Steuerkanzlei St Matthew

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Zweite Bußgeldwelle des HMRC für verspätete Employer Annual Returns ist auf dem Weg

Das HMRC hat am 25. Januar damit begonnen, die zweite Welle von Bußgeldbescheiden zu versenden. Die Strafen betreffen alle Arbeitgeber, die es im Steuerjahr 2008/2009 verpasst hatten, das Formular  P35 an das HMRC zu senden.

P35 (Employer Annual Return) ist ein Formular, welches zum Ende eines Steuerjahres, zum 19. Mai, an das Finanzamt (HMRC) übermittelt werden muss. In diesem Jahresbericht eines Arbeitgebers geht es um Änderungen, die sich in einer Firma eventuell ergeben haben.

Schon im September hatte das HMRC einige Bußgeldbescheide versandt, für alle, die den Annual Return nicht pünktlich übermittelt hatten. Dadurch hatte jeder Arbeitgeber die Chance, eventuell übersehene Pflichten nachzuholen oder bestehende Probleme zu lösen. Wer dies nicht getan hat und der das Formular P35 immer noch nicht übermittelt hat, muss nun mit einer weiteren Geldstrafe rechnen.

Wie hoch diese ist, richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der Angestellten. Wer 2008/2009 weniger als 50 Angestellte hatte, muss für den Zeitraum von September bis zum 19. Januar 2010 mindestens 400 Pfund Strafe bezahlen. Arbeitgeber mit über 50 Angestellten müssen mit höheren Strafen rechnen.

Wenn Sie einen Strafbescheid erhalten haben, sollten sie folgendes tun:

  • Wenn ihr Return immer noch nicht ausgefüllt ist, so sollten Sie dies so schnell wie möglich tun, denn sonst muss man mit weiteren Strafen rechnen.

  • Wenn Sie 2008/2009 mehr als 50 Angestellte hatten, müssen Sie bedenken, dass Sie den Bericht online ausfüllen müssen, andernfalls müssen Sie mit einer weiteren Strafe rechnen, weil der Bericht auf Papier ausgefüllt wurde und nicht online.

  • Falls Sie 2008/2009 keine Angestellten beschäftigt hatten, nehmen Sie mit dem HMRC Kontakt auf. Verschicken Sie das Formular P35 keinesfalls leer, denn das wird beim HRMC nicht aktzeptiert und es muss mit weiteren Strafen gerechnet werden. Wenn sich heraustellt, dass Ihre Angaben korrekt sind, gelten die ausstehenden Strafen als nichtig und Sie müssen kein Bußgeld bezahlen.

  • Falls Sie der Meinung sind, dass Sie zu unrecht einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen haben, ist es möglich innerhalb von 30 Tagen Widerruf beim HMRC einzulegen.

Wenn Sie Ihre Pflichten gegenüber dem britischen Finanzamt nicht genau kennen oder es verpasst haben, den Employeer Annual Return an das HMRC zu übermitteln, kümmert sich die Steuerkanzlei StMatthew gerne um Ihr Anliegen. Um in Zukunft keine Strafen bezahlen zu müssen und alle Fristen des Finanzamts einhalten zu können, kontaktieren Sie uns.

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