UK Steuern & Recht

Was Londoner Taxibelege & die britische Kolonialzeit gemeinsam haben

(und was dies über die Mentalität und Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung in Großbritannien und der Steuerbehörde HMRC aussagt)

Mandanten aus Österreich und Deutschland haben es häufig schwer, die britische Steuergesetzgebung und ihre Vorschriften zu verstehen. Geprägt von ihren Erfahrungen mit einem hohen Maß an staatlicher Kontrolle und Aufsicht zu Hause, ist es ein großer gedanklicher Sprung, sich auf das eher liberale englische Steuerrecht einzulassen.

Unsere Nachbarn in der Schweiz haben es da einfacher: In der Schweiz gibt der Gesetzgeber den Steuerbehörden nur beschränkte Befugnisse und schützt Bürger wie Unternehmen vor dem ausufernden Kontrollbedürfnis ehrgeiziger Beamter und Minister.

Englands schlanke Behörden

Als Indien noch britische Kolonie war, wurde der gesamte Subkontinent damals von zwei Steuerbeamten verwaltet. Ganze zwei Herren waren dafür zuständig, 3,5 Millionen Quadratkilometer, über 7.500 Kilometer Küste und damals 300 Millionen Einwohner zu verwalten. Das funktionierte nur, indem die Briten nicht nur das Eintreiben der Steuern, sondern auch einen nicht unbeträchtlichen Teil der Regierungsverantwortung an selbständige, einheimische Statthalter delegierten. Diese sogenannten „Zamindar“ durften im Gegenzug einen Teil der eingesammelten Steuergelder behalten und verfügten damit nicht nur über eine nicht unbeträchtliche Machtfülle, sondern auch eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe.

Ab und an zogen von Soldaten begleitete britische Delegationen durchs Land, um die Einhaltung von Recht und Ordnung stichprobenartig zu kontrollieren und den örtlichen Zamindar im Zweifel zurechtzuweisen. Zu den bekanntesten britischen Kolonialbeamten in Indien zählt wohl George Orwell, dessen Werk in jüngster Zeit wieder eine Renaissance erfährt. Orwell, der eigentlich Blair hieß, wurde im Norden Indiens geboren, sein Vater war in der Opium-Verwaltung tätig, das früher ein wichtiger Exportartikel Großbritanniens gewesen ist. Das Geburtshaus des orakelnden Schriftstellers im heutigen Bundesstaat Bihar ist heute ein Museum.

Auch Orwell beschreibt das Leben der englischen Beamten zwar durchaus kritisch, deutet aber mehr als nur einmal an, dass die Arbeitstage nicht allzu intensiv gewesen sein müssen, da man die Muße gehabe habe, sich bereits tagsüber eher dem Cricket, Brettspielen und dem Alkoholkonsum hinzugeben. Das alles hat nur funktionieren können, indem die lokalen Statthalter die eigentliche Arbeit übernommen haben. Auch dies natürlich nicht ohne Eigennutz, aber eben auch, weil die Zamindar schlichtweg bessere Ortskenntnisse gehabt haben und sozial in der lokalen Gesellschaft verankert waren.

Die Funktionsweise der Kolonialverwaltung war also eine möglichst schlanke, personalarme und eher auf Supervision ausgerichtete Behörde, die einheimischen Kräften aus verschiedenen Gründen zu attraktiven Konditionen eine hohe Verantwortung gegeben hat. An dieser Stelle wird das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung Großbritanniens deutlich: Schlank, pragmatisch, fehler-tolerant, wenig Personal, geringe Fixkosten, Selbstverantwortung, Kontrolle durch Stichproben, Delegation sowie Förderung unternehmerischen Denken und Handelns.

Jeder zehnte Deutsche ist Beamter

Zum Vergleich: In Deutschland ist mehr als jeder zehnte Erwerbstätige im öffentlichen Dienst beschäftigt. Insgesamt kommt die Bundesrepublik damit auf genau 1.716.625 Beamte. Damit sind über zwei Prozent der Gesamtbevölkerung Beamte!

