Dropshipping nach UK: Umsatzsteuer

Dropshipping ist eine beliebte Fulfillment-Methode, um ein Geschäft ohne große Investitionen zu gründen und zu führen. Bei dieser Methode wird das Produkt erst nach dem Verkauf beim Lieferanten eingekauft, so dass der Händler kein Inventar führen muss. Trotz dieser Vorteile bringt Dropshipping jedoch einige Komplikationen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer. Händler müssen nun seit dem 01.01.2021 beim Dropshipping von außerhalb des Vereinigten Königreichs die Umsatzsteuer (VAT) am Verkaufsort entrichten und nicht bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen einen Dropshipping Leitfaden vor und zeigen, wie Unternehmen die Umsatzsteuer beim Dropshipping von Produkten aus dem Ausland nach Großbritannien und Produkten aus Großbritannien ins Ausland berücksichtigen müssen.

Das britische Umsatzsteuerrecht vor dem 01. Januar 2021

Früher wurden Waren außerhalb der EU, die per Dropshipping in das Vereinigte Königreich gelangten als Lieferung außerhalb des Vereinigten Königreichs eingestuft. Die Umsatzsteuer wurde erst fällig, als die Waren durch den Importeur nachweislich in das Vereinigte Königreich gelangten. In solchen Szenarien war der Importeur fast immer der Kunde, was bedeutete, dass dieser für die Umsatzsteuer des Dropshipping verantwortlich war. Jedoch wurden aufgrund der geringen Größe und meist geringen Werts der Waren diese oft nicht vom Zoll abgeholt oder es fiel technisch gesehen keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die neue Änderung des Umsatzsteuerrechts besagt nun, dass die Umsatzsteuer von nun am Point of Sale (Ort des Verkaufs) fällig ist.

Was müssen Dropshipper von nun an bei den Lieferungen nach Großbritannien beachten?

Da die Umsatzsteuer bereits am Verkaufsort fällig ist und nicht mehr nach dem Überqueren der britischen Grenzen, müssen E-Commerce-Betreiber wie Shopify die Umsatzsteuer bei jedem Verkauf im Voraus erheben. In der Praxis bedeutet das, dass Online-Shop-Betreiber die Umsatzsteuer von nun an in dem angegebenen Verkaufspreis einrechne und sich in manchen Fällen auch für die britische Umsatzsteuer (VAT) anmelden müssen. Diese Änderungen gelten für alle Verkäufe, die außerhalb des Vereinigten Königreichs ins Vereinigte Königreich getätigt werden.

Dies hat vor allem Auswirkungen für Dropshipper, da ihre Rechnungen an den Endkunden ab sofort einen Steuersatz von 20% beinhalten müssen. Meist erhöhen die Onlinehändler einfach die Preise der Produkte um 20%, um die Gewinnspanne aufrechtzuerhalten. Diese drastische Preiserhöhung könnte sich jedoch auf die "conversion rate" (Anzahl der Besucher einer Website im Verhältnis zur Anzahl der Verkäufe) negativ auswirken und zu Verlusten führen.

Wenn Sie also ein Unternehmen in Deutschland oder innerhalb der EU haben und ihre Waren per Dropshipping im Vereinigten Königreich verkaufen möchten, müssen Sie und nicht ihr Kunde die britische Umsatzsteuer zahlen. Darüber hinaus müssen Sie ab bereits einem Pfund Umsatz sich für die britische Umsatzsteuer im Voraus registrieren.

Im folgenden listen wir verschiedene Kombinationen der Lieferanten und Kunden auf, in Bezug auf ihren Standort, damit Sie eine bessere Übersicht für ihr individuelles Unternehmen erhalten können.

UK-Lieferanten an UK-Kunden

Wenn Sie als britischer Lieferant Produkte oder Dienstleistungen an britische Kunden verkaufen, müssen Sie, sofern Sie für die Umsatzsteuer registriert sind, eine Umsatzsteuer berechnen. Die Höhe der Umsatzsteuer ist dabei abhängig von der Produktart und kann dabei zwischen 20%, 5% oder 0% liegen.

Wenn ihr Lieferant ebenfalls für die Umsatzsteuer registriert ist, können Sie die Umsatzsteuer in Ihrer britischen Steuererklärung zurückfordern.

Wenn ihr Unternehmen einen Sitz in UK hat, sollte die Registrierung nach einem Umsatz von über £85.000 in einem 12-Monate-Intervall erfolgen. Nicht-britische Unternehmen, sollten sich registrieren, sobald sie beabsichtigen, einen Verkauf im Vereinigten Königreich zu tätigen.

UK-Lieferanten an EU-Kunden

Ab dem 1. Januar 2021 gelten Verkäufe aus dem Vereinigten Königreich als Exporte und sind dementsprechend umsatzsteuerfrei. Bei einem Kauf wiederum können britische Unternehmen die Umsatzsteuer in ihrer britischen Umsatzsteuermeldung (VAT Return) zurückfordern, vorausgesetzt der Lieferant ist für die Umsatzsteuer registriert.

Wichtig für britische Online Händler gilt: Auch Verkäufe zum Nulltarif zählen als steuerpflichtiger Umsatz und erfordern eine Registrierung für die Umsatzsteuer, sobald ein Einkommen von mehr als 85.000 Pfund vorliegt. Nicht-britische Unternehmen, die eine Lieferung aus dem Vereinigten Königreich tätigen, sollten sich sofort registrieren lassen.

