Beratungsgespräch zur Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Malta und Irland buchen

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder vor Ort in London - Honorar: £500

Nicht wenige Mandanten wollen sich der Brexit-Ungewissheit nicht weiter aussetzen und möchten am liebsten dem UK so schnell wie möglich den Rücken kehren und ihre UK-Gesellschaft in ein anderes rechtssicheres EU-Land verlegen. Hierfür kommen vor allem Irland und Malta als ideale steuergünstige Sitzstaaten in britischer Tradition in Frage. Sind auch Sie Eigentümer einer UK-Gesellschaft und tragen sich ernsthaft mit dem Gedanken, den Sitz der Gesellschaft zu verlegen?

Dann haben Sie vermutlich auch den Eindruck, dass Sie alle brauchbaren Informationen, die Sie im Internet finden konnten, gelesen haben und sich schon einen guten ersten Eindruck verschafft haben. Wie geht es von hier aus weiter?  

Vielleicht haben Sie auch schon das Gespräch zu anderen UK-Steuerberatern gesucht, aber feststellen müssen, dass die meisten von internationaler Besteuerung sehr wenig verstehen. Die Fragen von Nicht-Briten sind den meisten UK-Accountants einfach zu komplex.

Wie wäre es mit einem Beratungsgespräch mit einem ausgewiesenen Experten zum Thema Sitzverlegung, Brexit und internationale Besteuerung? Im Rahmen eines Beratungsgespräches können Sie die verschiedenen organisatorischen und steuerlichen Aspekte Ihrer Situation in aller Ruhe besprechen und sich konstruktives Feedback holen.

Sie können sich Ihre Fragen beantworten und sich inspirieren lassen. Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie mit Ihren Vermutungen richtigliegen oder sich auf dem Holzweg befinden. Sie lassen sich über steuerliche Risiken und mögliche Steuerfallen aufklären.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Unterschiede zwischen Irland und Malta, die bei der Sitzverlegung zum Tragen kommen), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem hinsichtlich Brexit oder den Folgen von Brexit, z.B.:

„Meine UK-Limited hat viele Kunden außerhalb der EU. Macht eine Sitzverlegung Sinn?“ oder

„Ich betreibe einen Online Shop im Haushaltswaren-Bereich. Eignet sich Irland oder Malta besser als Sitzstaat?“ oder

„Meine UK-Limited ist als Holding-Gesellschaft tätig. Hat der EU-Cross-Border für meine Gesellschaft Vorteile?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch und riskant halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Zu welchen Sachverhalten wir Sie beraten können

So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu vielen Aspekten rund um das Thema umfassend beraten, z.B.:

  • Sitzverlegung nach Malta

  • Sitzverlegung nach Irland

  • EU-Cross-Border-Merger

  • Verlegen des Verwaltungssitzes Ihrer UK-Gesellschaft nach Malta und Irland

  • Liquidierung und Neugründung der Gesellschaft am neuen Sitzstaat

  • Steuerliche Folgen von Brexit für Ihre UK-Gesellschaft

  • Brexit-Folgen für UK-Unternehmen

  • Brexit-Folgen für Eigentümer von UK-Gesellschaften (LTD, LLP, PLC) mit Niederlassung

  • Internationale Unternehmensgruppen mit UK-Beteiligungen und die Folgen von Brexit

Wir kennen uns nicht nur hinsichtlich Brexit und Großbritannien aus, sondern haben auch vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Vorhaben, zum Beispiel Malta, Irland und USA.

7 konkrete Praxis-Beispiele

Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

  • Welcher Standort eignet sich besser für mein Unternehmen – Malta oder Irland?

  • Wie sieht eine Kosten/Nutzen Analyse für mein Unternehmen zum EU-Cross-Border-Merger mit einer Gesellschaft in Malta aus?

  • Meine UK-Limited hat eine deutsche Niederlassung, die über hohes Betriebsvermögen verfügt. Was ist bei der Sitzverlegung zu beachten? Fallen Steuern in Deutschland an?

  • Ich habe es eilig. Wie kann ich die Sitzverlegung nach Irland schnellstmöglich über die Bühne bringen?

  • Ich möchte die Sitzverlegung mit einem Wohnsitzwechsel kombinieren. Was muss ich tun?

  • Was bringt mir unterm Strich mehr Vorteile: Die Umwandlung der Ltd in eine UG oder eine Ltd in Irland?

  • Meine UK-Limited ist Tochtergesellschaft einer österreichischen AG. Was wären die steuerlichen Konsequenzen einer Sitzverlegung für die AG?

Auch wenn Ihre konkrete Fragestellung in dieser Liste nicht auftaucht, bedeutet dies nicht, dass wir Sie dazu nicht beraten können. Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

1 - Bestellung: Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Informationen zur Bezahlung. Sie können per PayPal oder Überweisung bezahlen.

2 - Terminvereinbarung: Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, werden wir uns zwecks Terminbestätigung mit Ihnen in Verbindung setzen. Planen Sie für das Telefonat bis zu eine Stunde ein. 

3 - Qualifikation: Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

4 - Kosten: Die Beratung kostet £500. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

5 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

Das Telefonat wird in der Regel innerhalb einer Woche nach Buchung des Gesprächs durchgeführt. Wir gehen aber gerne, soweit möglich, auch auf frühere Terminwünsche ein.

100% Zufriedenheitsgarantie

Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.