Verwirrung um Regelung bezüglich Nicht-EU-Arbeitskräften
Bereits im Juli berichteten wir darüber, dass die englische Regierung eine Verordnung erlassen hatte, die die Zahl von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern beschränken sollte. Bereits zu dieser Zeit gab es viel Verwirrung und Unverständnis um diese Regelung. Viele Firmen wurden damit konfrontiert, dass sie Mitarbeiter aus Ländern, die nicht der EU angehören, nicht rekrutieren konnten.
Die Verwirrung um diese Regelung hält an. Niemand scheint genau zu wissen, wie es um die Regelung bzw. um ihre Konsequenzen steht. Ist es sinnvoll zu klagen?
Ein Gericht hat vor kurzer Zeit entschieden, dass die Regierung durch die Erlassung der Verordnung, die Zahl von Nicht-EU-Arbeitskräften zu beschränken, parlamentarische Grundsätze umgangen hat, was die Regelung nun ungültig werden lässt.
Jedoch hat der Minister für Einwanderungsangelegenheiten die Regle zumindest zeitlich begrenzt wieder in Kraft gesetzt. Das stiftet Verwirrung. Vor allem bei denjenigen Unternehmen, die im Juli keine Genehmigung für die Beschäftigung von Angestellten aus Nicht-EU-Ländern erhalten hatten.
Viele Unternehmen hatten nach dem Erlass versucht neue Genehmigungen zu beantragen und auch wenn die Lage stets als hoffnungslos bezeichnet wurde und damit zu rechnen war, dass der Antrag nicht bewilligt werden würde, bestand doch eine Chance, dass man gut ausgebildete, dringend benötigte Fachkräfte ins UK holen durfte.
Nun wird vor allem die Forderung nach einer eindeutigen Stellungnahme der Regierung laut. Die Unternehmen im UK wollen und müssen wissen, ob sie gegen die abgelehnten Anträge gerichtlich vorgehen können, oder ob nun die Möglichkeit besteht, neue Anträge zu stellen. Erst wenn die Regierung klare Worte spricht, wird sich die Verwirrung auflösen können.
Falls Sie Fragen zum englischen Steuersystem und aktuellen steuerrechtlichen oder anderen Regelungen innerhalb dieses Bereiches haben, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Auch wenn Sie mit Ihrem bereits bestehenden Unternehmen in den UK expandieren wollen, wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Unser kompetentes und erfahrenes Team berät und begleitet Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.
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