Englische Limited Partnership gründen - £4.850

Im Gegensatz zur schottischen LP is die englische Variante keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann daher kein Vermögen wie z.B. Immobilien & Beteiligungen halten.

Perspektive Ausland Podcast: LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung im UK. Hören Sie jetzt rein.

Brexit: Macht die Gründung einer britischen Gesellschaft nach Brexit überhaupt noch Sinn? Lesen Sie jetzt unsere Einlassungen zum EU-Austritt Großbritanniens und den Konsequenzen für die Gründung von Unternehmen in UK. Mehr erfahren

Im Honorar von £4.850 enthaltene Leistungen

 
  • Gründung Ihrer LP in England

  • Gründung einer Limited Liability Company (Ltd.) als Komplementärin der LP

  • Behördliche Gebühren

  • Firmensitz in London

  • Postweiterleitung per E-Mail

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)

England im Überblick

 
 

England zählt zu den am stärksten deregulierten Volkswirtschaften der Welt mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von fast € 23,000.  England hat eine fortschrittliche Infrastruktur und gehört in Bezug auf Inflation, Zinsniveau und Arbeitslosigkeit zu den stärksten Regionen Europas.

Außerdem ist England der größte und am dichtesten besiedelte Landesteil im UK und stellt nahezu 85 % der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs.

Allein London als Hauptstadt hat mehr Einwohner als die Gesamtbevölkerung von Österreich und Möglichkeiten für Business sind hier nahezu unbegrenzt.

Vorteile der englischen Limited Partnership (LP)

  • Personengesellschaft, die der KG entspricht

  • Gewinne im UK nicht steuerpflichtig wenn kein UK-Bezug

  • Begrenzte Buchhaltungspflicht

  • Kaum Veröffentlichungspflichten

  • UK-VAT Nummer kann beantragt werden

  • Prestige & Glaubwürdigkeit

Unser Leistungspaket zur englischen Limited Partnership

  • Über unser Büro in London gründen wir Ihre englische Limited Partnership (LP) in zwei Tagen.

  • Sie erhalten von uns nach erfolgter Registrierung Ihre Gründungsurkunde sowie die im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung erstellten Dokumente direkt per E-Mail zugestellt. Wenn Sie eine Übersetzung oder Beglaubigung benötigen, können Sie dies unter Zusatzleistungen direkt bei der Bestellung mit angeben.

  • Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in London domiziliert.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Mehr zur laufenden Betreuung erfahren

£4.850

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

£2.850

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Gründung Ihrer English Limited Partnership

    Wir gründen Ihre Limited Partnership in England. Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung bzw. Einsendung der erforderlichen Dokumente an die Registrierungsbehörde abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wir senden Ihnen die Gründungsunterlagen per PDF zu.

  • Gründung einer Komplementärs-Ltd (als General Partner)

    Wir gründen außerdem eine Limited Company (Ltd) als Komplementärin (General Partner) der LP. Diese Limited hat ihren Sitz in London. Die Komplementärs-Ltd wird mit £1 Stammkapital gegründet. Der Geschäftsführer der Ltd ist gleichzeitig auch Geschäftsführer der LP. Zwischen der Ltd und der LP besteht nach außen kein Zusammenhang.

  • Behördliche Gebühren

    Sämtliche Gebühren, die Companies House für die Gesellschaftseintragung erhebt, sind im Honorar enthalten. Gleichfalls auch die amtlichen Gebühren und Rechtsanwaltskosten für die Gründung der Ltd.

  • Registrierung der Gesellschaft bei der UK Steuerbehörde HMRC

    Wir registrieren die Gesellschaft bei der Steuerbehörde HMRC. Dabei handelt es sich nicht um eine Registrierung für die britische Umsatzsteuer (diese hat separat zu erfolgen und ist zunächst optional), sondern nur um die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Erfassung als Gesellschaft. Aus der Registrierung alleine ergibt sich noch keine Steuerpflicht im UK, wohl aber die Pflicht, jährliche Erklärungen einzureichen.

  • Registersitz der Limited Partnership und der Komplementärs-Ltd in England

    Ihre Gesellschaft wird an einer von uns angebotenen Adresse in guter Lage domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!

