Die passende UK-Firmengründung für Ihr Vorhaben
Deutsche Steuerkanzlei in London gründet & betreut Ihre Gesellschaft in UK
✅ Alle britischen Rechtsformen
✅ Auch nach Brexit interessant
✅ Schnell & unkompliziert
✅ Ohne Notartermin, ohne Anreise
✅ Kontoeröffnung bei Top 5 Uk Banken & Fintechs
✅ Steuerliche & rechtliche Begleitung auf Deutsch
✅ Für Mandanten aus Deutschland, Österreich & der Schweiz
✅ Steuerliche Optimierung möglich in Verbindung mit Umzug ins Ausland
Unsere Service Pakete zur UK Firmengründung
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UK Limited in London mit englischer Betriebsstätte
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Ruhene Limited gründen
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Limited für in UK wohnhafte Unternehmer
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UK Limited in Edinburgh mit schottischer Betriebsstätte
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UK Limited by Guarantee: Die Stiftungs-Limited
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UK PLC: Die britische Aktiengesellschaft
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Schottische Limited Partnership: Die KG mit Steuervorteilen
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Englische Limited Partnership gründen
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Britische Vorratsgesellschaft übernehmen
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UK Holding Gesellschaft gründen
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UK Limited Liability Partnership (LLP) gründen
LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung im UK. Hören Sie jetzt rein.
Lieber eine EU-Gesellschaft? Jetzt Ihre irische Limited in Dublin gründen!
Brexit: Der Dolchstoss für die “deutsche” bzw. “österreichische” Limited
Warum die UK-Limited mit lokaler Niederlassung keine Option mehr ist
9 Fakten zur UK-Limited-Gründung, die Gründungsagenturen Ihnen verschweigen
Rechtssicher gründen und Steuerfallen vermeiden:
Was Sie vor Gründung Ihrer Limited beachten müssen, damit Sie nicht die Katze im Sack kaufen.
Als britische Steuerkanzlei sind wir seit 2006 direkt in London tätig. Im Laufe der Jahre haben wir viele deutschsprachige Mandanten beraten, die über eine der einschlägigen Gründungsagenturen eine UK-Limited gegründet haben. Etliche dieser Mandanten sind dann für die laufende Betreuung ihrer Limited zu unserer Kanzlei gewechselt.
Dabei fällt ein Muster auf: Nach Gründung der Gesellschaft kommt nicht selten das böse Erwachen. Der Mandant hat mit Verzögerungen und Hindernissen zu kämpfen. Die neue Ltd entpuppt sich als Problemkind. Sie ist leider doch nicht die eierlegende Wollmilchsau, als die sie im „kostenlosen Beratungsgespräch“ durch die Gründungsagentur angepriesen wurde.
Am häufigsten werden dem Mandanten die folgenden 9 wichtigen Fakten rund um die Gründung einer UK-Limited verschwiegen:
Fakt 1: Gründungsagenturen beschäftigen Verkäufer auf Provisionsbasis. Ihr Ziel: Ihnen eine Limited „anzudrehen“.
Das sogenannte „kostenlose und unverbindliche Beratungsgespräch“ der Gründungsagentur ist in Wirklichkeit nicht mehr als ein schlecht getarntes Verkaufsgespräch. Es geht meistens nicht darum, Sie neutral und objektiv zu beraten, sondern Sie vom eigenen Limited-Paket zu überzeugen, damit am Ende des Monats die Provisionsabrechnung stimmt. Unser Tipp: Wenn Sie das nächste Mal mit einer Gründungsagentur telefonieren, dann sprechen Sie den „Berater“ einfach mal konkret darauf an.
Die Steuerkanzlei St Matthew beschäftigt keine verprovisionierten Mitarbeiter und/oder „Verkäufer“. Abschlussprovisionen gib es nicht. Der Mitarbeiter hat keinen unmittelbaren Vorteil davon, Sie als Mandant zu gewinnen. Die Kanzlei bietet daher leider auch keine kostenlose Beratung an. Dafür ist die Beratung aber immer ergebnisoffen. Ziele der Beratung sind es, herauszufinden, was im besten Interesse des Mandanten liegt und dann die maßgeschneiderte Lösung für ihn zu finden.
Fakt 2: Gründungsagenturen verfügen nicht über steuerliches Fachwissen. Versicherungsschutz bei Beratungsfehlern besteht nicht. So wird die Limited schnell zum Risiko.
Die Gründung und Betreuung von Auslandsgesellschaften werden immer komplexer. Das internationale Steuerrecht befindet sich in laufendem Wandel. Was vor fünf Jahren funktioniert hat, mag heute bereits obsolet sein. Ohne steuerliches Fachwissen kann so die Auslandsgesellschaft schnell zur Steuerfalle werden. Eine bei Steuerberatern übliche Haftpflichtversicherung zum Schutz vor Beratungsfehlern besteht in der Regel nicht.
