Eine gelöschte Limited reaktivieren
Die Löschung Ihrer Limited von Amtswegen kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise ein fehlender Jahresbericht (annual return) oder nicht eingereichte Bilanzen. Doch keine Sorge, Sie können die Limited wieder beleben. Honorar ab £1,800
Was tun, wenn Ihre Limited ungewollt gelöscht wurde
Der Registerführer für Unternehmen kann ein Unternehmen aus dem Unternehmensregister streichen, wenn es seine gesetzlichen Meldevorschriften nicht erfüllt oder selbst um eine Streichung bittet.
Wenn ein Unternehmen aus dem Unternehmensregister beseitigt oder gestrichen wurde, kann eine Wiederherstellung beantragt werden. Den Antrag stellt ein Mitglied.
Wir betreuen alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Wiederbelebung Ihres Unternehmens, wir nehmen Verbindung zu den Gerichten und dem Companies House auf, entwerfen, übersenden und beantworten alle Formulare und erledigen zuverlässig die Korrespondenz. So stellen wir sicher, dass die Unternehmenswiederbelebung so schnell wie möglich erfolgt.
Unsere Leistungen zur Reaktivierung Ihrer Limited
Eine Limited zu reaktivieren ist ein komplexer und manchmal langwieriger Prozess:
Wir entwerfen eine Anspruchsanzeige und eine Zeugenaussage und leiten diese an das genannte Mitglied zur Zustimmung und Unterzeichnung weiter.
Sobald der unterzeichnete Anspruch vorliegt, senden wir diesen an den Treasury Solicitor (Notar) und den Registrar of Companies (Registerführer).
Wir erläutern und besprechen die benötigten Dokumente, die dem Unternehmensregister vorgelegt werden müssen. Diese Unterlagen müssen vor einer Anhörung gefeilt werden.
Überlassen Sie die Vorbereitung der notwendigen Nachweise sowie die Entgegennahme der Bewilligungsanweisung vom Treasury Solicitor uns. Im Anschluss schicken wir die Unterlagen an den Registrar of Companies.
Wir sichern Ihnen zu, während der Wiederbelebung ständig mit Ihnen in Kontakt zu stehen. Sie sind immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Wir brauchen von Ihnen
Alle Informationen und Unterlagen zu Ihrer Limited
Informationen zur Streichung und was Sie ggf. schon dazu unternommen haben.
Informationen zum Vermögen, dass sich ggf. im Besitz der Limited befindet
Unterschriebenes 64-8 Formular, damit wir Sie beim UK Finanzamt vertreten können (falls nötig)
Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis 3 Monaten. Wir können keine Gewähr für die Dauer oder den Erfolg des Verfahrens geben.
Entscheidend sind Ihre Umstände, ob es Forderungen aus Säumniszuschlägen gegen Ihre Limited gibt und vor wie langer Zeit die Gesellschaft gelöscht wurde.
Beachten Sie, dass wir erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir Ihre Zahlung und alle Unterlagen erhalten haben.
Honorar und sonstige Kosten
Unsere Gebühren liegen pauschal bei £1,800. Zusätzlich fallen für Gericht und den Registrar folgende Aufwendungen an:
Gerichtskosten für die Ausgabe der Anspruchsformulare (zur Zeit £130)
Der Treasury Solicitor kostet normalerweise £300. Allerdings können diese Kosten steigen, wenn die Wiederbelebung komplex ist und Verzögerungen und Unterbrechungen aufgrund fehlender Dokumente vor der Gerichtsanhörung entstehen.
Der Registrar wird üblicherweise Strafzahlungen für die verspäteten Berichte bis zum Zeitpunkt der Stilllegung des Unternehmens verlangen.
Falls das Registerbüro des stillgelegten Unternehmens in Lancashire oder Cornwall zum Zeitpunkt der Stilllegung lag, fallen zusätzlich £125 an, die an das Herzogtum Lancashire oder Cornwall zu bezahlen sind.
Mehr von St.Matthew:
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind.
Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an
Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.