Die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Liechtensteiner Stiftung
Der Rechtsanwalt Herr Dr. Oliver Nesensohn beleuchtet in der heutigen Folge unseres Podcasts unterschiedliche Aspekte der Liechtensteiner Stiftung.
Die Nachlassplanung ist ein wichtiger Aspekt, für den man in der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein eine Lösung findet, denn Vermögenserhaltung, Vermögensweitergabe und Asset Protection zählen zu den Hauptaufgaben einer solchen.
Da man sich als Stifter ein unmittelbares Instruktionsrecht vorbehalten kann, besteht die Möglichkeit, genau zu steuern, was mit dem Vermögen passieren darf. Will man zusätzlich Allgemeinvermögen in die Stiftung übertragen, so könnte dies, je nachdem, wo man steuerpflichtig ist, steuerfrei sein.
Für Deutsche hängt die Schenkungssteuerpflicht nicht nur von ihrem Wohnsitz, sondern auch von ihrer Staatsbürgerschaft ab. Ebenso bleibt die Erbschaftsteuer ein leidiges Thema: So kann man dieser zwar nicht ganz entkommen, sie aber für eine Generation überspringen, wenn man eine Liechtensteiner Stiftung beispielsweise aus den USA heraus gründet.
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