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VAT-Gerichtsverfahren: VAT auf Probe-Produkte und Werbegeschenke kann zurückgefordert werden

In einem £3 Millionen schweren Gerichtsstreit zwischen dem englischen Finanzamt, dem HMRC und dem Musikgiganten EMI, hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass die VAT auf Probe-Produkte und andere Werbegeschenke, an EMI zurückgezahlt werden muss. Somit sieht sich das HMRC nun mehreren Millionen Pfund schweren Rückzahlungen konfrontiert. 

Konkret ging es in dem Streit um Demo-CDs, die an DJs bei BBC und an die Medien weitergegeben wurden, um bestimmte Künstler bekannt zu machen. Das englische Steuerrecht gibt vor, dass VAT für alle Probe-Produkte bezahlt werden muss, es sei denn mehrere, verschiedene Proben werden an eine Institution oder Organisation gegeben. In diesem Fall muss nur für eine Probe VAT entrichtet werden. 

Nun werden Stimmen aus Kreisen von Steuerexperten vernehmbar, die annehmen, dass die Regelungen des englischen Steuersystems bezüglich der Werbegeschenke und Proben geändert werden müssen. 

Derzeit können Unternehmen jedes Jahr Werbegeschenke im Wert von £50 VAT-frei an eine Organisation weitergeben. Jedoch wird gefordert diese Regelung auf Einzelpersonen auszuweiten. Denn der Brauch kleine Geschenke an alle Mitarbeiter einer Organisation zu verteilen, sei in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Die Geschenke verteilten sich auf viele einzelne Organisationen und Einzelpersonen, weshalb die Ausweitung des Gesetzes gerechtfertigt sei. 

Wer jedoch bereits die VAT für die Werbegeschenke und Proben bezahlt hat, sollte diese so schnell wie möglich beim HMRC zurückfordern. Das englische Finanzamt äußerte, dass man die Regelung berücksichtige. Jedoch bedeute das Gerichtsurteil nicht, dass alle Gesetze, die die Mehrwertsteuer auf Werbegeschenke betreffen, falsch seien. Wer zu viel bezahlt hat, kann die VAT der letzten vier Jahre nun zurück fordern. 

Falls auch Sie Fragen zur VAT und den dazugehörigen Verordnungen, Regelungen und Gesetzen haben, so wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Wir begleiten Sie von der VAT-Registrierung bis zum Jahresabschluss stets kompetent und zuverlässig, sodass Ihrem Erfolg nichts im Wege steht.

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