Steuerkanzlei St Matthew

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Was habe ich als nicht in Großbritannien ansässiger Geschäftsführer eines britischen Unternehmens zu beachten?

Einige britische Unternehmen beschäftigen eine Person als Geschäftsführer, welche nicht im Vereinigten Königreich selbst ansässig ist. Diese trägt jedoch auch dafür Sorge, dass das Unternehmen die jeweiligen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Diese Verpflichtungen sind jedoch nicht immer eindeutig, womit sich einige Fallstricke für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben können.

Die Einkommensteuer (PAYE, pay as you earn)

Bei der Einkommensteuer müssen zunächst jene Einkünfte ermittelt werden, welche der Geschäftsführer-Tätigkeit zugerechnet werden können. Solange der Geschäftsführer jedoch lediglich außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig und nicht in diesem ansässig ist, wird vermutlich keine Zahlung der Einkommensteuer fällig. Sollte der nicht im UK ansässige Geschäftsführer jedoch auch im Vereinigten Königreich zu arbeiten beginnen, könnte durchaus eine PAYE-Verpflichtung entstehen. 

Eckpunkte bezüglich der NIC-Beiträge (National Insurance Contributions)

Die Regelungen bezüglich der NIC-Beiträge sind teilweise recht komplex. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass diese immer dann entrichtet werden müssen, wenn der nicht ansässige Geschäftsführer im Vereinigten Königreich erwerbstätig ist.

Man sollte jedoch auch prüfen, ob

  • die EWR-Verordnungen über soziale Sicherheit oder 

  • ein Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Heimatland des Geschäftsführers gelten. 

Dies könnte nach sich ziehen, dass der jeweilige Geschäftsführer den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes und nicht jenen des Vereinigten Königreichs unterliegt.

 

Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.stmatthew.de/fallstricke-und-gefahren-bei-der-besteuerung-nicht-ansaessiger-geschaeftsfuehrer-oder-directors

Sie können Sie sich aber auch von der in London ansässigen Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

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