Großbritannien: Höhere Körperschaftsteuer ab 01.04.2023 - aber nicht für alle!
Wie erstmals bereits Anfang März 2021 berichtet wurde, wird es zu einer Erhöhung der britischen Körperschaftsteuer ab 1. April 2023 kommen. Zwischenzeitlich hatte die damalige britische Premierministerin, Liz Truss, angekündigt, diese Steueranhebung zurückzunehmen, gab dieses Vorhaben aber im Oktober 2022 wieder auf. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt für das am 1. April 2022 begonnene Finanzjahr 19 % und wird nunmehr für das am 1. April 2023 beginnende Finanzjahr auf 25 % angehoben. Es gibt jedoch einige beachtenswerte Ausnahmeregelungen:
So gilt der reguläre Satz erst, wenn der Gewinn eines Unternehmens GBP 250.000 p.a. übersteigt.
Für Unternehmen, deren Gewinn GBP 50.000 nicht übersteigt, wird ebenfalls zum 01.04.2023 ein "kleiner" Körperschaftsteuersatz von 19 % eingeführt, so dass sich für solche Unternehmen nichts ändert.
Unternehmen oder Organisationen, deren steuerpflichtige Gewinne zwischen GBP 50.000 und GBP 250.000 liegen, können unter Umständen Anspruch auf einen Grenzausgleich (engl. Marginal Relief) geltend machen. Dieser Marginal Relief läßt eine schrittweise Anhebung des Körperschaftsteuersatzes zwischen dem Satz für kleine Gewinne (19%) und dem regulären Satz (25%) zu. Hierfür hat die britische Finanzbehörde (HMRC), einen Körperschaftsteuer-Kalkulator (Website auf Englisch) ins Netz gestellt, damit betroffene Unternehmen vorab einschätzen können, mit welchem Körperschaftsteuersatz sie voraussichtlich rechnen müssen.
Sind die steuerpflichtigen Gewinne eines Unternehmens auf die Nutzung von Patenten zurückzuführen, gilt ein niedrigerer effektiver Steuersatz in Höhe von 10 %. Zu solchen Gewinnen gehören nicht nur die Einkünfte aus Patentlizenzen, sondern möglicherweise auch ein erheblicher Teil des Handelsgewinns aus dem Verkauf eines Produkts, das ein Patent enthält.