    Beachten Sie auch unser Angebot für einen Premium Firmensitz mit Virtual Office.

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

    Die Betreuung Ihrer Gesellschaft erfolgt von unseren deutschsprachigen Mitarbeitern in London. Leistungen wie Postweiterleitung und die Beantwortung von Standardfragen sind in der Jahresgebühr bereits erhalten. Alle anderen Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet (siehe unten).

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des Weiteren um die formal korrekte Bestellung und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

  • Kommunikation mit den Behörden

    Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Wir kümmern uns um alle Anfragen und vertreten Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Premium Firmensitz & Virtual Office in besten Lagen in Central London

Für Mandanten, die für ihre Gesellschaft die beste Adressen in London wünschen.

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT (Umsatzsteuer)-Registrierung - £800

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags - £1,800

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch) - £4,200

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - £2,500

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - £1,200

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten - £750

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten - £600

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - £650

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - £1,500

  • EU-Umsatzsteuer-ID beschaffen - £800

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Laufende Mandantenbetreuung (Deutsch/Englisch)

  • Steuer,- Rechts- und Strategieberatung (Deutsch/Englisch)

  • Laufende Buchhaltung

  • Gewinn- & Verlustrechnung

  • Anfertigen des Partnership Tax Return & ggf. UK-Einkommenssteuererklärungen der Members

  • Audit / Testat

 Bildergalerie: Hier ist Ihre englische LP zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen in London in denen wir Ihre englische Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns in London besuchen.

Die englische LP im Überblick

Die Limited Partnership (LP) ist eine der traditionellen britischen Rechtsformen. Der „Limited Partnership Act stammt aus dem Jahr 1907 und wurde seitdem kaum verändert.

Die LP entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten KG. Auch bei der LP gibt es einen Komplementär (General Partner) und mehrere Kommanditisten (Limited Partner). Der Komplementär haftet mit seinem ganzen Vermögen (Vollhafter). Meistens wird daher eine Kapitalgesellschaft (Ltd) als General Partner verwendet. Limited Partner wie eine Ltd haften nur mit ihrer Einlage.

Ein wesentlicher Vorteil der LP ist, dass Gewinne im UK nicht steuerpflichtig sind, wenn die Gesellschaft keinen UK-Bezug hat (keine UK-Gesellschafter, keine UK-Betriebsstätte, keine UK-Kunden, UK nicht Ort der Leistungserbringung). Der Gewinn wird als Einkommen der einzelnen Mitglieder angesehen und unterliegt damit den Steuerpflichten des jeweiligen Landes, in denen die Begünstigten ihren Wohnsitz haben.

Unser kompetentes Team in London kümmert sich um alle Belange rund um die Gründung Ihrer LP und die Kontoeröffnung. Auch die laufende und steuerliche Betreuung der Gesellschaft ist bei den Profis der Kanzlei in den besten Händen.

Erfahren Sie hier mehr zum Unterschied zwischen England, Großbritannien und dem Vereinigten Königreich, alles zum Auswandern nach Schottland und Finanzamt England: Alles was Sie zu HMRC wissen sollten.

Mögliche Einsatzbereiche

Bei der hier vorgestellten Konfiguration der englischen Limited Partnership wird vorausgesetzt, dass die Gesellschaft keinen Bezug zum UK hat. Also

  • keine UK-Betriebsstätte,

  • kein UK-Personal,

  • keine UK-Gesellschafter,

  • kein Ort der Leistungserbringung im UK und

  • keine Kunden im UK.

Dies hat zur Folge, dass die Gewinne der Gesellschaft im UK nicht steuerpflichtig sind.

Mandanten in einem Land ohne Außensteuergesetz / CFC Rules

Die LP eignet sich daher vor allem für Mandanten, die einem Land leben, in dem es kein Außensteuergesetz / keine CFC Rules gibt. Oder aber sie kann von Mandanten genutzt werden, die über eine Gesellschaft in solch einem Staat verfügen, welche dann die LP verwalten kann.

