Brexit: Quellensteuern

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU werden britische Unternehmen ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr von den beiden Richtlinien profitieren, die eine automatische Befreiung von Quellensteuern auf die Zahlung von Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden vorsehen.

Die Grundregel ist, dass ein britisches Unternehmen Steuern auf Zinsen oder Lizenzgebühren an eine Person einbehalten muss, die nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig ist; das Vereinigte Königreich erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden. Der Quellensteuersatz beträgt 20%. Wenn also beispielsweise ein britisches Unternehmen Zinsen auf Geld zahlt, dass es von einem französischen Unternehmen geliehen hat, müsste es die Zinsen mit 20% einbehalten und an HMRC zahlen. Wenn eine Quellensteuer erhoben wird, wird das französische Unternehmen (in diesem Fall) natürlich mit ziemlicher Sicherheit in der Lage sein, diese Steuer mit jeder anderen Steuer zu verrechnen, die in Frankreich auf diese Einkünfte zu zahlen ist. Es gibt jedoch eine Reihe von Fällen, in denen dies entweder nicht der Fall ist oder der Zahlungsempfänger in einem Land mit einem niedrigeren Steuersatz (oder gar keinem) ansässig ist. Darüber hinaus schafft dies somit ein Cashflow-Problem.

Während das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU war, profitierten britische Unternehmen, genauso wie die in der EU, von zwei Richtlinien:

  1. die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren; und

  2. die Mutter-Tochter-Richtlinie

Beides bewirkte eine vollständige Entlastung – d.h. es wurde keine Quellensteuer geschuldet – solange die Voraussetzungen erfüllt waren. Seltsamerweise hat das Vereinigte Königreich die EU zwar am 31. Dezember 2020 verlassen, profitiert aber bis zum 30. Juni 2021 weiterhin von diesen beiden Richtlinien. Ab dem 1. Juli 2021 müssen britische Unternehmen aber nun, sofern die Zahlung nicht für eine weitere Erleichterung in Anspruch genommen wird, Steuern auf die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren an EU-Personen in der gleichen Weise einbehalten, wie sie es für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an eine Person weltweit auch tun mussten. Wichtig ist, dass der Effekt in beide Richtungen geht. Wenn also ein britisches Unternehmen Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden erhält und sich zuvor auf die beiden Richtlinien zur Befreiung von Quellensteuern verlassen hat, kann es dies ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr tun.

Glücklicherweise gibt es aber noch andere Reliefs. Die mit Abstand häufigste Entlastung bietet jedoch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern. Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zwischen Ländern, die festlegen, welches Land Steuerrechte erhält, während sie oft eine Erleichterung von einigen Quellensteuern bieten. Die Entlastung dient in der Regel als Obergrenze für den Steuersatz, der einbehalten werden kann, was dazu beiträgt, die Quellensteuer auf Null zu senken.

Das Vereinigte Königreich verfügt über eines der umfangreichsten Netzwerke von Doppelbesteuerungsabkommen der Welt, aber nicht alle Abkommen sind gleich. Tatsächlich unterscheiden sich diejenigen, die wir mit den Franzosen und den Deutschen haben – wohl unsere engsten und größten Handelspartner – erheblich in Bezug auf die Quellensteuern.

Da es Bedingungen im Steuerrecht für die Anwendung der Erleichterungen gibt und die Erleichterung selten automatisch erfolgt, müssen die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen einen Anspruch geltend machen. Der Anspruch sollte im Voraus geltend gemacht werden, braucht aber Zeit – manchmal bis zu sechs Monate – da Dokumente von Regierungsbehörden zuerst zertifiziert werden müssen.

Was können wir also tun?

Wenn Sie ein britisches Unternehmen sind, sollten Sie Ihre Schulden-, Immaterialgüter- und Dividendenvereinbarungen überprüfen und schauen, ob Sie Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden an EU-Personen erhalten oder gar zahlen. Wenn Sie dies tun, sollten Sie ebenfalls die Quellensteuerposition überprüfen. Das Ergebnis kann daraus bestehen, dass Sie einfach nur einen Anspruch auf eine Befreiung im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens geltend machen müssen, oder, dass Sie eine Neuorganisation der Geschäftsbeziehung in Betracht ziehen müssen.

Wenn Sie ein EU-Unternehmen mit einer Vereinbarung sind, bei der Sie Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden bezahlen oder erhalten, müssen Sie die Situation ebenfalls überprüfen, um festzustellen, welche Quellensteuern möglicherweise zu zahlen sind und alle Ansprüche oder Änderungen an Ihren Vereinbarungen geltend machen, um die Situation bestmöglich zu bewältigen.


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Quellensteuer & Auslandszinsen ab dem 1. Juni 2021