Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: UK & EU EORI-Nummern

Unternehmen, die Waren zwischen UK und der EU transportieren, benötigen nach dem Brexit sowohl im UK als auch in der EU eine EORI-Nummer (Economic Operator Registration Identification).

EORI-Nummern sind eindeutige Nummern, mit denen sich Unternehmen gegenüber den Zollbehörden in Zollerklärungen und ähnlichen Einfuhr- oder Ausfuhrdokumenten ausweisen können.

Ohne eine gültige GB- oder EU-EORI-Nummer werden Ihre Waren nicht durch den Zoll abgefertigt. Übrigens: Für die nordirische XI EORI gibt es hingegen ein separates Verfahren.

So erhalten Sie eine UK EORI für GB-Warenbewegungen

Sobald Sie in das Vereinigte Königreich importieren oder exportieren, benötigen Sie eine EORI-Nummer mit dem Präfix "GB". Die HMRC hat diese 2019 an alle Unternehmen vergeben, die ihrer Meinung nach eine Nummer benötigen. GB EORI-Nummern setzen sich aus Folgendem zusammen:

Falls Sie noch keine EORI-Nummer erhalten haben, wenden Sie sich an HMRC. Auch EU-Unternehmen können diese jetzt für die Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich beantragen.

Beantragung einer EU EORI für Importe und Exporte

Britische Unternehmen benötigen jetzt eine EU-EORI-Nummer, um aus den 27 EU-Mitgliedstaaten ein- oder auszuführen. Eine einzige Nummer für die gesamte EU kann bei der Steuerbehörde eines beliebigen EU-Mitgliedstaates beantragt werden. Normalerweise kann dies aber auch nur zusammen mit der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Nichtansässige geschehen. Beachten Sie bitte, dass britische Importeure und Exporteure in die EU einen Zollvermittler benötigen und ihre EORI-Nummer verwenden müssen. Der Grund dafür ist, dass sie nun innerhalb der EU-Zollunion nicht mehr gebietsansässig sind.

No-Deal GB EORI-Nummern

Die britische Steuerbehörde HMRC hat im August 2019 88.700 Unternehmen automatisch mit EORI-Nummern (Economic Operators Registration Identification) registriert, um Verzögerungen bei der Warenabfertigung nach dem Brexit zu verringern.

Das HMRC schätzt, dass 245.000 britische Unternehmen mit der EU Handel treiben und daher nach dem Brexit eine EORI-Nummer benötigen. Nur etwa 145.000 haben eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im Jahr 2019 haben laut HMRC etwa 72.000 dieser 145.000 Unternehmen bereits eine EORI-Nummer beantragt.

Die HMRC hat beschlossen, den 88.700 (der Rest der 145.000) automatisch eine EORI-Nummer zu erteilen, um etwaige Verzögerungen beim Zoll nach dem Brexit zu verringern. Dies bedeutet jedoch, dass die weiteren 100.000 ohne Mehrwertsteuernummern leider nicht mitberücksichtigt werden.

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.