Wenn Sie selbst in einem Staat leben, in dem es ein CFC-Regime gibt, steht Ihnen vielleicht eine Vertrauensperson zur Verfügung, die einen entsprechenden Wohnsitz hat und für Sie die LP verwalten kann.

LP als Holding Gesellschaft ist ideal um

  • mit Kunden außerhalb der EU abzurechnen,

  • Gewinne von Nicht-EU-Beteiligungen steuerfrei zu vereinnahmen

Wer beispielsweise in Malta lebt und eine Holding-Gesellschaft für eine operative Malta-Gesellschaft benötigt, für den ist eine LP hervorragend geeignet.

Banking

Im Honorar enthalten ist die Kontoeröffnung bei einer traditionellen und / oder Fintech Bank. Zeichnungsberechtigt auf dem Konto der LP ist der Geschäftsführer der Komplementär-Ltd. (dem General Partner), die wir gleichzeitig für Sie gründen.

Limited Partnern (Kommanditisten) der LP ist es nicht erlaubt, die Gesellschaft zu leiten oder das Konto der Gesellschaft zu verwalten. Freilich werden in der Regel Sie sowohl der Limited Partner als auch der Geschäftsführer des General-Partners der LP sein. Dann steht einer Zeichnungsberechtigung nichts im Wege.

Für die Kontoeröffnung bei einer traditionellen Bank ist ein Termin vor Ort in London notwendig. Wir gehen mit Ihnen zusammen zur Bank. Erfahren Sie hier mehr zu Geschäftskonto in England eröffnen für nicht im UK Ansässige.

Britische Banken nehmen die Compliance sehr ernst. Machen Sie sich auf umfangreiche Fragen gefasst. Sollten Sie Geschäfte mit „schwierigen Ländern“ tätigen, wird die Bank das Konto nicht eröffnen. Alternativ eröffnen wir für Sie ein Geschäftskonto bei einer der modernen Fintech Banken wie zum Beispiel Revolut. Hierfür ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich.

Automatischer Informationsaustausch nach OECD CRS

Da die LP keine Betriebsstätte im UK hat und somit aus Sicht des UK kein aktives Unternehmen ist, wird das Konto der LP mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Informationsaustausch nach OECD CRS erfasst werden.

Dazu wird die Bank in England Sie nach Ihrer heimischen Steuernummer fragen und wird dann jährlich die Kontobewegungen auf dem Konto der LP an Ihr Finanzamt melden.

Dies ist natürlich kein Problem, wenn Sie in einem Land leben, in dem es kein CFC-Regime / Außensteuergesetz gibt, da Sie in diesem Fall Auslandsgesellschaften nach Gusto besitzen und leiten dürfen.

Leben Sie in einem der großen Hochsteuerländer, sieht die Sache anders aus. Wie bereits oben angedeutet, raten wir in diesem Fall von der LP ab, außer Sie haben eine Vertrauensperson, die diesbezüglich für Sie einspringen kann.

Treuhand

Bitte beachten Sie, dass wir keine Treuhand-Dienstleistungen für LPs erbringen können.

Bitte beachten Sie, dass seit einer neuen Regelung im Zuge der „4. Direktive gegen die Geldwäsche“ der EU vom 26.07.2017 auch englische LPs dazu verpflichtet sind, sämtliche wirtschaftlich Begünstigten oder mit mindestens 25 % Beteiligten, im Transparenzregister einzutragen. Erfahren Sie hier mehr zu Keine Briefkastenfirmen mehr in Luxemburg - Was bleibt interessant für Unternehmen?

Während LPs früher vor allem aufgrund ihres hohen Maßes an Vertraulichkeit beliebt waren, müssen seit der Neuerung alle Informationen offengelegt werden. Die sogenannten PSCs (Persons with Significant Control) müssen in dem öffentlich einsehbaren Register, das als Ergänzung zum Handelsregister dient, mit Namen, Wohnort, Geburtsdatum und Nationalität sowie Umfang und Art des wirtschaftlichen Interesses angeführt werden. Außerdem ist die LP zuständig dafür, Aktualisierungen innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Beachten Sie hier zum Vergleich, dass für die englische Limited Partnership die Eintragung in das PSC-Register noch nicht gilt. Eine englische LP hat allerdings keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann daher z. B. kein Vermögen (Immobilien, Beteiligungen usw.) besitzen. Sie kann aber natürlich für die Rechnungsstellung an Ihre Kunden verwendet werden.

