Beratungsgespräch zu Brexit & Brexit-Folgen buchen

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder vor Ort in London - Honorar: £500

Wenn auch Sie sich als Nicht-Brite mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer persönlichen Zukunft oder der Zukunft Ihres Unternehmens in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben. 

Dann haben Sie vermutlich auch den Eindruck, dass Sie alle brauchbaren Informationen, die Sie im Internet finden konnten, gelesen haben und sich schon einen guten ersten Eindruck verschafft haben. Wie geht es von hier aus weiter?  

Vielleicht haben Sie auch schon das Gespräch zu anderen UK-Steuerberatern gesucht aber feststellen müssen, dass die meisten von internationaler Besteuerung oder Firmengründung sehr wenig verstehen. Die Fragen von Nicht-Briten sind den meisten UK-Accountants einfach zu komplex.

Wie wäre es mit einem Beratungsgespräch mit einem ausgewiesenen Experten zum Thema Brexit und internationale Besteuerung? Im Rahmen eines Beratungsgespräches können Sie die verschiedenen organisatorischen und steuerlichen Aspekte Ihrer Situation in aller Ruhe besprechen und sich konstruktives Feedback holen.

Sie können sich Ihre Fragen beantworten und sich inspirieren lassen. Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie mit Ihren Vermutungen richtig liegen oder sich auf dem Holzweg befinden. Sie lassen sich über steuerliche Risiken und mögliche Steuerfallen aufklären.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem hinsichtlich Brexit oder den Folgen von Brexit, z.B.:

„Was passiert mit meiner UK-Limited? Soll ich den Sitz der Gesellschaft nach Irland verlegen?“ oder

„Ich lebe seit 2010 in UK. Was muss ich tun?“ oder

„Welcher Wohnsitz eignet sich besser für mich? Malta oder Irland?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch und riskant halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Zu welchen Brexit-Sachverhalten wir Sie beraten können

So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu vielen Aspekten rund um das Thema umfassend beraten, z.B.:

  • Steuerliche Folgen von Brexit

  • Brexit-Folgen für EU-Unternehmen mit Kunden im UK

  • Brexit-Folgen für UK-Unternehmen

  • Brexit-Folgen für Eigentümer von UK-Gesellschaften (LTD, LLP, PLC) mit Niederlassung

  • Brexit und EU-Bürger mit Wohnsitz UK

  • Internationale Unternehmensgruppen mit UK-Beteiligungen und die Folgen von Brexit

  • Sitzverlegung von UK-Gesellschaften nach Malta und Irland

  • Umzugsplanung nach UK Post-Brexit

  • Wegzug von UK nach Malta und Irland

  • Brexit und die EU-Insolvenz in England

Wir kennen uns nicht nur hinsichtlich Brexit und Großbritannien aus, sondern haben auch vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Vorhaben, zum Beispiel Malta, Irland und USA.

10 konkrete Praxis-Beispiele zu in der Beratung besprochenen Fragestellungen

Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

  • Unser britisches Unternehmen verkauft Haushaltswaren über Amazon nach Deutschland. Müssen unsere deutschen Kunden nach Brexit Zölle bezahlen?

  • Unser deutsches Unternehmen verkauft Autozubehör über einen Onlineshop an Endverbraucher im UK. Müssen wir zukünftig noch Umsatzsteuer an britische Kunden verrechnen oder gelten die gleichen Regeln wie für Drittstaaten?

  • Ich besitze eine UK LLP mit deutscher Niederlassung. Macht es Sinn, diese auch in Zukunft zu verwenden?

  • Ich bin Österreicherin und wohne seit April 2017 in UK. Wie kann ich auch nach Brexit weiter im UK wohnen?

  • Wir haben eine Tochtergesellschaft im UK. Wird die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auch zukünftig zur Anwendung kommen?

  • Wie können wir den Registersitz unserer britischen Gesellschaft nach Irland verlegen?

  • Mir gefällt England und ich möchte nach London umziehen. Was muss ich beachten?

  • Muss ich jetzt Wegzugsteuer bezahlen, wenn ich nach UK umziehen will?

  • Was passiert mit meiner englischen Restschuldbefreiung? Wird diese weiterhin in Deutschland anerkannt?

  • Welcher Standort eignet sich besser für mein Unternehmen – Malta oder Irland?

Auch wenn Ihre konkrete Fragestellung in dieser Liste nicht auftaucht, bedeutet dies nicht, dass wir Sie dazu nicht beraten können. Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je intensiver Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

1 - Bestellung: Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Informationen zur Bezahlung. Sie können per PayPal oder Überweisung bezahlen.

2 - Terminvereinbarung: Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, werden wir uns zwecks Terminbestätigung mit Ihnen in Verbindung setzen. Planen Sie für das Telefonat bis zu eine Stunde ein. 

3 - Qualifikation: Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

4 - Kosten: Die Beratung kostet £500. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

5 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

Das Telefonat wird in der Regel innerhalb einer Woche nach Buchung des Gesprächs durchgeführt. Wir gehen aber gerne, soweit möglich, auch auf frühere Terminwünsche ein.