Als Steuerkanzlei mit britischer Zulassung und ständiger Beaufsichtigung durch die zuständige UK-Kammer (ACCA - Association of Chartered Certified Accountants), ist die Steuerkanzlei St Matthew gesetzlich verpflichtet ihre Mitarbeiter laufend fort- und weiterzubilden, damit diese steuerrechtlich auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Die Kanzlei muss außerdem eine umfangreiche (und kostspielige) Haftpflichtversicherung bei einem der führenden britischen Versicherer abschließen und laufend erneuern.
Fakt 3: Die UK Ltd ist womöglich nicht die richtige Rechtsform für Sie
Haben Sie bereits über eine Ltd & Co KG, eine LLP (Limited Liability Partnership) oder sogar eine deutsche UG nachgedacht? Vielleicht eignet sich für Sie sogar eine Limited in Malta oder Irland?
Es gibt eine Reihe von Rechtsformen, die für Sie besser geeignet sein könnten, als eine UK-Limited. Unter Umständen ist die ideale Rechtsform auch keine UK-Rechtsform. Viele Mandanten bevorzugen heute die deutsche UG. Vielleicht können Sie auch die steuerlichen Vorteile in Malta und Irland nutzen? Die Steuerkanzlei St Matthew ist nicht auf eine Lösung festgelegt, sondern berät Sie seriös und objektiv.
Fakt 4: Ort der Besteuerung der Limited-Gewinne kann Ihr Wohnsitzstaat (z.B. Deutschland), aber auch England sein
In England liegt die Körperschaftsteuer bei nur 20% und es gibt keine Gewerbesteuer. Aber es muss ein klarer Auslands- und UK-Bezug vorliegen, damit die Gesellschaft im UK versteuern kann.
Wer eine rein englische Betriebsstätte etablieren kann, profitiert von niedriger Besteuerung im UK. Ob diese Gestaltung in Ihrem Fall legal ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Ort der geschäftlichen Oberleitung und der Ort der Leistungserbringung tatsächlich ins Ausland verlagert werden kann.
Fakt 5: Manche Banken in Deutschland und Österreich wollen kein Konto für die Limited eröffnen
Sprechen Sie vor Gründung der Gesellschaft mit Ihrer Bank, um sicherzustellen, dass diese auch ein Konto für die UK Limited eröffnen wird.
Bevor Sie eine UK-Gesellschaft gründen, sprechen Sie am besten mit Ihrer Hausbank, um sicherzustellen, dass diese eine Konto für eine Auslandgesellschaft eröffnet. Das ist nicht immer der Fall und kann zu viel Aufwand und Ärger führen.
Fakt 6: Treuhand-Gründungen sind für UK-Gesellschaften nicht mehr zulässig
Ab 2016 werden die Treugeber bzw. wirtschaftlich Berechtigten (sog. „Beneficial Owner“) aller UK-Gesellschaften in einer neuen frei zugänglichen Datenbank der UK-Regierung veröffentlicht. Eine Treuhand-Konstellation hilft Ihnen also nicht mehr dabei, den tatsächlichen Eigentümer einer Limited zu verschleiern.
Wenn Sie verbergen möchten, wem die zu gründende Gesellschaft gehört, konnten Sie bisher einen Treuhänder einsetzen, der dann im UK-Handelsregister eingetragen wurde. Dies ist immer noch möglich, jedoch werden ab 2016 in einem weiteren Register die Begünstigten der Gesellschaft (Treugeber) veröffentlicht. Auch Treuhand-Geschäftsführer können bereits seit 2015 nicht mehr bestellt werden. Details dazu wurden im Small Business, Enterprise und Employment Act 2015 geregelt. Es gibt auch weiterhin legale Treuhand-Modelle, die im Kontext eines Beratungsgespräches gerne vorgestellt werden können.
Fakt 7: Als Registersitz (Registered Office) verwendet Ihre Gründungsagentur häufig nur ein Postfach
Viele Agenturen verwenden ein Postfach bei Anbietern wie Mailbox, etc. als Registersitz/Registered Office für die dort gegründeten Gesellschaften. Sie teilen sich die Adresse mit 10.000 anderen Ltds und haben eine Briefkastengesellschaft gegründet.
Wenn es Ihnen wichtig ist, dass Ihre Gesellschaft Ihren Registersitz bei einer respektablen Adresse hat, dann vergewissern Sie sich vorab, dass es sich auch um ein tatsächliches Büro handelt und nicht um die Geschäftsräume eines Mailbox-Anbieters. Google Streetview ist dabei enorm hilfreich. Gesellschaften von Mandanten der Steuerkanzlei St Matthew werden immer bei einem unserer drei Büros in England registriert.
Fakt 8: Sie müssen jährlich einen Bilanzübertrag (Mini-Bilanz) in England einreichen
Und außerdem eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes auf Englisch. Ruhende Abschlüsse/Dormant Accounts sind für UK-Limiteds mit ausländischer Niederlassung nicht zulässig. Dennoch reichen die meisten Agenturen noch immer genau diese für Ihre Gesellschaft in England ein.