Besteuerung der English Limited Partnership

Die LP an sich ist eine transparente Personengesellschaft. Eine Gewerbesteuer gibt es im UK nicht. Die Besteuerung findet also rein auf Ebene der Gesellschafter statt.

Haben die Gewinne einen Bezug zum UK (sie stammen z.B. aus Aufträgen für einen britischen Kunden), werden die Gesellschafter der LP im UK steuerpflichtig (Einkommensteuer).

Auch ohne einen UK-Bezug der LP müssen sich alle Gesellschafter der LP für eine UK-Steuernummer registrieren und eine Einkommensteuererklärung im UK einreichen. Dies wird eine Nullerklärung sein, wenn keine Steuer im UK anfällt. Diese muss aber trotzdem bei HMRC eingereicht werden.

Das britische Steuerjahr endet jeweils am 5. April (NICHT am 31.12.). Die Steuererklärungen müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei bei allen steuerlichen Arbeiten im UK.

Steuerliche Betrachtung an Ihrem Wohnsitzstaat

Wir gehen bei unseren Dienstleistungen davon aus, dass Sie ihren Wohnsitz bereits in ein steuergünstiges Land verlegt haben oder dies planen, denn die steuerliche Betrachtung hängt maßgeblich von ihrem Wohnsitz ab. Gern beraten wir Sie, wenn Sie noch in der Planung des Wohnsitzwechsels sind.

Leben Sie in einem Staat ohne CFC-Regime und Außensteuergesetz müssen Sie die Gewinne der LP ggf. trotzdem an Ihrem Wohnsitzstaat versteuern – außer Sie leben in einem Land wie Malta oder Irland, wo Auslandseinkünfte für Ausländer steuerfrei sind.

Hier ist zu beachten, dass eine Personengesellschaft keine Gewinne thesaurieren kann. Sie müssen also alle Gewinne an die Gesellschafter ausschütten.

Erfahren Sie hier mehr zum automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD Common Reporting Standard (CRS) und Als Ausländer ein Girokonto in England eröffnen - So geht's

Kann die LP eine UK VAT-Nummer erhalten?

Die englische LP kann eine UK VAT-Nummer beantragen und erhalten.

Vereinnahmung von Gewinnen

Die Gewinne der LP können von Ihnen einfach und ohne steuerliche Belastung auf UK-Seite vereinnahmt werden. Abhängig von Ihrem Wohnsitzstaat sind Steuern auf die erhaltenen Gewinne zu bezahlen. Im UK fällt in jedem Fall keine Steuer an.

Die englische LP im Vergleich zu anderen Rechtsformen

An dieser Stelle gehen wir darauf ein, was die englische LP von der schottischen LP und von der UK LLP (Limited Liability Partnership) unterscheidet.

Unterschied zur Schottischen Limited Partnership

In Schottland gibt es ja ebenfalls eine Limited Partnership und diese geht ebenfalls auf den Limited Partnership Act von 1907 zurück. Die beiden Rechtsformen sind großteils identisch.

Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied: Die englische LP ist keine eigene Rechtspersönlichkeit wie die schottische LP. Das bedeutet z.B., dass die schottische LP Eigentum erwerben kann und vor Gericht klagen (oder verklagt werden) kann.

Bei einer englischen LP hingegen würde im Fall einer Klage immer der Gesellschafter klagen bzw. verklagt werden.

Erworbenes Eigentum wäre bei der englischen LP nicht das Eigentum der Gesellschaft, sondern das Eigentum der Gesellschafter.

Es ergeben sich daraus außerdem ggf. steuerliche Vorteile oder Nachteile in anderen Ländern: Eine schottische LP wird in der Regel als ausländische Personengesellschaft anerkannt, eine englische LP nicht – dort sind es immer die Gesellschafter persönlich, die auftreten und handeln. Erfahren Sie hier auch mehr zu Unternehmen gründen in Ungarn - Deshalb lohnt es sich! und Mit der LLC ein Unternehmen gründen und diese Vorteile genießen.

