UK Limited Jahresabschlüsse & Körperschaftsteuererklärung
Diese Leistung ist für Mandanten mit englischen Betrieben relevant, die also mit ihrer Limited in England versteuern und keine Niederlassung in Deutschland betreiben. Vorauszahlung £1200
Wir gehen davon aus, dass die Buchhaltung nicht erledigt ist. Sollte sie es doch sein, erfragen Sie bitte ein Angebot.
Gesetzliche Anforderungen
Jede englische Limited muss 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Jahresabschlüsse bei Companies House einreichen. Beachten Sie, dass das Geschäftsjahr in England normalerweise nicht am 31. Dezember endet. Insofern ist das Abgabedatum für jede Gesellschaft unterschiedlich. Schauen Sie am besten bei Companies House nach, wann Ihre Abschlüsse fällig sind.
12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres muss die Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden, wobei zu zahlende Steuern bereits mit Abgabe der Abschlüsse fällig werden. In der Realität wird beides zur gleichen Zeit abgegeben.
Wir brauchen von Ihnen
Alle relevanten Unterlagen zur Buchhaltung auf Papier oder als Scan: Kontoauszüge, Barbelege (vorkontiert), Lieferantenrechnungen (vorkontiert), Kundenrechnungen
Abschluss und Steuererklärung des Vorjahres
Authentication Code des Companies House (zum Online-Filing
Unterschriebenes 64-8 Formular, damit wir Sie beim UK Finanzamt vertreten können (falls nötig)
Enthaltene Leistungen
Buchhaltung
UK Abschlüsse
Steuererklärung (CT600)
Filing beim Companies House und HMRC (wenn uns der elektronische Authentication Code vorliegt)
Alle amtlichen Gebühren sind im Honorar enthalten
Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 30 Tagen. Einen genauen Termin wird Ihnen der, mit der Arbeit betraute, Accountant (Bilanzbuchhalter) mitteilen.
Beachten Sie, dass wir erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir Ihre Zahlung und alle Unterlagen erhalten haben.
Honorar
Für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Körperschaftsteuererklärung überweisen Sie eine Vorauszahlung in Höhe von £1200 als Anzahlung.
Das angegebene Honorar ist für die meisten Jahresabschlüsse durchschnittlicher Grösse und geringer Komplexität ausreichend. Wir prüfen allerdings vor jeder Auftragsbearbeitung Ihre Unterlagen im Detail.
Wenn wir feststellen, dass mehr Aufwand zu erwarten ist, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Sind Sie nicht mit dem Angebot einverstanden, wird die bereits geleistete Vorauszahlung voll an Sie zurückerstattet.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind.
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Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.