Steuerkanzlei St Matthew

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Quellensteuer & Auslandszinsen ab dem 1. Juni 2021

Aus dem Haushaltsplan vom 3. März ging hervor, dass nach dem Inkrafttreten des Brexit am 1. Januar die Umsetzung der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren durch das Vereinigte Königreich ab dem 1. Juni aufgehoben wird. Multinationale Konzerne sollten ihre Strukturen überprüfen, um zu sehen, ob im Vereinigten Königreich ansässige Zahler von Zinsen oder Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten Steuern an der Quelle einbehalten und an die HMRC abzahlen müssen.

Die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren

Gemäß der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren ("die Richtlinie") ist es nicht erforderlich, die Quellensteuer auf Zahlungen von Zinsen oder Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen mit Wohnsitz in anderen EU-Mitgliedstaaten einzubehalten, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Zahlungen von in der EU ansässigen Zahlern an Zahlungsempfänger im Vereinigten Königreich

Nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 gilt die Richtlinie nicht mehr für Zahlungen von in der EU ansässigen Unternehmen an britische assoziierte Unternehmen. Dies bedeutet, dass für solche Zahlungen (sofern nach dem innerstaatlichen Recht des Wohnsitzmitgliedstaats des Zahlers anwendbar) eine potenzielle Quellensteuer zu dem im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Satz gilt.

In einigen Fällen ist die Zahlung nach dem Vertrag auch befreit. In anderen Fällen besteht ein Anspruch auf Quellensteuer zu einem niedrigeren Satz als dem üblichen nationalen Rechtssatz, z. B. muss ein italienischer Zahler von Zinsen an ein britisches Unternehmen Steuern in Höhe von 10% einbehalten. Dies war eine bekannte Folge des Brexit; eine ähnliche Situation ergibt sich bei Dividendenzahlungen nach der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU.

Zahlungen von im Vereinigten Königreich ansässigen Zahlern an EU-Zahlungsempfänger

Nach britischem Recht gilt die Quellensteuer für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an nicht im Vereinigten Königreich ansässige Zahlungsempfänger. Zahlungen aus dem Vereinigten Königreich, die die einschlägigen Bedingungen erfüllten, kamen in den Genuss der Bestimmungen der Richtlinie, die in britisches Recht umgesetzt wurden und am Ende des Übergangszeitraums in Kraft blieben.

Im Haushalt vom 03. März wurde angekündigt, dass das Vereinigte Königreich dieses Gesetz mit Wirkung vom 1. Juni 2021 aufheben wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Quellensteuer für Zahlungen aus dem Vereinigten Königreich an Einwohner der EU-Mitgliedstaaten zu dem im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Satz.

In einigen Fällen, z. B. bei Zahlung einer Lizenzgebühr an in Luxemburg ansässige Personen, wird eine Quellensteuer in Höhe von 5% erhoben. Die Bestimmungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung gelten so, dass jeder Versuch, Zahlungen zu beschleunigen, um das geltende Recht zu nutzen, dazu führt, dass die neue Position, die ab dem Haushaltstag am 03. März (und nicht am 01. Juni) für solche Zahlungen gilt, eine solche Vereinbarung negiert. Eine ähnliche Änderung ist in Bezug auf die Mutter-Tochter-Richtlinie nicht erforderlich, da das Vereinigte Königreich keine Quellensteuer auf Dividenden erhebt.

Es ist bekannt, dass das Vereinigte Königreich an Gesprächen mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten beteiligt ist, um die Bedingungen der Doppelbesteuerungsabkommen des Vereinigten Königreichs mit ihnen neu zu verhandeln, was dazu führen könnte, dass einige oder alle potenziellen Quellensteuerkosten wegfallen. Bis dies geschieht, sollten sich Konzerne aber bewusst sein, dass die Quellensteuer wahrscheinlich sowohl bei britischen eingehenden als auch bei ausgehenden Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren ein Problem darstellt.

Wenn Steuern einbehalten wurden, können sie vom Zahlungsempfänger zurückgefordert werden, wobei aber Grenzen für den Betrag gelten, der zurückgefordert werden kann und auch der Prozess an sich ist nicht sehr schnell (obwohl er in einigen Fällen beschleunigt werden kann).

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