Als besonders unangenehm gilt dabei nicht nur das Ordnungsamt, das gern einmal anrückt, wenn samstagmittags der Rasen gemäht wird oder freitagabends die Musik zu laut ist – also bei wirklich existenziellen Nöten – sondern vor allem das Finanzamt. Die Behörde ist mit Exekutivbefugnissen ausgestattet wie keine andere und damit in ihrer Reichweite der Polizei faktisch gleichgestellt. Das Finanzamt darf die Wohnung betreten, auch ohne Erlaubnis Geschäftsräume durchwühlen, Festnahmen durchführen und sogar ohne richterlichen Beschluss Pfändungen vornehmen. Im Falle einer begründeten Ermittlung drohen empfindliche Strafen – in Deutschland ist bei schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung deutlich mehr Milde zu erwarten als bei Steuerdelikten.

Etwas anders dagegen läuft es in Großbritannien. Keine Frage, auch hier sind die Steuern unattraktiv hoch, jedoch immer noch niedriger als in Deutschland und auch die britische Finanzbehörde HMRC agiert deutlich kundenorientierter.

HMRC verliert vor Gericht

Eventuelle Fälle von Steuerhinterziehung – die in den allermeisten Fällen übrigens nur aus Versehen geschehen, weil die labyrinthischen Regularien mitunter widersprüchlich sind und nicht durchschaut werden – werden in England meistens erst einmal zivilrechtlich gelöst. In Deutschland dagegen kann man recht schnell mit Hausdurchsuchungen, Pfändungen und sogar Haftstrafen rechnen. In England dagegen verliert die HMRC jedoch regelmäßig Gerichtsprozesse.

Das hauseigene Compliance-Handbook etwa schreibt ausdrücklich vor, dass jeder Fall individuell zu bearbeiten ist und nicht nach einem gleichförmigen Schema F. So heißt es etwa: „Das Steuerrecht bietet keine umfassende Liste von Umständen, die eine angemessene Entschuldigung darstellen oder nicht sein werden.“ Demnach sind immer die jeweiligen Umstände genau zu prüfen, denn die meisten Steuervergehen geschehen wie gesagt rein versehentlich: „Ob eine Person eine angemessene Entschuldigung hat, hängt von den Umständen ab, unter denen die Pflichtverletzung eingetreten ist, sowie von den Umständen und Fähigkeiten der Person, die ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen ist“, so die Dienstvorschrift weiter. In Deutschland wohl undenkbar.

Dennoch kann Her Majesty‘s Revenue and Customs auch unangenehm werden, wie jüngst im Falle des Wise-Gründers Kristo Kaarmann. Der Entrepreneur und Erfinder des beliebten internationalen Zahlungsdienstleisters soll mit Vorsatz falsche Angaben gemacht haben und wurde daraufhin vom HMRC verklagt. Dem reichsten Mann Estlands droht nun eine Nachzahlung von über 300.000 Pfund.

Haftstrafen in Deutschland

In Deutschland würde die – laut Medienberichten vorsätzlich unrichtig ausgefüllte Steuererklärung – in einer solchen Höhe mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. In Österreich wäre eine Gefängnisstrafe sogar unabdingbar, die ab einem Betrag von 250.000 Euro grundsätzlich verhängt wird.

Auch das Finanzamt selbst hätte den Betrag, wenn möglich, ohne richterlichen Beschluss nach eigenem Ermessen gepfändet und einfach vom Konto „gestohlen“. Eine rechtliche Handhabe dagegen wäre beinahe unmöglich gewesen und mit enormen Kosten und noch enormerem Aufwand verbunden. Großbritannien dagegen beschreitet den gleichen Weg, den jeder üblicherweise beschreitet, der vermutet, von einem anderen betrogen worden zu sein: Man klagt vor Gericht, führt ein Beweisführungsverfahren durch, in dem beide Seiten gehört werden und entscheidet auf dieser Grundlage.

Deutlich mildernd wären in England etwa Umstände wie die Gewissenhaftigkeit, sich um die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit seiner Erklärungen zu bemühen, aber auch das Alter, der Gesundheitszustand oder das Auftreten besonderer Schwierigkeiten können alle einen Einfluss darauf haben, ob ein Steuerpflichtiger mit seinem Handeln vernünftig gehandelt hat und somit eine vernünftige Entschuldigung für Versäumnisse und Fehltritte hatte, so die britische Dienstvorschrift.

