Steuerkanzlei St Matthew

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Monaco - ein kleines Land mit unzähligen Möglichkeiten

Der deutsche Rechtsanwalt und monegassische Rechtsberater Dr. Andreas Bosse, welcher bereits 26 Jahre an Erfahrung in Monaco aufweist, erläutert in der heutigen Podcast-Episode von Perspektive Ausland die Möglichkeiten für einen Wohnsitzwechsel nach Monaco.

Ähnlich wie Großbritannien ist auch Monaco kein EU-Land, gehört aber dennoch zoll- und mehrwertsteuermäßig zu der EU.
Für die Beantragung einer monegassischen Residenz muss man pro Person 500.000€ auf einem dortigen Bankkonto – in Form von Aktien oder Bargeld – anlegen.

Monaco erhebt keine persönliche Einkommensteuer, ebenso werden ausländische Einkünfte nicht besteuert. Wenn es also Probleme nach dem Umzug geben sollte, entstehen diese zumeist in dem Land, in welchem man seinen Zweitwohnsitz hat.

Monaco ist kein typischer Standort für eine internationale Unternehmensgründung; diese ist eher ratsam, wenn man vor Ort tatsächlich tätig werden will, beispielsweise in Form der Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts oder eines Restaurants.