Bulgarien als Wirtschaftsstandort
In der zweiten Podcast-Episode von Perspektive Ausland wird zusammen mit dem in Bulgarien ansässigen Rechtsanwalt Konstantin Ruskov über die steuerlichen Vorteile von Bulgarien als Unternehmensstandort diskutiert.
Bulgarien bietet sich – durch das Angebot von interessanten steuerlichen Modellen und einen geringen Körperschaftsteuersatz – vielen Unternehmern als neuer Unternehmensstandort an.
Dadurch, dass Bulgarien ein Mitglied der EU ist, genießt es hervorragende Vorteile im Handel mit anderen Mitgliedsstaaten, EU-Personenfreizügigkeit oder finanzielle Hilfe von reicheren Mitgliedsstaaten, letzteres hat auch zu einem deutlichen Aufschwung in der Wirtschaft geführt.
Es ist auch deutlich einfacher als Unternehmer nach Bulgarien auszuwandern oder einzureisen, da in der EU die sogenannte EU-Personenfreizügigkeit gilt, wodurch sich jeder ohne besondere Erlaubnis in anderen EU Staaten aufhalten darf.
Dies ist zum Beispiel in Großbritannien nicht mehr gegeben, EU Bürger haben es deutlich schwieriger nach UK einzureisen, geschweige ein Visum zu bekommen, ob als Investor oder Fachkraft. Ein weiterer Punkt, der für Bulgarien als Standort spricht, das wäre vor EU-Beitritt noch undenkbar gewesen.
Dennoch gibt es einige Dinge, die man vor einem Standortwechsel beachten sollte:
Zunächst muss man ein bulgarisches Bankkonto eröffnen, erst dieses ermöglicht einen reibungslosen Geldverkehr mit den bulgarischen Behörden. Ohne einen Wohnsitz in dem Land selbst zu haben, ist es aber wie in Großbritannien nahezu unmöglich, ein Bankkonto zu eröffnen.
Zu beachten ist auch, dass je nach gewählter Rechtsform gewisse Ausgaben aufgrund des Flat Tax Systems nicht angerechnet werden können. So wird bei einer GmbH der Gewinn jeweils mit 10% besteuert, hingegen werden bei Freiberuflern die Nettoeinnahmen mit 10% besteuert.
Zumeist wird auch eine Quellensteuer für das eigene Unternehmen fällig werden, doch auch hier gilt es sich das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen anzusehen und dies je nach Fall einzeln zu überprüfen.
Überlegen Sie sich nach England post Brexit auszuwandern? Wenn Sie ein Unternehmen im UK haben oder gründen wollen, können Sie hier über Brexit und die Konsequenzen für UK-Unternehmen lesen und hier erfahren, ob Sie einen EU-Fiskalvertreter für Ihr britisches Unternehmen nach dem Brexit brauchen.
Ein Vergleich zwischen Bulgarien als EU-Mitglied und Großbritannien nach dem Brexit ist sehr interessant, da es einerseits Gemeinsamkeiten bezüglich steuerlicher Regelungen aber auch massive Unterschiede gibt.
Nach Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich benötigen britische Unternehmen nun einen Fiskalvertreter, wenn sie Handel mit Bulgarien betreiben.
Bulgarien genießt viele Vorteile als EU-Mitglied, Großbritannien hingeben hat nach dem Brexit mit einigen Hürden zu kämpfen. Wenn Sie wissen wollen, welche Folgen ein EU-Austritt mit sich bringt wirtschaftlich und steuerlich, dann können wir Ihnen unseren detaillierten Artikel dazu empfehlen: Brexit-Folgen für UK als Wirtschaftsstandort
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