Head Office London Komplettpaket - £3.800
Die erprobte Lösung für eine UK-Gesellschaft, die auf dem britischen Markt und international auftreten soll und steuerlich im UK veranlagt ist
Perspektive Ausland Podcast: LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung im UK. Hören Sie jetzt rein.
Im Paket Head Office London von £3.800 enthaltene Leistungen
Service-Paket ab dem zweiten Jahr: £2.800 (inkl. der mit 🔹 markierten Leistungen)
Qualifizierte Betreuung auf Deutsch 🔹
Gründung Ihrer UK Limited in London in 48h OHNE Anreise und OHNE Notartermin
Für internationale Mandanten speziell angepasste, anwaltlich ausgearbeitete Satzung mit deutscher Übersetzung (50 Seiten)
Behördliche Gebühren
Stellen eines qualifizierten Company Secretary für 1 Jahr 🔹
Exklusiver Firmensitz im Finanzbezirk City of London (direkt gegenüber der Bank of England) für 1 Jahr 🔹
Postweiterleitung per E-Mail für 1 Jahr 🔹
Individuelle Londonder Telefonnummer, die im Namen Ihrer Gesellschaft beantwortet wird 1 Jahr 🔹
Premium-Mitgliedschaft bei der City of London Chamber of Commerce (Wert: £1,500) 1 Jahr 🔹
Steuerliche Registrierung
UK-Behördenkommunikation für 1 Jahr 🔹
Fristenkontrolle für 1 Jahr 🔹
Einreichung des Confirmation Statements (Jahresmeldung) für 1 Jahr 🔹
Zugang zu unserem Netzwerkpartner-”Dream-Team” bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Share Registrars und Corporate Advisors, die gemeinsam mit uns schon viele Mandanten zum Erfolg geführt haben für 1 Jahr 🔹
Steuerliche Betreuung nach Aufwand 🔹
London im Überblick
Das Vereinigte Königreich zählt zu den am stärksten deregulierten Volkswirtschaften der Welt.
Die britische Wirtschaft ist der Ursprung des sogenannten „angelsächsischen Kapitalismus“, der auf den Prinzipien der Liberalisierung, des freien Marktes, niedriger Besteuerung und geringer Regulierung beruht.
Möglichkeiten, hier „Business“ zu machen, sind vielfältig, um nicht zu sagen unbegrenzt.
Vorteile der UK Limited mit Head Office London
Echte UK Präsenz in bester Lage im Bankenviertel City of London.
Körperschaftsteuer 19%
keine Gewerbesteuer
Erfüllt die Voraussetzungen an minimale Substanz für eine Betriebsstätte
Sie beginnen Ihr UK-Vorhaben mit einem Virtual Office und können mit der Zeit Ihre Präsenz im UK ausbauen.
Unser Leistungspaket zur UK Limited mit Head Office London
Über unser Büro in London gründen wir Ihre UK Limited Company (Ltd.) in zwei Tagen.
Anschließend erfolgt die Kontoeröffnung bei einer der führenden Banken vor Ort in London.
Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in der City of London – dem führenden europäischen Finanzbezirk – domiziliert.
Dort steht ein voll nutzbares Virtual Office in bester Lage für Ihre Nutzung zur Verfügung.
Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.
£3.800
Gründung & Service-Paket erstes Jahr
£2.800
Service-Paket ab dem zweiten Jahr
Enthaltene Leistungen
-
Gründung Ihrer Gesellschaft durch einen Steuerberater
Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wir senden Ihnen die Gründungsunterlagen per PDF zu.
-
Behördliche Gebühren
Sämtliche Gebühren, die Companies House für die Gesellschaftseintragung erhebt, sind im Honorar enthalten.
-
Registrierung der Gesellschaft bei der UK Steuerbehörde HMRC
Wir registrieren die Gesellschaft bei der Steuerbehörde HMRC. Dabei handelt es sich nicht um eine Registrierung für die britische Umsatzsteuer (diese hat separat zu erfolgen und ist zunächst optional), sondern nur um die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Erfassung als Gesellschaft. Aus der Registrierung alleine ergibt sich noch keine Steuerpflicht im UK, wohl aber die Pflicht, jährliche Erklärungen einzureichen.
-
Registered Office & Geschäftsadresse in unserer Kanzlei (Virtual Office)
Ihre Gesellschaft wird bei unserer Kanzlei in Central London, nahe St Paul's Cathedral und Bank of England domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!
-
Stellung des Company Secretary
Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen. Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft. Zwar ist er nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, allerdings zeigt den britischen Behörden die Präsenz eines Company Secretary, dass die Gesellschafter besonderen Wert auf formal korrekte Abläufe legen. Dies wirkt sich z. B. bei Anfragen oder Betriebsprüfungen positiv aus. Man kann von einem „Vertrauensvorschuss“ seitens der Behörden sprechen.
