Steuerkanzlei St Matthew

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Italien - Ein Steuerparadies in der EU?

Egal, ob Freiberufler, Unternehmer oder Rentner, Italien bietet für viele Personengruppen steuerliche Vorteile, die das Land zum echten Steuerparadies innerhalb der EU machen. Um tatsächlich diese Vorteile nutzen zu können, kommt es aber auf bestimmte Bedingungen an. 

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um das Dolce Vita in Italien genießen und dabei auch noch Steuern sparen zu können, erfahren Sie im neuen Podcast auf Perspektive Ausland. Darin gehen wir genau auf die einzelnen Steuerprogramme ein, die Italien für Rückkehrer und EU-Bürger geschaffen hat und erklären Ihnen, welches für Sie infrage kommen könnte. 

Wer von den Steuervorteilen für Rückkehrer und Neuankömmlinge profitiert

Italien hat mit einem Gesetz namens “rientri cervelli” Steuervorteile für Rückkehrer eingeführt. Ursprünglich war die Absicht hinter der neuen Regelung, italienische Akademiker, die ins Ausland abgewandert sind, wieder zurück ins Land zu holen. Jedoch ist das Gesetz für alle EU-Bürger gültig und macht Italien zum attraktiven Ziel für all jene, die mediterrane Lebensfreude genießen und dabei auch noch Steuern sparen möchten. 

So bietet dieses Gesetz mit dem Inbound-Tax-Regime die Möglichkeit, mindestens fünf Jahre lang die Steuerlast deutlich zu senken. Einzelunternehmer, Freelancer und auch Angestellte, die sich für einen Wohnsitz in Italien entscheiden, zahlen damit nämlich nur auf 30 % ihrer Einkünfte Steuern. Ziehen Sie in den Süden des Landes, verringert sich die Steuerlast noch einmal, denn dann zahlen Sie nur noch auf 10 % Ihres Einkommens Steuern.

Allerdings sollten Sie unbedingt beachten, dass mit den Einkommensteuern keine Sozialversicherungsbeiträge abgegolten sind. Diese fallen, ebenso wie in Ländern wie Spanien, auf den gesamten Gewinn bzw. das gesamte Einkommen an (mit einer Höchstberechnungsgrenze von 110.000 EUR) und schlagen mit rund 25 % zu Buche. 

Steueranreize für Vermögende

Für Vermögende, die ihren Wohnsitz verlegen und dafür aufgrund des Non-Dom-Status Länder wie Zypern, Malta oder Großbritannien ins Auge gefasst haben, könnte auch Italien eine Option sein. Das Land bietet ebenso wie die bekannten Non-Dom-Länder eine attraktive Pauschalsteuer für High-net-Worth Individuals. 

Mit dieser Pauschalbesteuerung zahlen Sie 100.000 Euro jährlich an Steuern zuzüglich 25.000 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Abgegolten sind damit sämtliche Auslandseinkünfte. Diese Pauschalsteuer können Sie bis zu 15 Jahre lang nutzen und dabei in Italien wohnhaft werden, wo immer Sie möchten. Sie können somit in den Süden ziehen, aber auch in Rom, Florenz oder Mailand residieren. Rentner und Pensionäre dagegen können ebenfalls von einer Pauschalbesteuerung profitieren, sind dabei aber örtlich gebunden. 

Welche Steuervorteile Italien Rentnern und Pensionären bietet

Wer Ruhestandsbezüge außerhalb der gesetzlichen Rente bzw. Pension bezieht, für den ist das italienische Flat-Tax-Regime interessant. Damit zahlen Sie pauschale 7 % Steuern, allerdings müssen Sie Ihren Wohnsitz, um diesen Vorteil nutzen zu können, in den italienischen Süden in einen Ort verlagern, der maximal 20.000 Einwohner fasst. 

Beziehen Sie in Deutschland eine gesetzliche Rente oder Pension, profitieren Sie von dieser Steuervergünstigung allerdings nicht, denn dann werden Ihre Bezüge bereits in Deutschland versteuert. Beziehen Sie Einkünfte aber beispielsweise aus Dividenden (außerhalb Deutschlands), kann das Flat-Tax-Regime für Sie aber Vorteile bringen. Nutzen können Sie es zehn Jahre lang. Danach werden die üblichen in Italien geltenden Steuersätze angesetzt. 

Wollen Sie genau wissen, was Sie tun müssen, um die Steuervergünstigungen in Italien zu nutzen oder haben Sie anderweitige Fragen zur Wohnsitzverlegungen in das sonnige Bella Italia, stehen wir Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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