Die europäische Umsatzsteuer muss wie die britische am Ort des Verkaufs erhoben werden. Sie müssen sich dafür in mindestens einem EU-Land registrieren lassen und eine nicht gewerkschaftlich organisierte OSS-Meldung (One-Stop-Shop) einreichen.

UK-Lieferanten an Kunden außerhalb der EU und UK

Hier gilt ebenfalls: Verkäufe aus dem Vereinigten Königreich werden als Exporte bezeichnet und sind dementsprechend umsatzsteuerfrei. Bei einem Kauf können Sie als britisches Unternehmen die Steuern in ihrer britischen Steuererklärung zurückfordern, vorausgesetzt der Lieferant ist für die Umsatzsteuer registriert.

Ebenso müssen britische Händler erst eine Umsatzsteuer zahlen, wenn der jährliche Umsatz 85.000 Pfund überschreitet. Nicht-britische Unternehmen, die eine Lieferung aus dem Vereinigten Königreich tätigen, müssen sich sofort registrieren lassen.

Wichtig zu wissen: Abhängig vom Land, in dem die Ware ankommt, kann auch dort eine Umsatzsteuer anfallen. Um herauszustellen, ob dies auf Sie zutrifft, müssen Sie mit einem dort ansässigen Experten sprechen.

EU-Lieferanten an UK-Kunden

Britische Unternehmen müssen eine Umsatzsteuer am Verkaufsort auf Transaktionen erheben. Diese Steuer kann in britischen Steuererklärungen nicht von EU-Lieferanten zurückgeholt werden.

Alle Unternehmen (britische und europäische), die diese Transaktionen durchführen, müssen sich dafür registrieren.

Wenn Sie eine lokale EU-Leistung erbringen, jedoch exportieren, müssen Sie sich nur in einem EU-Land registrieren lassen und können eine OSS-Erklärung einreichen. Es ist unerlässlich, dass Händler sich über ihre UK VAT-Position im Klaren sind und sich so bald wie möglich registrieren lassen, um Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.

Wenn Sie eine europäische Lieferung machen aber diese exportieren, müssen sie Sie sich in einem EU-Land registrieren lassen und eine OSS-Erklärung einreichen.

EU-Lieferanten an EU-Kunden

Hier sind die Regelungen verhältnismäßig einfach: Es ist keine UK-Umsatzsteuer fällig und dementsprechend ist auch keine Registrierung für die britische Mehrwertsteuer erforderlich.

Sie müssen lediglich eine OSS-Erklärung einreichen und eine Registrierung für die europäische Umsatzsteuer vornehmen.

EU-Lieferanten an Kunden außerhalb der EU und UK

Auch in diesem Fall fällt keine britische Umsatzsteuer an und es ist keine Registrierung für diese erforderlich.

Es muss jedoch eine OSS-Erklärung eingereicht und eine Registrierung für die europäische Umsatzsteuer vorgenommen werden.

Lieferanten außerhalb der EU (und des Vereinigten Königreichs) an britische Kunden

Hier muss eine Umsatzsteuer am Verkaufsort für die Transaktionen erhoben werden. Diese Steuer kann nicht zurückgefordert werden.

Alle Unternehmen (einschließlich britischer Unternehmen), die diese Umsätze tätigen, müssen sich registrieren lassen.

Lieferanten außerhalb der EU (und des Vereinigten Königreichs) an EU-Kunden

In diesem Szenario ist keine UK-Umsatzsteuer fällig und dementsprechend auch keine Registrierung der Umsatzsteuer erforderlich. Ihr Umsatz ist hierbei nicht entscheidend.

Es muss allerdings eine EU-Umsatzsteuer and Verkaufsort (POS) erhoben werden. Dafür müssen Sie sich in einem EU-Land registrieren lassen und eine OSS-Meldung einreichen.

Lieferanten außerhalb der EU (und des Vereinigten Königreichs) an Kunden außerhalb der EU (und des Vereinigten Königreichs)

Auch hier muss keine britische Umsatzsteuer erhoben werden und auch keine Registrierung dieser vorgenommen werden.

Wichtig zu wissen: Abhängig vom Land, in dem die Ware ankommt, kann jedoch dort eine Umsatzsteuer anfallen. Um herauszustellen, ob dies auf Sie zutrifft, müssen Sie mit einem dort ansässigen Experten sprechen.

Fazit

Dropshipping bietet eine unglaubliche Ressource für alle, die ein Unternehmen gründen oder führen, ohne große Investitionen tätigen zu müssen. Auch wenn diese Methode zahlreiche Vorteile bietet, müssen Online Händler nun sicherstellen, dass sie die neuen Vorschriften der Umsatzsteuer einhalten, wie z. B. die Zahlung dieser am Verkaufsort. Dies wird umso komplexer wenn es Lieferungen zwischen der EU und der UK sind, da vieles in Sachen Steuern nach dem Brexit und Großbritanniens Austritt aus der EU komplizierter wurde.

Um Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, sich professionell beraten zu lassen. Als deutsche Steuerkanzlei mit Sitz in London können wir Ihnen bei allen Fragen zu den Vorgängen im Dropshipping Geschäft aus umsatzsteuerlicher Sicht in oder aus UK helfen. Buchen Sie ein Beratungsgespräch und erhalten Sie Klarheiten bei allen britischen Steuerfragen.

 
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