Steuern sparen mit dem Zypern-Organschaftsmodell?

Das Zypern-Organschaftsmodell wird immer wieder erwähnt, wenn es um die Frage geht, wie man als Unternehmer aus Österreich Steuern sparen kann. Doch was macht dieses Modell so besonders? Warum ist es gerade die Konstellation Österreich-Zypern, die hierfür so günstig ist? Und ist dieses Modell wirklich für jeden geeignet? 

All diese Fragen beantwortet der österreichische Steuerexperte Prof. Dr. Stefan Bendlinger im neuen Podcast auf Perspektive Ausland. Dabei kommen auch Mythen, die sich um das Steuersparmodell Zypern-Österreich ranken, nicht zu kurz. 

Die Rahmenbedingungen für das Zypern-Organschaftsmodell

Grundvoraussetzung für dieses Modell ist eine natürliche Person, die in Österreich steuerlich ansässig ist. Diese Person gründet in Zypern eine sogenannte Limited Partnership, unter der eine operativ tätige Kapitalgesellschaft agiert. Die Gewinne dieser Gesellschaft, die in Zypern mit niedrigen Steuern (12,5 % Körperschaftsteuer) belastet wurden, sind aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei. 

Ein Vergleich mit dem deutschen Mittelstandsmodell

Ein ähnliches Modell existiert auch zwischen Deutschland und Österreich. Dieses ist als deutsches Mittelstandsmodell bekannt. In diesem Modell hält eine deutsche Kapitalgesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Mitunternehmerschaft oder betreibt eine Betriebsstätte in Österreich. Die Gewinne der österreichischen Betriebsstätte, die der österreichischen Körperschaftsteuer (aktuell 24 %) unterliegen, fließen steuerfrei an die deutsche GmbH und von dort aus an eine Kommanditgesellschaft. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen werden die Gewinne auf Ebene der Kommanditisten steuerfrei gestellt.

Erfordernis der tatsächliche unternehmerischen Tätigkeit im Land

Das deutsche Mittelstandsmodell ist als Einkommensteuer-Sparmodell für Unternehmer aus Deutschland durchaus interessant. Allerdings ist eine tatsächliche unternehmerische Aktivität in Österreich erforderlich. 

Ebenso verhält es sich mit dem zyprischen Organschaftsmodell. Auch dieses ist nur für jene Unternehmer aus Österreich relevant, die tatsächlich in Zypern oder von Zypern aus in anderen Ländern tätig sind. Eine tatsächliche unternehmerische Basis und Substanz in Zypern sind hierbei entscheidend. 

Wichtige Aspekte und Überlegungen zur Zypern-Organschaft

Unternehmer aus Österreich, die das zypriotische Organschaftsmodell nutzen möchten, sollten die folgenden Punkte beachten: 

  • Steuerpflicht in Österreich:
    Die Nutzung des Modells erfordert eine korrekte Angabe in der österreichischen Einkommensteuererklärung. Rückfragen seitens der Finanzbehörden sind zu erwarten.

  • Nachweis der Betriebstätigkeit: Der Jahresabschluss der Gesellschaft sollte belegen können, dass es sich nicht um eine reine Briefkastenfirma handelt. Nachweise über Ausgaben hinsichtlich der Mitarbeiter und Geschäftsräume sind hierbei hilfreich. 

  • Geschäftsadresse: Die Geschäftsadresse in Zypern sollte die tatsächliche geschäftliche Substanz widerspiegeln und nicht auf eine reine Briefkastenfirma hinweisen. 

  • Kosten: Sowohl die Einrichtung der Betriebsstätte als auch laufende Betriebskosten in Zypern sind zu berücksichtigen. Das Modell ist daher insbesondere bei höheren Umsätzen und Gewinnen empfehlenswert.

Im Fazit: Attraktives Modell bei Erfüllung der Voraussetzungen

Zypern bietet eine einzigartige Kombination vorteilhafter Bedingungen für das zypriotische Organschaftsmodell. Als Niedrigsteuerland in Kombination mit einem günstigen Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich ermöglicht es die steuerliche Entlastung betrieblicher Einkünfte. Damit stellt es ein interessantes Instrument für österreichische Unternehmer dar, um ihre Steuerbelastung zu reduzieren und internationale Geschäftstätigkeiten effizient zu gestalten. Gleichwohl ist eine individuelle Prüfung der Anwendbarkeit sowie eine professionelle Beratung vor der Umsetzung dringend zu empfehlen.

 
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