UK Lohnbuchhaltung für
im UK ansässige Unternehmen

Wir übernehmen alle einmaligen, monatlichen und jährliche Formalitäten und Abrechnungen nach den gesetzlichen Anforderungen.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um die Anmeldung Ihres Betriebes und der abzurechnenden Mitarbeiter genauso wie die Einhaltung aller Fristen für notwendige Meldungen und die laufende Lohnbuchhaltung für alle Mitarbeiter sowie damit verbundene Formalitäten. Die hier beschriebenen Leistungen beziehen sich auf UK Unternehmen, deren Geschäftsführer im UK ansässig ist. Wenn das nicht zutrifft, finden gelangen Sie hier zu unserer Seite für Unternehmen mit nicht-ansässigem Geschäftsführer.

Rechtliche Anforderungen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, in eine Betriebsnummer zu beantragen und monatlich bis zum 19. des Folgemonats die einbehaltene Steuer, die Sozialabgaben und die Arbeitgeberbeiträge an das englische Finanzamt HMRC abzuführen. Für verspätete Abgaben werden empfindlich hohe Versäumniszuschläge fällig.

Jährlich bis zum 19. Mai ist eine Lohnsteuerjahresabrechnung für den gesamten Betrieb einzureichen. Etwaige noch zu schuldende Abgaben sind bis dann zu bezahlen.

Bis zum 5. Juli ist jährlich eine Aufstellung über die den Mitarbeitern gewährten geldwerten Vorteile einzureichen.

Dem Mitarbeiter sind monatlich Lohnzettel, entsprechend den rechtlichen Anforderungen auszuhändigen.
Bis zum 19. Mai ist jedem Mitarbeiter eine individuelle Jahresabrechnung auszuhändigen.

Seit 2017: Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge

Seit 2017 sind alle Unternehmen im UK dazu gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Unternehmen müssen mindestens 2% (3% ab April 2019) der Bruttolohnsumme zur Pension beitragen. Die Arbeitnehmer müssen mindestens 3% (5% ab April 2019) Ihres Bruttolohns zum Pension Scheme beitragen. Allerdings kann ein Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge auch komplett ablehnen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Vertrag mit einem gesetzlich regulierten Pensionsanbieter (Pension Provider) abzuschließen, über den das Pension Scheme laufend verwaltet wird.

Auswirkung auf die Payroll / Lohnbuchhaltung

Wenn Sie uns für die Durchführung der UK-Lohnbuchhaltung mandatieren, so müssen wir mit dem Pension-Provider gemeinsam den Aufsatz der betrieblichen Altersvorsorge koordinieren. Dafür berechnen wir einmalig £300. Wie gesagt – dies entfällt, wenn Ihre britischen Mitarbeiter die betriebliche Altersvorsorge ablehnen. Die Registrierung für das Pension Scheme kann auch in einem zweiten Schritt erfolgen. 

Enthaltene Leistungen & Honorare

Unsere Kanzlei erbringt Payroll-Dienstleistungen für viele Unternehmen im UK. Wir sind mit den Anforderungen und internen Abläufen der Finanzbehörden bestens vertraut. Um die Anforderungen und Anfragen vonseiten HMRC kümmern wir uns direkt.

Registrierung als Arbeitgeber

Für das angegebene Festpreis-Honorar von £675 registrieren wir Ihr UK Unternehmen als Arbeitgeber in England. Sie erhalten dann eine Betriebsnummer. Im Honorar ebenfalls enthalten ist das Setup Ihrer Payroll für die abzurechnenden Mitarbeiter.

Pension Scheme Einrichtung

Die Einrichtung des Pension Schemes zusammen mit dem uns bekannten Pension-Anbieter erledigen wir für £300 (für 1-3 Mitarbeiter). Für einen anderen von Ihnen bestimmten Pension-Provider veranschlagen wir einmalig £1,200 für die Einrichtung. Dies kann auch in einem zweiten Schritt erfolgen bzw. entfallen, wenn die Mitarbeiter die betriebliche Altersvorsorge ablehnen.

Laufende Lohnbuchhaltung

Für die laufende Lohnbuchhaltung inklusive Pension Scheme Integration werden £60 pro Monat fällig für 1-3 Mitarbeiter. Danach fallen £15 monatlich für jeden weiteren Mitarbeiter an. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

Folgende Leistungen sind abgedeckt:

  • Lohnsteuerjahresabrechnung für den Betrieb (jährlich)

  • Abrechnung der geldwerten Vorteile (jährlich)

  • Behördenkommunikation

  • Laufende Betreuung und Support

  • Ausscheidungsformalitäten von Mitarbeitern

  • Einstellungsformalitäten für neue Mitarbeiter

Bezahlt Ihr Unternehmen dynamische Lohnkomponenten wie Bonus, Überstunden, verauslagte Kosten sind uns diese monatlich bis zum 15. des Monats mitzuteilen, damit Sie bei der Payroll des gleichen Monats noch berücksichtigt werden können.

Wir brauchen von Ihnen

Bitte füllen Sie zunächst das Bestellformular aus. Nach Zahlungseingang setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu klären. Grundsätzlich werden benötigt:

  • Adressdaten Ihres UK Betriebes, Informationen zur Rechtsform und zur Geschäftsführung

  • Formular P45 / P46 für jeden Mitarbeiter, der bei der Payroll erfasst werden soll

  • Angaben zur Höhe des Gehaltes

  • Informationen zu möglichen dynamischen Lohnkomponenten

Wenn Sie bereits als Arbeitgeber im UK registriert sind

Wenn Sie bereits als Arbeitgeber im UK registriert sind und mit Ihrer laufenden Payroll zu unserer Kanzlei wechseln möchten, fallen jetzt keine Kosten an. Füllen Sie das Bestellformular trotzdem aus und geben Sie im entsprechenden Formfeld an, dass eine Betriebsnummer bereits vorliegt.

Bearbeitungszeit

Rechnen Sie mit drei bis vier Wochen ab Auftragserteilung, bis – im Falle einer Neubeantragung – die Betriebsnummer vorliegt. Die erste Payroll kann erst mit vorliegender Betriebsnummer verarbeitet werden.

Lassen Sie sich jetzt beraten

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Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind. 

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