Bin ich vom „neuen“ RNH-Status in Portugal betroffen?

Das 2020 verlautbarte Haushaltsgesetz in Portugal bringt eine Neuerung für den RNH-Status, den Status für residentes não habitual mit sich. Aus dem Ausland stammende Einkünfte der Kategorie H (insbesondere Renten und Pensionen) sind fortan nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegen künftig einem pauschalen Sondersteuersatz von 10%. 

Für wen ist die Neuerung relevant?

Die Änderungen betreffen vor allem zugezogene Rentner in Portugal mit dem RNH- bzw. NHR-Status. Sie bezahlten aufgrund der portugiesischen Gesetzgebung bis dato 0% auf ausländische Altersbezüge, Renten und Pensionen. Von nun an fallen auf diese Art von Auslandseinkünften 10% Steuern an.

Grundsätzlich stellt die Neuerung beispielsweise für deutsche Renter eine Verschlechterung dar. Anstatt ihre Bezüge dank Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern steuerfrei aus Deutschland beziehen zu können, müssen sie nun 10% in Portugal bezahlen. Objektiv betrachtet ist dieser Steuersatz im Vergleich zur Besteuerung mit dem deutschen Steuersatz trotzdem noch vorteilhaft. Ein Umzug bietet sich deshalb auch für Rentner nach wie vor an.

Wer kein Rentner ist und in Portugal die Vorteile des steuerlichen Sonderstatus für Ausländer genießt, kann aufatmen: Andere Einkünfte aus dem Ausland wie Dividenden, Zinsen und Co. bleiben dank RNH-Regime weiterhin steuerfrei.

 
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