PAYE (Einkommensteuer) – Änderung zur Deadline am 19. Mai 2010
Einige unserer Mandanten sind sogenannte „Spätzünder“. Fast ihr halbes Leben lang waren sie in einer Firma angestellt und dann hat sie der Ehrgeiz gepackt: Sie wollten noch einmal richtig durchstarten und haben mit Hilfe der Steuerkanzlei StMatthew ihre eigene Limited gegründet. Die sprachlichen und steuerlichen Barrieren haben wir für unsere Mandanten gemeistert, weil sie damit oft überfordert gewesen sind, nicht zuletzt weil immer mehr Formulare elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
Es gibt viele Veränderungen beim englischen Finanzamt, dem HMRC. Man passt sich an und setzt neue Standards. Viele neue Verpflichtungen und ständige Veränderungen prägen das englische Steuersystem. Dahinter steckt meist das Streben nach einer Vereinfachung – auch für den Steuerzahler. Ganz aktuell ist die Veränderung bezüglich der Einkommensteuer und dem damit zusammenhängenden Employer Annual Return (P35) zu beobachten.
Am 19. Mai ist die Deadline für den Employer Annual Return und Firmeninhaber mit 50 oder mehr Angestellten sind dazu verpflichtet das Formular elektronisch auszufüllen. Tun sie dies nicht, so muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden, die sich unter anderem nach der Dauer der Verspätung richtet.
Kleinunternehmer mit bis zu fünf Angestellten bekommen noch ein weiteres Jahr Fristaufschub, bevor auch sie den Employer Annual Return elektronisch übermitteln müssen.
Ein Sprecher des HMRC ließ verlauten, dass wenn man alles rechtzeitig ausfüllen würde, würde man auch nicht ins Schwitzen kommen.
Wenn diese Änderung auch Sie betrifft und sie nicht „ins Schwitzen“ kommen wollen, wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Unser Team von Steuerberatern kennt sich im Steuerrecht sehr gut aus und ist stets über jegliche Änderungen informiert. Dadurch garantieren wir unseren Mandanten stets eine fristgerechte und korrekte Einreichung ihrer Unterlagen.