Nun, zweifelsohne mag bei Kaarmann ein vielleicht selbst verschuldetes Versäumnis eingetreten sein; das zu klären ist aber nicht Aufgabe des Finanzamts, sondern des unabhängigen Gerichts.

Lieber Steuerverlust als aufgeblähte Behörden

Nun ist das britische Finanzamt auch immer noch recht personalarm. Schon allein das ist ein Grund, als schlanke Behörde auch schlank zu handeln und den Bürgern bzw. Gewerbetreibenden möglichst viel Eigenverantwortung zu überlassen; man könnte natürlich auch sagen, Verantwortung abzuwälzen.

Das muss aber prinzipiell nicht schlecht sein: So liegt die Kleinunternehmergrenze in Großbritannien etwa bei 85.000 Pfund, in Deutschland dagegen schon bei 17.500 Euro, also fast fünfmal weniger! Erst ab dieser Summe muss man sich als Unternehmer für die Umsatzsteuer registrieren. Das HMRC mit seinen nur rund 65.000 Mitarbeitern hätte nämlich gar nicht die Kapazitäten, die Umsatzsteuermeldungen von Millionen Kleinunternehmern zu bearbeiten. Dazu nämlich zählen nicht nur neue Selbständige und Freelancer, sondern auch etwa Studentinnen und Hausfrauen, die selbst gemachtes Kunsthandwerk im Internet verkaufen, Imbissstände und Gemüsehändler oder Künstler und Musiker. Der Gitarrist, der freitags abends für ein paar Pfund im Pub auftritt, müsste also eine Umsatzsteuernummer beantragen, seine Einkünfte mit Rechnungen belegen und alljährlich einreichen – für das HMRC ein unmögliches Unterfangen. Ob der Gitarrenspieler nun jeden Song auf den Penny genau versteuert oder nicht, sei dahingestellt. Am Ende ist es jedoch günstiger, ihm die Ehrlichkeit seiner Angaben selbst zu überlassen, als eine aufgeblähte Behörde zu finanzieren, die das dann kontrolliert.

Zwar existiert auch im UK ein gewisses Maß an Misstrauen gegenüber der Vollständigkeit oder Ehrlichkeit der Unternehmen bei der Steuererklärung, aber nicht in dem Ausmaß wie inzwischen in Deutschland, wo Unternehmer per se als potenzielle Kriminelle betrachtet werden.

Die Folge? Das HMRC hat gar nicht erst Interesse daran, Unternehmer durch kleinliche oder übertriebene Bürokratie oder Detail-Kontrolle zu gängeln. 

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Der hier von uns abfotografierte Taxiquittung ist ein herrliches Beispiel, um das zu veranschaulichen. 

Stellen Sie sich gedanklich einmal ihren deutschen Betriebsprüfer vor, just in dem Moment, wenn er diesen Beleg in Ihren Unterlagen entdeckt.

Keine Ortsangabe, der Betrag kaum leserlich – meist ohne Datum („…schreiben Sie sich doch selber noch Ort oder Datum dazu, wenn sie das brauchen – so der Taxifahrer”). 

Würde der deutsche Steuerprüfer auf einer handgeschriebenen Quittung Angaben in zwei unterschiedlichen Handschriften oder Tinten-Farben entdecken – unvorstellbar – oder?

Der deutsche Steuerprüfer hat eben auch mehr Zeit solche Dinge akribisch zu prüfen, bzw. es gibt einfach mehr Steuerprüfer pro Unternehmen (fast 14.000 Betriebsprüfer sind in deutschen Unternehmen unterwegs). Im Jahr 2019 hatte ein Betriebsprüfer im Durchschnitt pro Jahr 13 Unternehmen zu prüfen und zieht man seine Urlaubstage und Feiertage einmal ab, hat er 16 Tage pro Unternehmen Zeit sich in die Details zu verbeißen, bis er endlich etwas findet. 