Viele Gründungsagenturen reichen für die von ihnen betreuten Gesellschaften sogenannte Dormant Accounts – also ruhende Abschlüsse – ein. Dies ist nicht zulässig und Sie kommen als Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft damit Ihren Erklärungspflichten in England nicht nach. Vielmehr muss bei einer Ltd mit Niederlassung die Bilanz der Niederlassung ins englische Format GAAP übertragen werden. Ebenso ist eine Bescheinigung Ihres Finanzamtes bei den UK-Steuerbehörden vorzulegen. Die Steuerkanzlei St Matthew ist mit den gesetzlichen Anforderungen an das Führen einer UK Limited bestens vertraut und achtet darauf, dass Sie als Geschäftsführer über alle Pflichten im UK vollumfänglich ins Bild gesetzt sind.
Fakt 9: Betreuerwechsel leichtgemacht – wenn Sie den Sicherheitscode von Companies House haben
Auch wenn die Gründungsagentur das Gegenteil beteuert: Es ist ein Aufwand von 5 Minuten, die Limited zu einem anderen Betreuer umzuziehen. Dafür benötigen Sie den Companies House Authentication Code. Ihr aktueller Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen diesen auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen.
Gründungsagenturen wollen es Ihnen schwermachen, Ihre UK-Gesellschaft von einem anderen Dienstleister betreuen zu lassen und erfinden alle möglichen Ausreden, um den Wechsel als unmöglich erscheinen zu lassen. Der Wechsel ist allerdings in fünf Minuten vollzogen – alles was Sie benötigen, ist der alphanumerische Firmencode. Diesen sollten Sie umgehend bei Ihrer Agentur anfordern, denn damit haben Sie Kontrolle über die handelsregisterlichen Eintragungen zu Ihrer Gesellschaft.
Das sagen andere Mandanten
So bewerten andere Mandanten die Arbeit der Steuerkanzlei St Matthew:
„Bei allen Steuerfragen bekommt man von Herrn Sauerborn eine kompetente Antwort.“ – Herr Frank R., London
„Hr. Sauerborn ist sehr kompetent in Fragen zum Steuerrecht in UK und Malta.“ – Herr Bernd J., München
„Herr Sauerborn hat mir ... Kriterien genannt, die mir von anderen Steuerfachleuten bisher nicht mitgeteilt wurden. Dies ... hat mich vor (unwissentlichen) Fehlern bewahrt.“ – Herr Dr. Karl L., Frankfurt
„Ich stehe absolut hinter der Dienstleistung ... und kann es ehrgeizigen Unternehmern nur ans Herz legen sich ... beraten zu lassen. Bravo!“ – Herr Sandro B., Bern
Unser Tipp zur erfolgreichen Limited-Gründung
Die Gründung einer UK-Limited ist ein wichtiger und möglicherweise schwerwiegender Schritt mit weitreichenden Konsequenzen. Auch wenn die Gründung einer Limited im Vergleich mit einer GmbH einfacher und schneller ist, sollte dies nicht dazu verleiten, sich leichtfertig auf die Gründung einer Limited einzulassen.
Informieren Sie sich vor Gründung der Gesellschaft genau über die steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Im Internet und auch auf unserer Website finden Sie viele Informationen. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich darauf ein – Sie könnten es sonst später bereuen.
Fragen Sie auch Ihren Steuerberater und Ihren Rechtsanwalt um Rat. Wenn diese hinsichtlich der Limited-Gründung Bedenken haben, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob die UK-Limited die richtige Rechtsform für Sie ist.
Lassen Sie sich von gewieften Verkäufern nichts aufschwatzen. Nehmen Sie sich Zeit für die Gründung und ihre Vorbereitung.
Gerne kann auch die Steuerkanzlei St Matthew Sie zu allen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um die UK-Limited beraten. Die Beratung ist nicht kostenlos und auch nicht ganz billig, aber dafür garantiert ergebnisoffen, neutral und objektiv.
Im Gegensatz zu verprovisionierten Verkäufern einer Gründungsagentur ist die Kanzlei gesetzlich verpflichtet, das objektive Mandanteninteresse in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen und Eigeninteressen hintanzustellen.
Daher wird für die Beratung auch ein Honorar fällig: Mitarbeiter der Kanzlei verfolgen nicht das Ziel, Ihnen etwas anzudrehen. Die Strategie der Kanzlei ist nicht, ein sog. „kostenloses Beratungsgespräch“ anzubieten, das letztlich über eine späteren Verkaufsabschluss bezahlt wird (denn wer würde tatsächlich kostenlos arbeiten).
Erfahren Sie hier mehr zum Unterschied zwischen England, Großbritannien und dem Vereinigten Königreich und Als Ausländer ein Girokonto in England eröffnen - So geht'.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind.