Brexit

Umsatzsteuer & Verzollung nach Brexit

Natürlich geht der Waren- & Dienstleistungsaustausch mit Großbritannien nach dem Brexit weiter. Kompetente Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum, die Ihre Waren & Dienstleistungen rund um die Welt senden, werden sich wohl kaum von ein paar Brexit-Bürokraten ins Bockshorn jagen lassen, oder? Aber die Umsatzsteuerregelungen, die jetzt zu beachten sind, können schon kniffelig sein.

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Umsatzsteuer & Zoll-Schnellcheck für UK Import & Export

 
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Was sich bei Verzollung & Umsatzsteuer mit Brexit geändert hat

Warenverkehr zwischen EU & UK nach Brexit

  • Ausfuhr von Waren aus UK in die EU

  • Einfuhr von Waren aus der EU in den UK

  • Präferenzzölle & Ursprungsregeln zwischen der EU & dem UK

  • UK & EU EORI-Nummern

  • UK-Grenzbetrieb im Warenverkehr seit 1. Januar 2021

  • Wer hilft bei Brexit-Zollerklärungen?

  • Zoll-Codenummern nach Brexit

  • Erstattung von UK-Mehrwertsteuer & Einfuhrzöllen bei Retouren

Fiskalvertreter für Einfuhrzölle & Einfuhrumsatzsteuer

  • Brauche ich nach dem Brexit einen Fiskalvertreter?

  • EU-Staaten setzen Brexit-Regeln für Fiskalvertreter durch

  • Die Rolle des EU-Fiskalvertreters für Einfuhrzölle & Einfuhrumsatzsteuer

E-Commerce

  • Ab 2021: Neuregelung zur VAT auf B2C-Einfuhren im elektronischen Handel

  • Neue MOSS-Registrierungen beim Verkauf digitaler Waren & Dienste

Dienstleistungen

  • Umsatzsteuer beim Verkauf von Dienstleistungen in die EU & UK

  • Umsatzsteuer-Implikationen für beratende Berufe in Großbritannien

Sonstige Regelungen

  • Die 'XI' Umsatzsteuer- & EORI-Nummer in Nordirland

  • Postponed VAT Accounting & Umsatzsteuermeldung

  • Zusammenarbeit von UK & EU zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

  • Großbritannien verschiebt Brexit-Einfuhrerklärungen auf Januar 2022

  • UK-Intrastat nach Brexit weiter verpflichtend

  • Großbritannien bei B2B-Reihengeschäften (“Triangulation”) jetzt Drittland

VAT nach dem Brexit

Seit dem Brexit ist die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) zur Harmonisierung des Mehrwertsteuer-Rechts in der EU für den britischen Gesetzgeber nicht mehr bindend.

Unternehmer aus dem EU-Raum, welche mit Großbritannien Geschäfte tätigen, sollten sich mit den Auswirkungen gerade bzgl. der MwSt. beschäftigen und den gültigen umsatzsteuerlichen Status Großbritanniens und Nordirlands auskennen. Auch über Themen wie grenzüberschreitende Rückforderung der Mehrwertsteuer, Voraussetzungen für die Mehrwertsteuer Rückerstattung und im Allgemeinen Mehrwertsteuer Vereinigtes Königreich sollte man sich gut informieren. Erfahren Sie hier mehr zur Einreise und Visum nach Brexit.

Warum ist die Mehrwertsteuer vom Brexit betroffen?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Steuer, die derjenige, der Waren oder Dienstleistungen konsumiert oder verbraucht, an den Staat bezahlt. Für viele Staaten – auch in der EU – ist die MwSt. die wichtigste Einnahmequelle.

Es wäre aber recht aufwendig, wenn der Staat diese Steuer mit jedem Endverbraucher direkt abrechnen würde. Diese Steuer wird daher bei den Unternehmen erhoben (Produktion, Handel, Handwerk, Dienstleister usw.). Unternehmen rechnen die MwSt. in ihren Preis ein oder weisen den Betrag als extra Position aus und führen diese an die nationale Steuerbehörde ab.

Hat ein Unternehmen selbst bei Lieferanten eingekauft, kann es den auf Lieferanten-Rechnungen ausgewiesenen MwSt.-Betrag (Vorsteuer) mit dem an die Steuerbehörde abzuführenden Betrag verrechnen.

Mit dem Beitritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hatte sich das Vereinigte Königreich 1973 auch zur Einführung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ersetzte im Wesentlichen die bisherige Kaufsteuer auf Luxusgüter. Die sechs ursprünglichen EWG-Mitglieder vereinbarten, ihre nationalen MwSt.-Regelungen so zu harmonisieren, dass Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Besteuerung oder Ausfuhrerstattungen weitgehend vermieden werden. Grundsätzlich soll damit ein fairer wirtschaftlicher Wettbewerb innerhalb der EWG erreicht werden. 

Für Großbritannien ist die in der Richtlinie vorgesehene Harmonisierung des Mehrwertsteuer-Rechts nach dem BREXIT nicht mehr bindend.

Großbritannien ist frei in der Entscheidung, sein Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern und beispielsweise Richtlinien für Steuerbefreiungen und Ermäßigungen sowie die Steuersätze frei festzulegen. 