-
Londoner Telefon- und Faxnummer
Sie erhalten von uns eine lokale Telefon- und Faxnummer. Diese wird in Ihrem Namen von unserem Empfang beantwortet und Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Faxe werden Ihnen direkt per E-Mail zugesandt.
-
Nutzung unserer Büros
Wir stellen Ihnen unser Büro in London zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Unsere Kanzlei liegt nur zwei Minuten von der „Bank- Tube Station entfernt und ist von überall gut erreichbar.
-
Postweiterleitung per E-Mail
Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.
-
Eröffnung eines Firmenkontos & Bank Support
Wir eröffnen für Sie bei einer traditionellen und / oder Fintech Bank ein Firmenkonto. Dazu bekommen Sie Online-Banking und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Kredit Rating ab). Wenn das Konto eröffnet ist, helfen unsere erfahrenen Mitarbeiter vor Ort bei Problemen und Routineaufgaben, die Ihr Konto betreffen (Bestellung von Ersatzkarten, Internet Banking Probleme etc.)
-
Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen
Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des Weiteren um die formal korrekte Bestellung und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.
-
Fristenkontrolle
Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.
-
Kommunikation mit den UK-Behörden
Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.
Nach Aufwand abgerechnete Leistungen
-
Laufende Mandantenbetreuung (Deutsch/Englisch)
Hierunter fallen alle nicht steuerlichen Betreuungsaufgaben, die im Kontext des Mandats anfallen können, z.B. Botengänge, Kommunikation mit der Bank nach der Kontoeröffnung, Einholung von Informationen in Ihrem Auftrag, Begleitung zu Terminen und Behördengängen, Besorgungen, Übersetzungen, Beantwortung nicht steuerlicher Aufträge, Rechnungslegung an Ihre Kunden usw.
-
Steuer,- Rechts- und Strategieberatung (Deutsch/Englisch)
Hierbei handelt es sich um Beratung, die durch die Partner der Kanzlei erbracht werden. Diese Leistungen kommen im Tagesgeschäft nur vereinzelt zur Anwendung und werden ansonsten nach vorheriger Vereinbarung erbracht.
-
Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns
Die laufende Buchhaltung für Ihre Gesellschaft wird in unserem Hause, durch unser Personal erledigt. Über unser Online System haben Sie jederzeit Zugriff auf die Buchhaltung. Auf Grundlage der Buchhaltung erledigen wir sowohl die Umsatzsteueranmeldungen wie auch die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
-
Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)
Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres sind die Abschlüsse der Gesellschaft beim Companies House einzureichen. Dazu bereiten unsere Steuerberater die Abschlüsse gemäß der Buchhaltung vor, lassen diese von Ihnen autorisieren und reichen sie dann beim Companies House ein.
-
Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung
Zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres wird die Unternehmens-Steuererklärung fällig (Corporate Tax Return, CT600). Diese bereiten unsere Buchhalter und Steuerberater auf Grundlage der Buchhaltung bzw. des Year End Account vor und geben diese dann bei HMRC ab.
-
Audit / Testat
Public Limited Companies (PLCs) sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Bilanzen von einem britischen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Alle anderen britischen Unternehmen (z.B. LTDs) sind erst ab einem Jahresumsatz von £6.5 Millionen zum Testat verpflichtet. Wenn Ihre Gesellschaft testatspflichtig ist, kümmern wir uns gemeinsam mit einem uns bekannten britischen Wirtschaftsprüfer um das Testat. Dabei achten wir besonders darauf, dass die Audit-Kosten nicht „aus dem Ruder laufen.
Zusätzlich verfügbare Leistungen
-
Unterschriftsreife Ausfertigung der gesellschaftsinternen Dokumente zur Gründung (Gesellschafterbeschlüsse, Sitzungsprotokolle usw.) - £800
Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft werden üblicherweise diverse Dokumente für die interne Dokumentation und als Nachweise für die Gesellschafter erstellt. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch können diese aber auch von uns ausgefertigt werden. Wir erstellen die Dokumente gemäß den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen und senden Ihnen diese per E-Mail zu.
-
Unterschriftsreifes anwaltlich ausgearbeitetes Shareholder Agreement (auf Englisch) - £1800
Hierbei handelt es sich wohlgemerkt nicht um die Satzung der Gesellschaft oder das sog. "Memorandum of Association", was dem Gesellschaftervertrag gleichzusetzen ist. Vielmehr ist das Shareholder Agreement ein nicht öffentlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern, der die laufende Zusammenarbeit, den Einstieg neuer Gesellschafter und den Ausstieg bestehender Gesellschafter regelt. Das Shareholder Agreement ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist vor allem dann zu empfehlen, wenn von einem Exit bzw. einem zukünftigen Unternehmensverkauf ausgegangen wird und wenn externe Investoren an der Gesellschaft beteiligt sind.
