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Mit Beckham Law in Spanien Steuern sparen - Update 2023

Mallorca, Madrid, Barcelona: Spanien ist für viele ein absolutes Traumland und mit den richtigen Voraussetzungen, kann man mit dem Beckham Law Status auch traumhafte Steuervorteile genießen. 

Was genau das Beckham Law ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche neuen Regelungen es seit 2023 gibt erfahren Sie in unserem neuen Podcast mit Rechtsanwältin Svenja Werner aus Madrid, die sich hauptsächlich mit dem Thema Steuerrecht, Beckham Law und Steuervorteile in Spanien beschäftigt.

Was ist Beckham Law?

Das Beckham Law bietet Ausländern, die in den letzten 5 Jahren in Spanien keinen Wohnsitz hatten und steuerlich nicht ansässig waren und jetzt nach Spanien auswandern, einen pauschalen Steuersatz von nur 24% auf alle Einkünfte (inkl. weltweite Einkommen, das im Ausland und nicht in Spanien generiert wird) bis 600.000 Euro für einen Zeitraum von 6 Jahren. Während dieser 6 Jahre muss auch keine Steuererklärung im Ausland abgegeben werden.

Für wen ist Beckham Law interessant?

Folgende Berufsgruppen können den Beckham Law Status beantragen:

  • Angestellte in Spanien
    Wenn Sie bei einem spanischen Arbeitgeber / Unternehmen arbeiten.

  • Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber im Ausland (Remote Work oder Entsendung)
    Für typische Freiberufler, die für mehrere Kunden im Ausland arbeiten, ist das Beckham Law nicht geeignet.
    Remote-Worker, die für ausländische Kunden tätig sind, können den Beckham Law Status nur dann nutzen, wenn sie entweder a) vom Arbeitgeber im Ausland entsendet werden, um im spanischen Unternehmen von Spanien aus zu arbeiten oder b) der Arbeitgeber die ausländische Gesellschaft in Spanien mit Steuernummer und Sozialversicherung als nicht-ansässige Firma registriert, damit keine Betriebsstätte ausgelöst wird. Der ausländische Arbeitgeber kann den Remote Worker auch über einen Employer of Record in Spanien anstellen. Es muss nur bewiesen werden, dass die Arbeit komplett online/remote erledigt werden kann. Wichtig: Der ausländische Arbeitgeber darf keine Betriebsstätte in Spanien auslösen.

  • Geschäftsführer in einem eingetragenen spanischen Unternehmen
    Die Beteiligung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft muss unter 25% sein. Wenn die Firma nicht nur Anteile verwaltet, sondern wirtschaftlich aktiv ist und den Geschäftsführer nach Spanien zieht, darf man auch über 25% halten. Einkünfte dürfen aus einer spanischen Betriebsstätte jedoch nicht generiert werden - wie das in dem Fall zu verstehen ist, weiß man noch nicht genau.

  • Selbständige bei spanischem Arbeitgeber mit ENISA-Bescheid
    Tipp: Es gibt ein Startup-Register mit Unternehmen, die in Spanien anerkannt sind - man kann sich bei diesen bewerben.

  • Hochqualifizierter Freiberufler für Start-up-Unternehmen mit ENISA-Bescheid in Spanien
    Die Voraussetzungen für ENISA müssen erfüllt sein.

  • Ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen außerhalb Spaniens haben oder gründen
    Wer ein Unternehmen in z.B. Irland, Malta, Zypern gründet oder hat und die Dividenden unter 600.000 Euro sind, kann diese mit Beckham Law in Spanien günstig versteuern.

Wie beantrage ich Beckham Law? 

Bevor man sich für Beckham Law bewirbt, muss man

  • Die Voraussetzungen erfüllen
    Siehe oben.

  • Nach Spanien umziehen
    Um den Beckham Law Status zu beantragen, braucht man zuerst eine Wohnadresse und Steuernummer in Spanien.

  • Die Antragsfrist einhalten 

Die Antragsfrist beträgt 6 Monate und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man in Spanien anfängt zu arbeiten bzw. seine Aktivität als Unternehmer ausübt. 

Steuern in Spanien mit Beckham Law Status

Ziel der Beckham Law Regel ist, dass Einwanderer, die nach Spanien ziehen und gut verdienen, nicht gleich durch hohe Einkommensteuersätze abgeschreckt werden.

Daher gilt eine Einkommensteuer von 24% für alle Beckham Law-Nutzer, die jährlich bis 600.000 Euro im Jahr verdienen (inkl. Welteinkommen).

Beckham Law-Nutzer sind mit ihrem spanischen Vermögen (z.B. Immobilien, Auto, Schiff, etc.) in Spanien aber auch vermögenssteuerpflichtig und müssen dieses ab einem Betrag von 2.000.000 Euro angeben. Der Vermögenssteuersatz ist je nach Region in Spanien unterschiedlich, liegt aber zwischen 0,2 bis 2,5 % des Nettovermögens. Die neue Solidaritätssteuer ist an die Vermögenssteuer geknüpft, aber nur für diejenigen relevant, die über 3.000.000€ Vermögen in Spanien haben. Der Freibetrag für Beckham Law-Nutzer ist normalerweise 700.000 Euro. 

Trading und Kryptogewinne, die in Spanien erwirtschaftet werden, müssen in Spanien normalerweise bei der Einkommensteuer gemeldet werden und werden mit zwischen 19% und 28% versteuert - der Steuersatz von 28% gilt aber erst ab 300.000€ Gewinn.

Tipp für Beckham Law-Nutzer: Solange Depots, Aktien, Wertpapiere, Kryptowährungen etc. im Ausland sind, muss man diese nicht in Spanien versteuern. Das heißt, man sollte kein Wallet, USB-Stick, Depot oder ISIN Nummer in Spanien haben.

Weitere Informationen zu Steuern in Spanien

Mehr Informationen zu Beckham Law und Spanien und vielen anderen Ländern finden Sie auf unseren Websites Wohnsitz Ausland, Auslandsunternehmen und auf LinkedIn.

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