Steuerkanzlei St Matthew

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Company law kommt im 21. Jahrhundert an

Die 2006er Gesetzes-Novelle ändert das britische Unternehmensgesetz (company law). Bislang gab es für jede Limited feste Vorgaben, so genannte Articles, die seit über 100 Jahren bestanden und inzwischen sehr veraltet waren. Diese wurden jetzt mit Wirkung des Gesetzes zum 01.10.09 aktualisiert und flexibilisiert. Die Articles sind für jede Limited relevant. Deswegen haben die Anpassungen auch Auswirkungen auf Ihren Alltag. Was bedeuten die Änderungen konkret für Sie und Ihre Limited?

Articles der gegenwärtigen Situation anpassen 

Der Erlass der ursprünglichen Form des Company law liegt weit zurück. Damals gab es noch kein Internet, kein E-Mail, sogar kein Telefon. Alle Sitzungen mussten persönlich, vor Ort wahrgenommen werden und fanden daher üblicherweise nur jährlich statt. Alles war noch viel formaler und strikter als heute. Aus dieser Historie resultiert, dass auch die Articles veraltet sind.

Für bestimmte Aktivitäten oder Ereignisse wie Fusionen, Unternehmensübernahmen oder die Herausgabe von Mitarbeiteraktien erscheinen Ihnen die Articles vielleicht unzureichend oder veraltet. Sie können jetzt Anpassungen vornehmen, andere Beschlüsse fassen und Ihre Articles ändern. Die Änderung der Articles ist jedoch freiwillig, Sie müssen diese nicht anpassen. Möchten Sie Ihre Articles ändern? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne. 

Veränderte Meldepflichten für Geschäftsführer und Aufsichtsrat 

Eine weitere Änderung betrifft die Meldepflicht für Ihre Limited. Bisher musste jeder Geschäftsführer dem Companies House seine Wohnadresse mitteilen. Diese Adresse wurde veröffentlicht. Seit dem 01.10.09 kann der Direktor neben der Wohnadresse auch eine Serviceadresse angeben. Während die Wohnadresse vertraulich behandelt wird, ist die Serviceadresse öffentlich. Da die Serviceadresse auch als Postadresse dient und Empfangsbestätigungen möglich sein müssen, reicht keine PO Box oder DX number. Service- und Wohnadresse können zwar identisch sein, dann ist jedoch auch die Wohnadresse öffentlich zugänglich. 

Ansonsten wird die Wohnadresse nur Behörden, wie der Polizei oder HMRC, bekannt gegeben. In besonderen Fällen auch den Credit Reference Agencies. Letztere sind für die Überprüfungen von Kreditgeschäften im Zusammenhang mit Geldwäschen zuständig. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine Serviceadresse an. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.