LP: Gewinn- und Verlustrechnung und Partnership Tax Return
Diese Leistung richtet sich an Partner einer Limited Partnership company, die ihren Sitz im United Kingdom haben und dort ihren gesetzlichen Anforderungen fristgemäß nachkommen müssen. Vorauszahlung £1200
Wir gehen davon aus, dass die Buchhaltung nicht erledigt ist. Sollte sie es doch sein, erfragen Sie bitte ein Angebot.
Gesetzliche Anforderungen
Für eine Limited Partnership Company müssen generell mehrere Dinge beachtet werden. Es muss zu Ende des Jahres eine Gewinn-und Verlustrechnung für das Unternehmen aufgestellt werden und eine Partnership Steuererklärung eingereicht werden. Nebst der Partnership Steuererklärung müssen die Partner der LP eine individuelle Steuererklärung via Self-Assessment bei HMRC einreichen. Der daraufhin zu zahlende Steuerbetrag ist prozentual nach den Geschäftsanteilen der jeweiligen Partner zu entrichten. Die LP an sich muss also keine Steuern zahlen, stattdessen sind die Partner für das Unternehmen steuerlich verantwortlich.
Sollte der Partner mit limitierter Haftbarkeit keine Person sein, sondern eine limited company so muss diese limited company Körperschaftsteuer entrichten und einen Jahresabschluss bei HMRC einreichen. Zwar fällt für die LP an sich kein Jahresabschluss an aber es muss dennoch jedes Jahr ein Jahresbericht beim companies house eingereicht werden.
Der Jahresbericht enthält keine steuerlichen Details sondern informiert über die LP selbst. Im ersten Jahr der Registrierung des Unternehmens muss kein Jahresbericht eingereicht werden. Außerdem muss eine LP welche in den letzten zwölf Monaten einen Umsatz über £85.000 erzielt hat eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
Die Frist zur Anmeldung der Umsatzsteuer wird hier über einen kontinuierlichen Zeitraum hinweg ermittelt. Das heißt es gibt kein festgelegtes Datum, sondern sobald die Grenze von £85.000 überschritten worden ist muss innerhalb der nächsten dreißig Tage die Anmeldung stattfinden.
Die übliche Frist zur Einreichung von online Partnership Steuererklärungen sowie den persönlichen Self-Assessment Erklärungen läuft bis zum 31. Januar nach Ende des letzten Geschäftsjahres. Für Partnership Steuererklärungen die auf Papier eingereicht werden läuft die Frist lediglich bis zum 31. Oktober.
Wir brauchen von Ihnen
Alle relevanten Unterlagen zur Buchhaltung auf Papier oder als Scan: Kontoauszüge, Barbelege für jegliche Ausgaben wie zum Beispiel Reise-und Betriebskosten, Lieferantenrechnungen sowie jegliche Belege zu den Einnahmen, Kundenrechnungen etc.
Eine Aufstellung der Anteile jedes einzelnen Partners, sowie deren Unique Taxpayer Reference Nummern (UTR) und die National Insurance Nummern (NINOS)
Unterschriebenes 64-8 Formular, damit wir Sie beim UK Finanzamt vertreten können (falls nötig)
Im Falle das einer der Partner eine limited company ist brauchen wir die notwendigen Informationen zum Unternehmen.
Enthaltene Leistungen
Buchhaltung und Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung
Partnership Steuererklärung (SA800)
Filing bei HMRC
Nach Anforderung Erstellung der individuellen Self-Assessment Erklärungen der individuellen Partner
Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 30 Tagen. Einen genauen Termin wird Ihnen der, mit der Arbeit betraute, Accountant (Bilanzbuchhalter) mitteilen.
Beachten Sie, dass wir erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir Ihre Zahlung und alle Unterlagen erhalten haben.
Honorar
Für die Kontierung der Buchhaltungsunterlagen und der damit verbundenen Gewinn- und Verlustrechnung sowie für das Aufstellen der Partnership Steuererklärung berechnen wir im Voraus einen Betrag von £1200 als Anzahlung. Die restliche Summe wird nach Aufwand berechnet und ist nach Abschluss des Services zu entrichten.
Gerne führen wir für eine genauere, individuelle Preisbestimmung im Voraus eine Aufwandseinschätzung durch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu persönlich vor dem Bestellvorgang.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind.
Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an
Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.