ID- und Adress-Verifizierung

Als Dienstleister für die Gründung von Gesellschaften sind wir verpflichtet, die zur Anmeldung nötigen ID- und Adress-Nachweise zu überprüfen. Wir bieten Ihnen 2 unkomplizierte Verfahren.

Unsere Verfahren zur ID- und Adress-Verifizierung

Als Vermittler von Firmengründungen müssen wir die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und die Anforderungen an "Know Your Customer“ (KYC) einhalten und einen Nachweis über die Identität und Adresse unserer Kunden einholen.

Wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, führen wir eine digitale Überprüfung Ihrer Identität und Adresse anhand der Informationen durch, die Sie in Ihrem Bestellformular für das Unternehmen angegeben haben. In 90 % der Fälle bestehen unsere Kunden unsere digitalen ID-Prüfungen erfolgreich. Selbst wenn Sie unsere digitalen Prüfungen nicht sofort bestehen, können wir die Angelegenheit fast immer auf andere Weise für Sie klären.

Wer muss sich ausweisen?

Wenn Sie nicht für unsere digitale ID-Prüfung infrage kommen oder unsere digitale ID-Prüfung nicht bestehen, senden wir Ihnen per E-Mail eine spezielle Aufforderung, die erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen. Dies gilt vor allem für Personen mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens.

Die Identifizierung sollte durch einen Kontoinhaber (die Person, die das Unternehmen tatsächlich registriert), Geschäftsführer und PSCs (Personen mit erheblicher Kontrolle) erfolgen.

2 Möglichkeiten zur ID- und Adressverifizierung

1. Identifizierung über CREDAS mit Ihrem Smartphone. 

CREDAS ist eine mobile App, mit der wir Ihren Identitätsnachweis innerhalb von Minuten digital prüfen und verifizieren können.

So funktioniert es:

  1. Wir senden Ihnen eine Einladung per E-Mail oder SMS mit den Anweisungen zur Nutzung der App. 

  2. Bitte führen Sie dann alle Verifizierungs-Schritte aus, die von der App verlangt werden.

  3. Zusätzlich zur Identitätsüberprüfung über die CREDAS App müssen Sie uns eine eingescannte Kopie Ihres Adressnachweises per E-Mail zusenden.

Wie Sie die CREDAS-App verwenden, entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch.

2. Alternativ die Bereitstellung Ihrer beglaubigten Dokumenten per Post

Wenn Sie wider Erwarten doch Probleme mit der Nutzung des Online-Verfahrens haben, können Sie uns auch beglaubigte Kopien Ihrer Originaldokumente zur Verfügung stellen:

  1. beglaubigte Kopie eine ID (Personalausweis, Reisepass)


  2. beglaubigter Adressnachweis (Kontoauszug oder eine Verbrauchsrechnung Strom, Gas, Wasser, Festnetz)

Verfahren der Beglaubigung

Die Dokumente zum Nachweis des Personalausweises und des Wohnsitzes müssen von einer der folgenden Institutionen oder Personen beglaubigt werden: (Personen die beglaubigen, dürfen weder ein Freund noch ein Verwandter sein)

1. Einwohner des Vereinigten Königreichs oder der EU

  • Ein Rechtsanwalt oder Notar.

  • Das Postamt.

  • Ein Beamter.

  • Ein Geistlicher.

  • Ein Arzt.

  • Ein Wirtschaftsprüfer.

  • Ein Lehrer oder Dozent.

2. Nicht in Großbritannien oder der EU ansässige Personen

Ihr Ausweis und Ihre Adresse muss von einem Notar beglaubigt werden.

Besondere Formulierungen für die Beglaubigung von Dokumenten

Jedes beglaubigte Dokument muss den folgenden Vermerk tragen: "Beglaubigt als wahrheitsgemäße und genaue Wiedergabe des von mir gesehenen Originals" (das Wort "mir" bezieht sich auf die Person, die das Dokument beglaubigt); auf Englisch "Certified as a true and accurate representation of the original seen by me".

Diese Beglaubigung des Dokuments muss von der beglaubigenden Person datiert werden, die auch ihren Namen, ihre Anschrift und ihren Beruf auf das Dokument schreiben und es handschriftlich unterzeichnen muss.

Beglaubigte Dokumente können anschließend per E-Mail oder per Post zugestellt werden.

Erläuterung der Dokumentenarten

Nachweis der Identität

Mindestens eines der folgenden Dokumente, das aktuell und gültig sein muss:

  • Reisepass.

  • Führerschein. Es werden nur britische Führerscheine im Fotokartenformat akzeptiert, keine Papierführerscheine.

  • Nationaler Personalausweis.

  • Personalausweis der britischen Streitkräfte.

  • Studentenausweis.

  • Arbeitsausweis.

  • Blauer Behindertenausweis für Fahrer.

Nachweis der Adresse

Mindestens eines der folgenden Dokumente, aus dem Ihr Name und Ihre Adresse hervorgehen und das innerhalb der letzten drei Monate vor Eingang bei uns datiert sein muss:

  • Mitteilung über die Steuercodierung von HMRC (Her Majesty's Revenue and Customs).

  • Telefonrechnung. Diese muss für Ihr Festnetztelefon gelten, nicht für ein Mobiltelefon.

  • Gasrechnung.

  • Elektrizitätsrechnung.

  • Wasserrechnung.

  • Hypothekenabrechnung.

  • Gemeindesteuerrechnung.

  • Kontoauszug.

  • Fernsehgenehmigung.

Alle Dokumente müssen entweder in englischer Sprache abgefasst sein oder von einem amtlich vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt werden.

Fehlende Dokumente oder Nichtbestehen der Online Verifizierung

Wenn Sie nicht für unsere digitale Identitätsprüfung infrage kommen oder die Prüfung nicht erfolgreich abschließen konnten, können wir Ihre Bestellung nur dann weiter bearbeiten, wenn Sie die angeforderten Dokumente und Informationen vorlegen. Wir sind Ihnen daher dankbar, wenn Sie unserer Aufforderung zur ID- und Adress-Verifizierung nach Erhalt so schnell wie möglich nachkommen, damit wir Ihren Auftrag schnell bearbeiten können.

 

Wenn Sie Fragen zum Verfahren der ID- und Adresse Verifizierung haben, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder unter kontakt@stmatthew.uk zur Verfügung.