Für Nordirland gelten im Warenverkehr mit der EU gemäß den Bestimmungen des Austrittsabkommens individuelle Regeln.

Nordirland wird für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31.12 2020 als zum Gemeinschaftsgebiet der EU zugehörig behandelt. Die britischen Behörden sind für die Anwendung und Durchführung der für Nordirland weiter geltenden Vorschriften des Mehrwertsteuer-Rechts der Union zuständig.

Will das Vereinigte Königreich die Mehrwertsteuer abschaffen?

Theoretisch hätte das Vereinigte Königreich die Mehrwertsteuer nach dem erfolgten Brexit abschaffen können. Aber es gibt es keine Anzeichen dafür.

Die Mehrwertsteuer ist auch im UK eine wichtige Einnahmequelle. Allein in 2017/18 brachte es der Regierung rund 125 Mrd. GBP ein, was 18 % der Steuereinnahmen entspricht. Inzwischen ist die Einnahme aus der MwSt. weiter gestiegen und die drittgrößte Position unter den Staatseinnahmen. Warum sollte die Regierung also diese Steuer abschaffen oder womit kompensieren?

Auch der IWF favorisiert ja die Mehrwertsteuer als ideales Steuerungsinstrument gegen soziale Ungerechtigkeit. Immerhin generieren mit einer MwSt. auch solche Staaten Steuereinnahmen, in denen Bürger keine Steuererklärung abgeben. Mehr als 20 % des weltweiten Steueraufkommens macht mittlerweile die MwSt. aus und mehr als 160 Länder haben diese eingeführt.

Das Vereinigte Königreich hat sich den international vereinbarten Standards der internationalen Mehrwertsteuer-/GST-Leitlinien der OECD angeschlossen und alles spricht dafür, dass die Briten auch weiterhin ein Mehrwertsteuersystem haben werden.

Hat sich am Mehrwertsteuersystem der Briten nach dem Brexit etwas geändert?

Schlagzeilen wie „Großbritannien schafft Steuer auf Tampons ab“ blieben die Ausnahme und auch momentan sind keine signifikanten Änderungen geplant.

Obwohl Großbritannien nicht mehr an die Auflagen der EU gebunden ist, wird es weiterhin die Mehrwertsteuer-Reform der EU interessiert beobachten. Die EU plant den Übergang in ein EU-einheitliches Mehrwertsteuergebiet mit flexiblen Mehrwertsteuersätzen und einer Reihe anderer Reformen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Vereinigte Königreich sich an diesen Veränderungen orientiert und einige Maßnahmen sogar in das eigene System übernimmt.

Die durch den Brexit wieder gewonnene Freiheit, das eigene Steuersystem zu gestalten, setzt die Regierung stärker unter Druck, die Mehrwertsteuersätze zu senken und Ausnahmereglungen zu reformieren. Neuseeland und Australien mit einem tieferen und einheitlichen Satz von 15 % bzw. 10 % für Waren- und Dienstleistungen könnten als Vorbild für radikale Reformen und Vereinfachung herangezogen werden.

So verlockend das einerseits erscheinen mag, so komplex und politisch riskant ist es andererseits. Immerhin gäbe es viele potenzielle Gewinner und Verlierer.

Bleibt abzuwarten welchen Weg die britische Regierung verfolgt; einen eigenen Weg oder weiterhin eine Anlehnung an das Reformmodell des „geliebten Feindes“ der Europäischen Union.

Im Vereinigten Königreich beträgt die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle z.Z. £85.000 Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten – was im Vergleich mit EU Ländern (unternehmerfreundlich) hoch ist.

Diese Untergrenze zur USt. Registrierung wurde zunächst bis April 2022 festgesetzt und die Regierung berät aktuell, wie es gemäß den Empfehlungen des Office of Tax Simplification weitergeht.

Es bleibt noch spannend, wie britische Gerichte künftig britisches Recht anwenden und auslegen – wenn es um Streitfälle und Rechtsfälle mit Bezug zur Mehrwertsteuer geht. Immerhin geht es um Mehrwertsteuer-Grundsätze und Fälle, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben und auch von der Zeit der EU Zugehörigkeit geprägt sind. Möglicherweise werden britische Gerichte dann auch frühere Entscheidungen des EuGH mit berücksichtigen.

In Nordirland wird die britische Regierung Mehrwertsteuersätze für Waren ohnehin nur im Einklang mit den EU-Vorschriften ändern können. Das gilt auch für Mehrwertsteuerbefreiungen und -ermäßigungen, einschließlich der Definition von Waren mit Nullbewertung in Nordirland, da ja eine Angleichung an die Nordrepublik Irland erfolgen solle.

Wie hat sich die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Waren geändert?

Seitdem das Vereinigte Königreich den EU-Mehrwertsteuerraum verlassen hat, gilt es für die EU als Drittland.

Damit sind Unternehmensprozesse beim Export in die EU oder Import aus der EU wieder etwas komplexer geworden.

