zölle zahlen müssen, wenn die von Ihnen gekauften Waren ihren Ursprung in der EU haben oder in der EU ausreichend be- oder verarbeitet wurden, der Verkäufer dies bestätigt und der Nulltarif in der Zollanmeldung geltend gemacht wird, obwohl die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin fällig ist.
Sollten Zollgebühren anfallen, können Sie den entsprechenden Satz - oder Tarif - für jeden Artikel im Tool für Handelszölle finden. Es wird jedoch empfohlen, dass Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, um den genauen Betrag zu erfahren.
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