Bildergalerie: Hier ist Ihre UK Limited zu Hause
Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen in London, in denen wir Ihre irische Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns in London besuchen.
Die UK Limited mit Head Office London im Überblick
UK Limited Company ohne Niederlassung in Ihrem Wohnsitzstaat
Klarer UK- bzw. Auslandsbezug muss vorhanden sein
Versteuerung der Gewinne nur im UK: 19%-25% Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer
Wenn Sie eine UK VAT Nr. beantragen wollen benötigen Sie lokale Geschäftsräume
kein lokaler Geschäftsführer nötig, Sie können selbst als Director eingetragen sein
Übergangslösung: Virtual Office als Firmensitz in bester Lage in der City of London (Finanzbezirk)
Eine UK-Gesellschaft mit rein englischer Betriebsstätte versteuert ihre Gewinne im UK. Die Gesellschaft reicht Jahresabschlüsse und eine Körperschaftsteuererklärung im UK ein. Sie ist nur im UK steuerpflichtig. Eine Gewerbesteuer gibt es im UK nicht. Es fallen lediglich 19%-25% britische Körperschaftsteuer auf den Gewinn der Gesellschaft an.
Für wen eignet sich eine UK-Gesellschaft mit rein englischer Betriebsstätte?
Eine UK-Gesellschaft mit rein englischer Betriebsstätte ist unter anderem bei folgenden Szenarien eine denkbare Konstellation:
Es muss ein klarer UK- bzw. Auslandsbezug vorhanden sein. Die Gründung der Auslandsgesellschaft muss gute wirtschaftliche Gründe haben.
Sie wollen das UK als Markt erobern und Ihr Angebot richtet sich vor allem an britische Verbraucher bzw. britische Unternehmen.
Sie planen festangestelltes Personal im UK einzustellen.
Sie planen den baldigen Umzug in das UK.
Sie leben in einem Land, in dem es kein CFC-Regime/Außensteuergesetz gibt und möchten mit der UK-Gesellschaft Kunden weltweit bedienen.
Wir wollen in aller Deutlichkeit unterstreichen, dass „so tun als ob oder „fake it till you make it im Kontext der internationalen Steuergestaltung keine kluge Strategie ist. Liegt bei Ihrem Vorhaben kein klarer Auslandsbezug vor, muss von dieser Gestaltung abgeraten werden.
Für wen eignet sich eine UK-Gesellschaft mit rein englischer Betriebsstätte nicht?
Nicht geeignet ist diese Konstellation in den meisten anderen Fällen, z. B.:
Sie leben in einem Land wie Deutschland oder Österreich und bedienen nur Kunden im Inland.
Ihr Leistungsangebot hat einen stark lokalen Bezug (Gebäudereinigung, Transport, Baugewerbe usw.)
Sie beschäftigen Mitarbeiter an Ihrem Wohnsitzstaat.
In diesen und vielen anderen Fällen befindet sich Ihre Betriebsstätte und damit der Ort der Besteuerung im Inland. Sie können zwar eine UK-Gesellschaft gründen. Diese muss aber im Inland eine Niederlassung anmelden.
Substanz und lokaler Geschäftsführer vor Ort im UK nötig?
Sie benötigen keinen lokalen Geschäftsführer und können selbst als Director eingetragen sein.
Wenn Sie in Großbritannien jedoch eine steuerliche Betriebsstätte gründen und aufbauen wollen, ist es langfristig sicherlich ratsam, die Frage einer Geschäftsführung vor Ort zu klären und auch Substanz in Form einer Betriebsstätte sollte in diesem Fall aufgebaut werden.
Für die VAT Registrierung vor Ort benötigen Sie allerdings in jedem Fall eine Betriebsstätte mindestens in Form einer Virtual Office Lösung.
Ist diese Substanz nicht gegeben, gehen die Finanzbehörden bei Ihnen zu Hause davon aus, dass sich die Betriebsstätte und damit der Sitz der Besteuerung an Ihrem Wohnsitz befinden und wie bereits erwähnt – ohne lokale Betriebsstätte keine lokale UK USt-IdNr.
Wenn Sie die UK Limited jedoch nur gründen, um eine UK Tochtergesellschaft zu haben, die zum Beispiel als Importer of Record auftritt, sind keine hohen Anforderungen in diesem Punkt zu erfüllen.
Virtual Office
Fraglos ist ein gewisser zeitlicher und finanzieller Aufwand damit verbunden, die oben beschriebene Substanz aufzubauen.