Warenlieferungen von Deutschland nach Großbritannien (z. B. eine deutsche Lieferung nach England) sind seitdem nicht mehr als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen zu behandeln. Und die Rechnung nach England ist inklusive Umsatzsteuer.

Für den britischen Unternehmer ergibt sich daraus eine umsatzsteuerliche Registrierungs- und Erklärungspflicht in Deutschland.

Die Verkäufer berechnet zwar weiterhin keine Mehrwertsteuer, aber die Käufer müssen die Mehrwertsteuer am Ort der Einfuhr an das HMRC abführen (zusammen mit etwaigen Zollgebühren).

Die Entrichtung der Mehrwertsteuer an der Grenze hat potenzielle Auswirkungen auf den Cashflow, die die britische Regierung durch die Einführung einer aufgeschobenen Verbuchung der Einfuhrmehrwertsteuer für Importe abmildern will. Damit würde die Verbuchung und Zahlung der Mehrwertsteuer von der Grenze auf die Mehrwertsteuererklärung verlagert. Die aufgeschobene Verbuchung würde auch für Einfuhren aus der übrigen Welt gelten, nicht nur für solche aus EU-Ländern.

Wie funktioniert in Irland die Mehrwertsteuer seit dem Brexit?

Nordirland wird im Warenverkehr mit der EU gemäß den Bestimmungen des Austrittsabkommens individuell weiter so behandelt, als würde es zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehören.

Bei Geschäften zwischen Unternehmen der EU und Irland sind Ausfuhren von der MwSt. befreit. Die neue EU-Mehrwertsteuergrenze liegt somit in der irischen See zwischen Nordirland und dem britischen Teil des Vereinigten Königreichs.

*Das bedeutet, dass Kunden aus Nordirland, die Waren aus Großbritannien kaufen, die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr der Waren an das HMRC und nicht an den Lieferanten zahlen müssen (der die Steuer dann an HMRC weiterleitet). In der Praxis bedeutet die Einführung der aufgeschobenen Rechnungslegung, dass dies möglicherweise keinen großen Unterschied macht.

Zwischen 145.000 und 250.000 Unternehmen wickelten vor dem Brexit ihren Handel ausschließlich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab und müssen seitdem für jedes Geschäft eine Einfuhr-/Ausfuhrerklärungen abgeben.

Weitere 73.000 Unternehmen geben an, mit EU- und Nicht-EU-Ländern Handel zu treiben. Auch für diese Unternehmen ist zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstanden, da Sie nun auch noch den Handel zwischen der EU und UK deklarieren müssen.

*Die EU-Mitgliedstaaten verlangen, dass die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr entrichtet wird, es sei denn, wenn keine Stundungs-Vereinbarung besteht. Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die in die EU exportieren, müssen unter Umständen MwSt.-Vertreter in verschiedenen Ländern beauftragen, um die EU-Mehrwertsteuerverpflichtungen zu erfüllen. Unternehmen, die eine Erstattung der im Ausland gezahlten Mehrwertsteuer beantragen wollen, haben keinen Zugang mehr zum EU-Mehrwertsteuer-Erstattungsportal und müssen laut Daniel Lyons von Deloitte mit längeren Wartezeiten rechnen, um eine Erstattung zu erhalten.

Privatpersonen und ausländische Unternehmen sind ebenfalls betroffen, da sich die Regeln für Paketsendungen ins Vereinigte Königreich geändert haben. Die Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert – für Pakete mit einem Wert von £15 oder weniger – für Pakete aus der EU wurde abgeschafft.

Was hat sich bei der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen geändert?

Die EU-Mehrwertsteuervorschriften für Dienstleistungen hängen von der Art der erbrachten Dienstleistung, dem Empfänger der Dienstleistung und dem Ort der Erbringung der Dienstleistung ab. Für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und Rechtsdienstleistungen gibt es Sonderregelungen.

Britische Erbringer digitaler Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU, die die Online-Regelung "Mini One-Stop Shop" (MOSS) der EU nutzen, mussten für die Abrechnung ihrer Umsätze auf die "Nicht-Unionsregelung" umstellen.

Die MOSS-Regelung ermöglicht es nicht ansässigen Dienstleistern, eine einzige MwSt-Erklärung in nur einem Mitgliedstaat abzugeben, in der sie ihre Umsätze nach dem Mitgliedstaat des Verbrauchs dokumentieren.

Diese Erklärung wird dann an die betreffenden Mitgliedstaaten weitergeleitet, damit die Mehrwertsteuer entsprechend erhoben werden kann. Unternehmen, die in Nicht-EU-Ländern ansässig sind und das Vereinigte Königreich für ihre MOSS-Mehrwertsteuererklärung nutzen, müssen ihre MOSS-Identifikation in einen EU27-Mitgliedstaat verlegen, um weiterhin das MOSS-System für Nicht-EU-Länder nutzen zu können. Erfahren Sie hier mehr zu Das Windsor-Abkommen zwischen EU und UK zu Nordirland erleichtert den Warenverkehr, Großbritannien: Höhere Körperschaftsteuer ab 01.04.2023 - aber nicht für alle! und Visafreier UK-Besucherstatus nach Brexit: Was darf man und was nicht?

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

 Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.