Steuerkanzlei St Matthew

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Neue HMRC- und OECD-Leitlinien: Die Entsendung von Mitarbeitern und die damit einhergehenden Problematiken im Zuge der COVID-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie brachte das Problem mit sich, dass Mitarbeiter, welche in andere Staaten entsandt wurden, dort vorübergehend festsaßen bzw. noch festsitzen müssen. Dies ging wiederum mit steuerlichen Auswirkungen einher, deren Verständnis sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine komplexe Herausforderung darstellen kann. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben die britischen Steuerbehörden (HMRC) und die OECD Leitlinien veröffentlicht, die beiden Parteien helfen sollen, aufkommende Fragestellung bezüglich der steuerlichen Belastung zu klären. 

Die Unzulänglichkeiten des Leitfadens

Der Leitfaden bietet zwar einen guten Überblick, gleichzeitig zeigt dieser aber auch, dass es sowohl für Steuerbehörden als auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwierig ist, sich in einem sich stetig ändernden Bereich zurechtzufinden. Ebenso variieren die Leitlinien der Steuerbehörden von Land zu Land, was wiederum zur Folge hat, dass keine vereinheitlichenden Aussagen zu Steuersituationen gemacht werden können.

Wie sieht die Lange im Vereinigten Königreich aus?

Die britischen Steuerbehörden haben angeführt, dass sie nicht beabsichtigen, Einkommen (für im UK geleistete Arbeitstage) von Personen zu besteuern, welche ungewollt im Zusammenhang mit COVID-19 im UK bleiben mussten oder noch bleiben müssen. Dennoch schreibt das HMRC vor, dass eine Einkommensteuererklärung für das Vereinigte Königreich eingereicht werden muss, damit man diese Befreiung überhaupt in Anspruch nehmen kann. 

Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.

Sie können Sie sich aber auch von der in London ansässigen Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.