Wie nach dem Brexit der Domizilwechsel von europäischen Unternehmen nach Großbritannien den Wirtschaftsstandort London sichern soll

Der britische Staat möchte es nun im Ausland gegründeten Unternehmen ermöglichen, ihren Gründungssitz nach Großbritannien zu verlegen. Für dieses bisher unbekannte Vorhaben wurde bereits ein offizieller Konzeptvorschlag verfasst und veröffentlicht. Wird für diesen Plan grünes Licht gegeben, so könnte es ausländischen Unternehmen in Zukunft möglich sein, ihren rechtlichen Status im Land ihrer Gründung beizubehalten und gleichzeitig vom Vereinigten Königreich als Gründungsstandort zu profitieren. Dieses Vorhaben ist sicherlich nach dem Brexit keine Überraschung. Das Land würde damit in die Fußstapfen von anderen Staaten wie Kanada, Singapur und Australien treten, denn in diesen Ländern ist ein derartiger Domizilwechsel bereits gestattet.

Wozu dient der Plan zum Domizilwechsel?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Domizilwechsel von ausländischen Unternehmen nach Großbritannien nicht möglich. Jede Gesellschaft, die ihren Sitz in London oder anderen britischen Städten haben möchte, müsste also auch dort gegründet werden. Diese Gesellschaft könnte dann mit anderen im Ausland sitzenden Zweigstellen fusioniert werden. Allerdings sind solche Fusionen äußerst zeitaufwendig, teuer und bringen oft steuerliche Nachteile mit sich. Bisher gab es auf dieser Ebene eine Eintrittsbarriere. Ausländischen Gesellschaftern war es bis jetzt lediglich möglich, ein neues Unternehmen im UK zu gründen und die Anteile Stück für Stück von einer Gesellschaft an die andere zu übertragen, und danach die gesamten Vermögenswerte der ursprünglichen Gesellschaft in das neu gegründete britische Unternehmen fließen zu lassen. Somit wäre dann ein neuer Hauptsitz in Großbritannien entstanden, allerdings fallen bei dieser Art von Transfer Steuern an, obwohl eigentlich nur ein Austausch von Anteilen stattfindet. Zudem muss bei einer solchen Vermögens- oder Schuldenübertragung die Erlaubnis beteiligter Kreditgeber eingeholt werden, was oft zur Neuverhandlung von bereits festgelegten Rahmenbedingungen führt. Somit bringt ein solcher Sitzwechsel meist auch strukturelle Änderungen mit sich. Im Prinzip muss ein Unternehmen dabei nochmal fast komplett neu aufgezogen werden und den formellen Ansprüchen einer anderen Rechtsprechung nachkommen, was sehr zeitintensiv ist. Die Idee des Domizilwechsels soll dem entgegenwirken, und das UK als Standort interessanter machen. Auch nach dem Brexit gilt London noch immer als dynamischer Wirtschaftsstandort. Viele ausländische Unternehmen könnten von dieser Umgebung und den damit verbundenen Möglichkeiten profitieren.

Der Vorteil des einfachen Domizilwechsels von ausländischen Unternehmen 

Im Gegensatz zum oben beschriebenen Szenario würde der Gründungssitzwechsel es ausländischen Unternehmen erlauben, lediglich ihre eingetragene Gründung ins Vereinigte Königreich zu verlagern. Die Struktur und auch die juristische Persönlichkeit solcher Unternehmen würden unverändert bleiben. Dadurch würde Unternehmen Kontinuität und weniger bürokratischer Aufwand geboten werden. Der britische Staat sieht es zudem vor, dass die Firmenhistorie, Managementstruktur, Vermögenswerte, Rechte auf geistiges Eigentum sowie Patente und unternehmensspezifische Verträge von diesem Verfahren unangetastet bleiben.

Welche Kriterien müssen beim Domizilwechsel eines Unternehmens erfüllt werden?

In dem zu diesem Vorhaben publizierten Konzept sind dazu bestimmte Eignungskriterien beschrieben, welche von ausländischen Unternehmen erfüllt werden müssen, um den geplanten Sitzwechsel ins UK durchführen zu können.

  • Jegliche ausländische Unternehmensform, für die es im UK ein entsprechendes Äquivalent gibt, kann ihren Sitz wechseln, solange das Ursprungsland der Gesellschaften einen Domizilwechsel gestattet und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Erlaubnis zum Domizilwechsel ist branchenunabhängig.

  • Die Vorsitzenden der Gesellschaft sollten nicht in Rechtsstreits verwickelt sein.

  • Der Sitzwechsel der Gesellschaft darf keinerlei Gefährdung der Staatssicherheit darstellen oder dem öffentlichen Interesse widersprechen.

  • Die Gesellschaft muss das erste Wirtschaftsjahr erfolgreich hinter sich gebracht haben und zahlungsfähig sein. Sie muss die notwendigen Dokumente vorweisen können, inklusive eines Berichts, aus dem jegliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen des Sitzwechsels für Gesellschafter, Kreditgeber und andere wichtige Beteiligte hervorgehen.

Was die Zukunft bringen könnte

Obwohl es noch zu früh ist, die konkreten Folgen dieses geplanten Vorhabens für die britische Wirtschaft absehen zu können, ist es bereits klar, dass es einen umfangreichen Registrierungsprozess für ein solches Unterfangen geben wird. Denn an erster Stelle steht hierbei, das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Großbritannien zu wahren. Gleichzeitig sollte der bürokratische Aufwand die Vorteile des Firmensitzwechsels nicht überwiegen.

Gesichtspunkte für Unternehmensleiter

Firmeninhaber sollten den Domizilwechsel auf jeden Fall vorsichtig abwägen. Entstehen durch die Anwesenheit im UK tatsächlich Standort- und Steuervorteile oder lassen sich gerade Steuervergünstigungen auch durch die Ernennung eines im UK ansässigen Vertreters und der damit zusammenhängenden Management-Übergabe erlangen? Es würde Sinn ergeben, dass ein ausländisches Unternehmen mit Standortwechsel steuerlich genauso behandelt wird wie ein Unternehmen, welches ursprünglich dort gegründet wurde, egal ob der Firmenvorstand sich im Ausland befindet. Zu 100 % sicher ist dies noch nicht. Zudem ist es auch wichtig zu beachten, ob das Ursprungsland eine Gebühr beim Verlassen des Rechtsgebietes erhebt. So wie in allen Entscheidungen, welche die Zukunft eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen, sollten Sie sich auch vor einem geplanten Sitzwechsel ausreichend über die Konsequenzen und möglichen Vorteile informieren. Falls Sie weitere Fragen zum Thema Unternehmensgründung und Steuern im UK haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

 
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