LP oder LLP: Was ist besser?

Die LLP (Limited Liability Partnership) ist eine relativ neue Rechtsform. Bei der LLP sind alle Partner gleichwertig. Einen Komplementär gibt es nicht.

Die LLP genießt nicht das gleiche Maß an Vertraulichkeit wie die LP. Alle Partner werden im Handelsregister veröffentlicht und es müssen Jahresabschlüsse beim Handelsregister eingereicht werden.

Auch wird die LLP vom 2016 eingeführten Register der wirtschaftlichen Begünstigten erfasst.

Die LLP eignet sich daher vor allem für Anwälte und Steuerberater, z. B. auch als internationale Alternative zur deutschen Partnerschaftsgesellschaft.

Erfahren Sie hier auch mehr zu amerikanischen Gesellschaftsformen und ob für Sie eine gute Option dabei sein könnte.

 

Ablauf der Gründung

Der Ablauf der Gründung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt: 

  • Klärung von Fragen bzw. Beratung: Sie klären alle Fragen rund um die Gründung und laufende Betreuung der Gesellschaft mit unseren freundlichen Kollegen in London. Optional lassen Sie sich zur Klärung der steuerlichen Sachverhalte vorab beraten.

  • Beauftragung: Sie beauftragen uns online, indem Sie das Bestellformular ausfüllen.

  • Gründung: Die Gesellschaft wird gegründet. Dies nimmt 5-7 Tage in Anspruch. Die Gründung erfolgt voll elektronisch. Ein Notar wird im UK nicht zur Gründung hinzugezogen. Sie erhalten die Gründungsunterlagen per E-Mail (PDF).

  • Steuerliche Registrierung: Nach der Gründung erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Registrierung der Gesellschaft bei der UK-Steuerbehörde HMRC. Dadurch wird keine Steuerpflicht im UK ausgelöst, wohl aber die Pflicht, eine jährliche Nullsteuererklärung einzureichen.

  • Kontoeröffnung in London: Sie kommen nach London zur Kontoeröffnung. Das Konto ist ein bis zwei Wochen später einsatzbereit. Beachten Sie, dass alle Gesellschafter der Gesellschaft, sowie alle sonstigen Zeichnungsberechtigten in London zur Kontoeröffnung anwesend sein müssen.

Je nach individuellem Bedarf kann der Prozess angepasst werden bzw. es können zusätzliche Prozessschritte notwendig werden.

Zur Gründung benötigte Informationen und Unterlagen

  • Alle zur Gründung der Gesellschaft benötigten Informationen stellen Sie uns im Online-Bestellformular zur Verfügung.

  • Daneben benötigen wir eine Ausweiskopie und einen Adressnachweis von allen Gesellschaftern der Gesellschaft, die 20% oder mehr der Anteile der Gesellschaft halten. Als Adressnachweis eignet sich ein Kontoauszug oder eine Verbrauchsrechnung (Strom, Gas, Wasser, Festnetz). Wird als Gesellschafter eine andere Gesellschaft verwendet, so benötigen wir einen Handelsregisterauszug dieser Gesellschaft und wiederum eine Ausweiskopie und einen Adressnachweis aller Geschäftsführer der Muttergesellschaft und der Gesellschafter, die mehr als 20% der Anteile an dieser Gesellschaft halten.

Sämtliche Dokumente lassen Sie uns bitte eingescannt und per Email als Antwort auf die Auftragsbestätigung zukommen, die wir Ihnen per Email nach der Bestellung zusenden. Die Dokumente müssen nicht beglaubigt sein.

Bitte beachten: Aus Datenschutzgründen enthält die Email-Auftragsbestätigung keine Details zu Ihrer Bestellung. Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne eine PDF-Kopie Ihrer Bestellinformationen zukommen. Alternativ raten wir Ihnen dazu, dass Bestellformular vor dem abschicken zu drucken oder als PDF zu speichern.

 

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind. 

 Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an

Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.