Steuerkanzlei St Matthew

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Neue Strafen, um UK VAT Registrierung zu beeinflussen

Ab dem 1. April diesen Jahres ist eine neue Regelung für versäumte oder verspätete Steuererklärungen in Kraft getreten. Kurz gesagt, wer als Unternehmer seinen VAT return, seine Steuererklärung für die Mehrwertsteuer, zu spät einreicht, muss mit einer Strafe zwischen £100 und £400 pro Versäumnis rechnen. Es kann sogar eine zusätzliche Zahlung von 5% der Steuersumme für die verspätete Zahlung berechnet werden. Hinzu kommt, dass dies nicht nur die Mehrwertsteuer betrifft, sondern auch andere indirekte Steuern, wie die „Insurance Premium Tax“, „Aggregates Levy“, sowie die „Landfill Tax“ und „Climate Change Levy“.

In Fällen, in denen die erste Mehrwertsteuerzahlung nicht fristgerecht erfolgt, wird das HMRC, das englische Finanzamt, in Zukunft einen Zahlungshinweis ausstellen, der die  Phase einläutet, in der noch eine Zahlung ohne Strafen möglich ist.

Dieses System unterscheidet sich nicht gravierend vom bisherigen „Default Surchage“ System.

Wenn allerdings innerhalb von zwölf Monaten weitere verspätete Zahlungen anfallen, werden Versäumnisgebühren in Höhe von 2% der zu bezahlenden Summe fällig. Dieser Betrag steigt mit jeder weiteren Versäumnis um einen Prozentpunkt bis zu maximal 4% der gesamten Summe. Wenn sich der Zahlungsprozess weiter verzögert, können weitere 5% der Gesamtsumme berechnet werden.

Hat man eine überzeugende Erklärung für die verspätete Zahlung, die das HMRC akzeptiert, so besteht die Möglichkeit gegen die veranschlagte Strafe zu klagen, allerdings ist es im Interesse vieler Unternehmen, zu fordern, dass sie die Zahlungen im Voraus leisten, um später nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten und dann mit Strafen rechnen zu müssen.

Das englische Steuersystem und all die neuen Änderungen und zusätzlichen Regelungen, die dieses betreffen, können oftmals Verwirrung stiften und Laien finden sich schwer darin zurecht. Die Steuerkanzlei StMatthew kann Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung und einem geschulten Expertenteam in sämtlichen steuerlichen Belangen zur Seite stehen. Gerne sind wir Ihnen bei der VAT Registrierung behilflich und beraten und informieren Sie, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind und sich im englischen Steuer-Dschungel nicht verlieren.

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