Steuerkanzlei St Matthew

View Original

Warnung für Limiteds: Strengeres Vorgehen des HMRCs

Nach Angaben einer großen Anwaltskanzlei sollten sich Limiteds und andere kleine Unternehmen warm anziehen. Denn seitens des HMRC, des englischen Finanzamtes, ist eine härtere Vorgehensweise bezüglich der Eintreibung von ausstehenden Zahlungen zu erwarten.

Nach der Wirtschaftskrise, im langsamen Wiederaufstreben der Wirtschaft rechnet man mit vielen Insolvenzen, so wie es in den 1990er Jahren bereits vorgekommen ist.

Doch der Druck, der nun auf all den kleinen Unternehmen lastet, geht derzeit wohl weniger von der Wirtschaftskrise und ihren Nachbeben aus, als dem HMRC selbst, das bemüht ist innerhalb kurzer Zeit viel Geld einzutreiben, um den maroden Staatshaushalt auszugleichen.

Das HMRC versucht derzeit ein strengeres Auftreten gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuerzahlungen in Verzug geraten sind, zu zeigen. Auch der Sportclub „Dundee“ bekommt das zu spüren. Ihm ist eine weitere Mahnung des HMRC eingegangen, in der £365000 unbezahlte Steuern gefordert werden. Das HMRC lässt in diesem Fall nicht mit sich verhandeln und erwartet die Rückzahlung so schnell wie möglich, teilte ein Sprecher des Clubs mit.

Die Angst ist, dass diese erwartete strenge Vorgehen des HMRC, des englischen Finanzamtes, gegen diejenigen, die mit ihren Steuerzahlungen in den Rückstand geraten sind, einige nicht zahlungsfähige Unternehmen in die Insolvenz treiben könnte.Einige angeschlagene Limiteds haben ihre Kosten reduziert, indem sie die Angebote der Regierung genutzt haben, die anbieten, die Zahlungen später zu begleichen, wie beispielsweise bei der Entrichtung der VAT, von PAYE oder der Körperschaftsteuer.

Doch unter der neuen Regierung fährt das HMRC härtere Geschütze auf, durch all die „Late Payment Agreements“ fehlen dem HMRC mehrere Milliarden Pfund, die nun wieder eingetrieben werden müssen, zur Not eben auch auf Kosten junger, neu gegründeter Unternehmen.

Denjenigen Limiteds, die sich bereits in erheblicher Zahlungsnot befinden und die Insolvenz befürchten, sollten sich so früh wie möglich Hilfe beschaffen und beraten lassen, was zu tun ist, um eine mögliche Insolvenz noch abzuhalten.

Falls auch Sie Fragen zu den Modalitäten des englischen Steuersystems, Ihrer Buchhaltung oder der Neugründung einer Limited haben, so wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Wir beraten Sie kompetent und erfahren, sodass Ihnen und Ihrem Unternehmen Erfolg sicher ist.