Steuerkanzlei St Matthew

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Neue EU - Vorschriften ändern Bedingungen für Umsatzsteuer (VAT) -Registrierungen

Aufgrund der neuen Verordnungen der EU bezüglich des Ortes der Leistungserbringung bei Ländergrenzen überschreitenden Diensten, die zum 01. Januar 2010 in Kraft getreten sind, hat sich St.Matthew dazu entschieden, Sie darüber zu informieren, wann die Umsatzsteuer- Registrierung erforderlich ist und wann nicht.

Entsprechend der alten Regelung, die bis zum 01. Januar 2010 galt, war der Ort der Dienstleistung stets dort anzusiedeln, wo sich der Anbieter befindet. Das neue „Umsatzsteuer- Paket“ des europäischen Rates, das am 12. Februar 2008 veröffentlicht wurde und nun in Kraft getreten ist, ändert die bisher geltenden Vorschriften grundlegend und sieht als Ort der Dienstleistung dasjenige EU-Mitgliedsland, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

Die bisher geltenden Umsatzsteuer Regelungen erlaubten es bestimmten Dienstleistungsunternehmen sich außerhalb der EU niederzulassen, um so der Umsatzsteuer zu entgehen. Manche ließen sich auch innerhalb der EU nieder, allerdings in denjenigen Mitgliedsstaaten, in denen die Umsatzsteuer möglichst gering ist und waren so nur verpflichtet die Umsatzsteuer in der Höhe, in der sie in demjenigen Land galt, zu entrichten, unabhängig davon, wo sich ihre Kunden befanden.

Die neuen Regulierungen der EU haben zum Ziel den Spielraum der einzelnen Dienstleistungsunternehmen anzugleichen. Das hat zur Folge, dass viele Dienstleistungsanbieter innerhalb der EU tiefgreifende Änderungen in ihrem internen Steuersystem vornehmen müssen, um ihre Steuern wie gefordert korrekt entrichten zu können. Zusätzlich kann es sein, dass Unternehmen, die bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren, es nun sind.

Im UK teilte das HMRC im April 2009 mit, dass Strafen von bis zu 30% der fälligen Umsatzsteuer zu bezahlen wären, wenn die Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer nicht eingehalten würden. Im Zuge der neuen EU-Verordnungen ist es deshalb für international agierende Dienstleistungsunternehmen unerlässlich, die aktuellen Bestimmungen genauestens zu kennen.

Die Steuerkanzlei St. Matthew beschäftigt qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter, die Ihnen bei Fragen zur neuen Umsatzsteuer-Regelung gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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