UK Gesetz gegen Scheinselbständigkeit greift nicht
Nach Aussage der "Professional Contractors Group", eine Vereinigung von Freelancern, greift IR35, das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit im UK nicht. So hätten die Steuereinnahmen durch die Regelung zwischen 2002/2003 und 2008/2009 nur £9.2 Millionen betragen. Diese Zahlen habe die "Professional Contractors Group" von HMRC erhalten. Dies sei darauf zurückzuführen, dass sich viele Freelancer und ähnliche Einzelunternehmer nicht als solche bei HMRC anmelden.
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern gibt es Im UK eng gefasste Richtlinien, wann ein Vertragsverhältnis als Scheinselbstständigkeit anzusehen ist. Darunter fallen theoretisch alle klassischen Freelancer. Den Staus des Freiberuflers gibt es im UK zudem nicht. Hat also ein Unternehmer keine angestellten, nur einen Kunden über einen längeren Zeitraum oder ist in einen Betrieb wie ein "normaler" Angestellter integriert, so ist er als scheinselbständig zu betrachten und muss alle Sozialabgaben leisten. Ob der Unternehmer dabei als Einzelfirma oder über eine Ltd agiert spielt keine Rolle.
Es ist davon auszugehen, dass HMRC die Ressourcen und Prozesse fehlen, ein Einhaltung dieser Vorschriften effektiv zu prüfen. Viele Unternehmer lassen es daher darauf ankommen, "erwischt" zu werden und darauf anzulegen, dass HMRC nachweisen kann, dass es sich wirklich um eine Scheinselbständigkeit handelt. Gerichtsverfahren in der jüngsten Vergangenheit haben hier wenig Erfolg für HMRC gebracht.
Beachten Sie, dass diese Regelung nur für Unternehmer relevant ist, die Ihren Wohnsitz im UK haben. Unsere Erfahrung ist, dass bisher noch keiner unserer Mandanten unter IR35 eingestuft wurde und Sozialabgaben nachzahlen musste. Als Präventivmaßnahme empfehlen wir manchen Mandanten, sich nicht nur per Dividende, sondern auch über ein kleines Gehalt von der Ltd bezahlen zu lassen.