Und wenn Sie noch gar nicht wissen, ob das geplante UK-Unternehmen überhaupt ein Erfolg wird, könnten Sie sich jetzt fragen, ob Sie diesen Aufwand überhaupt betreiben wollen.
Hier kann Ihnen unsere Kanzlei eine veritable Übergangslösung anbieten, die auch im Einklang mit den steuerrechtlichen Anforderungen ist. Erfahren Sie hier mehr zu Keine Briefkastenfirmen mehr in Luxemburg - Was bleibt interessant für Unternehmen?, Geschäftskonto in England eröffnen für nicht im UK Ansässige und Finanzamt England: Alles was Sie zu HMRC wissen sollten.
Ihr Virtual Office in der City of London
In den Räumen unserer Kanzlei in bester Lage in der City of London (Finanzbezirk, nahe St Paul’s Cathedral, Bank of England und London Bridge) stellen wir Ihrer UK-Gesellschaft ein Virtual Office zur Verfügung.
Hier befinden Sie sich in bester Gesellschaft: In der „Square Mile, wie die City auch genannt wird, sind Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister zu Hause. Die City ist die „Wall Street Europas und mit New York das weltweit führende Finanzzentrum.
Mit einem Firmensitz in der City of London kommunizieren Sie Seriosität und präsentieren sich als ernstzunehmender Geschäftspartner. Es gibt in London keine bessere Adresse für Ihr Unternehmen.
Sehen Sie sich unsere Galerie an und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck der Büros und der näheren Umgebung.
Alternative Rechtsformen
UK PLC
Die UK PLC hat das Prestige eine Aktiengesellschaft jedoch ist der Gründungsaufwand viele geringer. Für viele Mandanten, die am Kapitalmarkt Mittel einwerben möchten oder an die Börse gehen wollen, ist die UK PLC die ideale Rechtsform. Ein Stammkapital von mindestens £50,000 ist für die PLC vorgeschrieben. Davon müssen £12,500 auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden. Kapitalerhöhungen sind einfach über Sacheinlagen möglich.
Limited Partnerships (LP)
Bei der Limited Partnership muss zwischen der UK LP und der Scottish Limited Partnership unterschieden werden. Im Gegensatz zur englischen LP hat die schottische Variante eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann daher auch Vermögen wie z.B. Immobilien & Beteiligungen halten.
Eine LP ist allerdings eine Personengesellschaft und wird grundsätzlich anderes besteuert, als eine Kapitalgesellschaft (Ltd.). Im Grundsatz ist der Gewinn einer LP im UK steuerfrei, wenn keiner der Gesellschafter im UK lebt, es keine UK-Betriebsstätte gibt und nur ausländische (Nicht-UK) Kunden bedient werden.
Ob also die LP die für Sie geeignete Rechtsform ist, hängt letztlich von der Ausrichtung Ihres UK-Vorhabens ab.
Treuhand-Gesellschafter
Wir bieten keine Treuhand-Gesellschafter an. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name in den Registern auftaucht (z. B. wegen Scheidung, Insolvenz, Wettbewerbsverbot etc.), können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die statt Ihnen Gesellschafter der Gesellschaft wird. Es darf dann allerdings keine schriftliche Treuhand-Vereinbarung zwischen Ihnen und der Vertrauensperson existieren. Die Vertrauensperson ist tatsächlich Gesellschafter der Gesellschaft. Außerdem muss diese Person auch bei uns die Gründung beauftragen und wird unser Ansprechpartner sein. Seit 2016 werden sowohl Gesellschafter als auch die tatsächlich Begünstigten einer UK-Gesellschaft im Handelsregister bzw. einem neuen öffentlichen Register veröffentlicht.
Zur Gründung benötigte Informationen und Unterlagen
Alle zur Gründung der Gesellschaft benötigten Informationen stellen Sie uns im Online-Bestellformular oder per E-Mail zur Verfügung.
Außerdem sind wir als Dienstleister für die Gründung Ihrer Gesellschaft verpflichtet, die Identität und Adresse der Geschäftsführer und aller Gesellschafter, die mehr als 20% Anteile der Gesellschaft halten, zu verifizieren.
Wir bieten Ihnen für letzteres 2 einfache unkomplizierte Möglichkeiten. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite Anforderungen zur ID- und Adressverifizierung.
Bitte beachten: Aus Datenschutzgründen enthält die E-Mail-Auftragsbestätigung keine Details zu Ihrer Bestellung. Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne eine PDF-Kopie Ihrer Bestellinformationen zukommen. Alternativ raten wir Ihnen dazu, das Bestellformular vor dem Abschicken zu drucken oder als PDF zu speichern.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind.
Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an
Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.