Wegzugsbesteuerung: Eine Folge des Wegzugs aus Österreich
Die Wegzugsbesteuerung ist ein Thema, das Privatleute und Unternehmer treffen kann, die Österreich verlassen und ins Ausland ziehen möchten. Mit ihr wird der Wertzuwachs besteuert, der während der Zeit in Österreich entstanden ist. Dabei kann der Fiskus sogar dann zuschlagen, wenn Sie innerhalb der EU umziehen, zum Beispiel von Österreich nach Deutschland oder Italien.
Wie der Gastexperte Florian Huber im aktuellen Podcast auf Perspektive Ausland erklärt, betrifft die Wegzugsbesteuerung Sie dann, wenn Sie Anteile an Kapitalgesellschaften haben. Einen Grenzwert, wie er in Deutschland mit 1 % gilt, gibt es dabei nicht. Das heißt, wie hoch Ihre Anteile sind, ist völlig unrelevant. Auch Streuvermögen an Kapitalgesellschaften wird somit besteuert und auch Privatpersonen, die Depots und/oder Wertpapiere oder Kryptowährungen haben, sind von der Wegzugsteuer betroffen. Allerdings gibt es Wege, mit denen sich die Wegzugsteuer verringern oder sogar gänzlich vermeiden lässt.
5 Wege, die Wegzugsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren
1. Antrag auf Nichtfestsetzung stellen
Möchten Sie als Privatperson von Österreich in ein Land innerhalb der EU auswandern, können Sie einen Antrag auf Nichtfestsetzung stellen. Das heißt, solange Sie dann auch in der EU bleiben und nicht etwa später in ein Land außerhalb der EU auswandern, wird die Wegzugsteuer nicht fällig.
Dabei sollten Sie unbedingt die geltenden Fristen beachten. So müssen Sie der Finanzverwaltung Ihren Wegzug ins Ausland binnen einem Monat melden. Zudem müssen Sie mit der Abgabe der Steuererklärung für das betreffende Jahr den Antrag auf Nichtfestsetzung stellen.
2. Antrag auf Stundung stellen
Der Antrag auf Nichtfestsetzung ist nur für den privaten Bereich zugelassen. Wer als Unternehmer beispielsweise Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einer österreichischen Betriebsstätte ins EU-Ausland oder in den EWR-Raum verlagert, kann diesen Antrag zwar nicht stellen, aber eine Stundung beantragen. Damit kann die Steuerzahlung zumindest auf fünf Jahre verteilt werden. Auch hierbei sind die oben beschriebenen Antragsfristen zu beachten.
3. Schenkung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Eine Möglichkeit, die Wegzugsteuer gänzlich zu umgehen, bietet die Schenkung. Wer also zum Beispiel seine Anteile an einer Kapitalgesellschaft an ein Familienmitglied verschenkt, für den fällt auf diese Anteile beim Wegzug aus Österreich keine Wegzugsteuer an. Besonders vorteilhaft: In Österreich fällt auch keine Schenkungsteuer an, der Vorgang ist also steuerfrei.
4. Die Umwandlung in eine Personengesellschaft
Ebenso möglich ist es, eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umzuwandeln. Die geschäftsführende Betriebsstätte muss in diesem Fall allerdings in Österreich verbleiben.
5. Wertgutachten erstellen lassen
Im betrieblichen Kontext, also streng genommen bei der Entstrickung, können Sie die Wegzugsteuer reduzieren, indem Sie ein Wertgutachten erstellen lassen. Grundlage für die Höhe der Wegzugsteuer ist der Wertzuwachs. Ermittelt diesen Wertzuwachs das Finanzamt, können unter Umständen deutlich höhere Werte entstehen, als sich diese im Fall eines unabhängigen Wertgutachtens ergeben können. Lassen Sie dementsprechend ein aktuelles Wertgutachten für das Unternehmen erstellen und wählen Sie für Ihren Wegzug (und den Zeitpunkt des Gutachtens) einen konjunkturschwachen Moment, können Sie sich einerseits Kosten, andererseits Diskussionen mit dem Finanzamt sparen.
Planen Sie den Wegzug ins Ausland, lohnt es sich in jedem Fall, eine fachkundige steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wohnen Sie nicht in Österreich, sondern in Deutschland, kann Sie die Wegzugsteuer als Unternehmer oder Privatperson ebenfalls treffen. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie in den folgenden Artikeln:
Was man als Unternehmer bei der Verschärfung der Wegzugsteuer beachten sollte
Die deutsche Wegzugsteuer 2023
Entstrickung - eine Wegzugsteuer, die auch Selbstständige und Freiberufler trifft