Welche vorteilhaften Steuerregime Italien zu bieten hat
Italien eine Steueroase? Italien ist eigentlich als Hochsteuerland bekannt, aber die italienische Regierung hat sich in den letzten Jahren sehr darum bemüht, wesentliche Steueranreize zu bieten. Mit einer 100.000 Euro Pauschalsteuer möchte das Land vor allem die Superreichen anlocken. Doch auch Zuzügler und Rückkehrer können von einer Lohnsteuerreduktion um bis zu 90 % profitieren, wenn Sie ihren ständigen Wohnsitz nach Bella Italia verlegen.
Welche Steuervorteile Italien bietet und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie in unserem aktuellen Podcast mit dem Steuerberater Dr. Gert Grasser. Schon seit über 15 Jahren berät er Mandanten erfolgreich zu den Themen Wohnsitzverlegung und Anmeldung in Italien.
Wohnsitz nach Italien verlegen
EU-Bürger und Schweizer benötigen seit einigen Jahren keine Aufenthaltsgenehmigung mehr in Italien. Einreisen können Sie ganz einfach mit dem Reisepass.
Für alle Nicht-EU-Bürger besteht seit 2017 die Möglichkeit, sich für das Investor-Visum-Programm zu bewerben. In den meisten Fällen erhalten wohlhabende Personen dieses Visum relativ einfach.
Wenn Sie ihren Wohnsitz nach Italien verlegen möchten, müssen Sie sich und ihre Familienangehörigen innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) anmelden. Außerdem müssen Sie sich bei der italienischen Steuerbehörde registrieren, um eine Steuernummer zu erhalten.
Das Wichtigste bei der Verlegung des Wohnsitzes ist jedoch immer, dass Sie Ihre frühere Heimat „korrekt“ verlassen. Das ist oft die größere Herausforderung, als sich in Italien niederzulassen.
Die Pauschalbesteuerung für Vermögende
Im Jahr 2017 hat die italienische Regierung die Pauschalbesteuerung eingeführt, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu unterstützen. Im Prinzip hat die Regierung das britische Non-Dom-Regime kopiert, mit dem sein Nachbar Malta schon seit Jahrzehnten Steuersparer anlockt.
Die Pauschalsteuer beträgt 100.000 € für das gesamte erzielte Auslandseinkommen. Interessant ist die Regelung in Italien vor allem deshalb, weil es keine quantitativen Schwellenwerte gibt. Ob das Einkommen 1 Million, 10 Millionen oder 100 Millionen beträgt, ist irrelevant. Bei Familien muss jedes weitere Familienmitglied 25.000 € bezahlen.
Die Pauschalbesteuerung kann für insgesamt 15 Jahre in Anspruch genommen werden.
Im Gegensatz zu den Non-Dom-Ländern kann das Auslandseinkommen nach Italien überwiesen, ausgegeben und investiert werden. Nur Einkommen, was in Italien generiert wird, muss zu den festgelegten italienischen Steuersätzen versteuert werden.
Wer kann die Pauschalsteuer in Anspruch nehmen? Jeder, der in den letzten 10 Jahren höchstens ein Jahr in Italien steuerpflichtig war. Theoretisch können Sie einfach in der Steuererklärung die Pauschalsteuer beantragen. Es ist jedoch besser, dies im Voraus bei der italienischen Steuerbehörde abzuklären.
Steuervorteile für “Rückkehrer und Zuwanderer”
Um die Rückkehr und Zuwanderung von wichtigen Arbeitskräften und Akademikern zu fördern, hat Italien ein Gesetz unter dem Namen “Rientro cervelli” eingeführt. Seit 2016 wurde diese Regelung immer wieder erneuert und ist auch im Jahr 2022 noch gültig.
Gemäß diesem Gesetz können Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, von einer Steuervergünstigung von 70 % auf ihr Einkommen profitieren. Das heißt konkret, dass für 5 Jahre nur 30 % des Einkommens in Italien besteuert werden.
Für Forscher, Wissenschaftler, Dozenten und Familien mit drei oder mehr Kindern gilt sogar eine noch höhere Begünstigung von 90 % auf das Einkommen. Doch auch bei der Wohnsitzverlegung in bestimmte Regionen Süditaliens kann die Reduzierung von 90 % beantragt werden. Natürlich ist diese Steuervergünstigung an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, können Sie hier nachlesen.
Für all diese Themen lohnt sich eine detaillierte Beratung. So können Sie am besten herausfinden, ob der Geheimtipp “Italien als Steuerparadies” das Richtige für Sie ist.