Der deutsche Prüfer hat auch viel mehr „nachzukontrollieren“ durch eine Vielzahl von Vorschriften

Während im UK zum Beispiel alle Betriebskosten zu 100 % abgerechnet werden können – gibt es in Deutschland eine ständig gewachsene Zahl an Regelungen und Vorschriften – ein Beispiel sind Reisekosten und Bewirtungskosten oder das Frühstück einer Hotelübernachtung eines Mitarbeiters. Mit der Komplexität der Regelungen steigt aber auch der Aufwand für die Kontrolle – zumindest, wenn man den Unternehmen grundsätzlich „misstraut“ und Steuerhinterziehung „unterstellt“. 

Eine für alle deutschen Betriebsprüfer eingekaufte Softwarelösungen (IDEA) welche ursprünglich vom kanadischen Rechnungshof entwickelt wurden, macht es dem Prüfer auch einfach. Er lädt die kompletten Buchungssätze des Prüfungszeitraums in sein Notebook und die Software sucht jetzt gezielt nach Buchungen, die er sich einmal ansehen muss. Dabei wird eine smarte Wortliste angewendete die Begriffe wie „Dienstreise“, „Incentive“, „Party“, „Geschenke“. „Bewirtung“  usw. enthält. Besonders interessant sind auch „leere“ Buchungssätze oder Begriffe die nur einmal vorkommen. Der Betriebsprüfer setzt sich dann mit einem (mitgebrachten) Kaffee und diesen Auswertungen an die Arbeit und kontrolliert akribisch nach. 

Im UK wäre dieser Aufwand weder gewollt -  noch praktisch umsetzbar

Einerseits ist das HMRC nicht mit den (schon fast an Macht grenzenden) Befugnissen, dem Personal und der Ausrüstung eines deutschen Finanzamtes ausgestattet – noch entspricht dies der Zielstellung der Behörde.

Die Behörde hat kein Polizeirecht, darf nicht unangekündigt oder gar „verdeckt“ bei ihnen auftauchen um zu ermitteln. Gelangen dem HMCR allerdings Daten von möglicher Steuerhinterziehung in die Hände, wird es ermitteln und dem Sachverhalt nachgehen - wie das erst kürzlich der Fall war, als airbnb dem HMRC die Daten von 225.000 Privatvermietern für die Steuerjahre 2018 und 2019 bereitstellte

Deutsche Betriebsprüfer kaufen schon einmal verdeckt einen Döner bei dem Prüfbetrieb der nächsten Woche – einem kleinen Imbiss-Restaurant, um den Fleischanteil zu wiegen – damit sie dann anhand der vom Restaurant eingekauften Fleischmenge „hochrechnen“ können, wie viele Döner „hätten“ verkauft werden können oder das Vernichten von Fleischresten ordnungsgemäß hätte protokolliert werden müssen. 

Im UK hingegen gibt es kaum Betriebsprüfungen bei Kleinunternehmen – solange alle Fristen eingehalten werden und das Unternehmen nicht strafbare Handlungen begeht oder anderweitig auffällt. Man beschränkt sich pragmatisch auf Stichproben. Und unter dem Strich fährt man nicht schlecht damit. Wären da nicht noch anderen Problemen und Herausforderungen. 

Sozialsystem führt zu Lieferengpass

Doch auch die britischen Behörden sind nicht immer unfehlbar. Das britische Sozialsystem etwa sollte eigentlich schnell, digital und überschaubar gestaltet sein, hat sich aber als Dickicht verschiedener Anträge und Online-Formulare entpuppt, in dem niemand mehr durchblickt. Erst vor Kurzem wurde etwa das Gesetz zur Scheinselbständigkeit verschärft. Nun sind die Auftraggeber haftbar für Sozialabgaben und Steuern. Die Folge: Gerade Großunternehmen beschäftigen keine Freelancer mehr.

Da aber Freelancer längst nicht mehr die jungen Online-Worker sind, die in hippen Cafés hinter dem MacBook arbeiten, sondern vor allem viele LKW-Fahrer oder Dienstleister als Selbständige oder Subunternehmer tätig sind. Dies mag mitunter auch die Krise in 2021 bei Tankstellen, Supermärkten und allgemeinen Lieferketten in UK ausgelöst haben, weil gerade EU-Ausländer nun kaum noch nach England fahren können und wollen.

Nun mag dieser Fehler verzeihlich sein, wenn er alsbald auch wieder ausgebügelt wird. Die Kommentarspalten auf sozialen Medien sprechen nämlich eine recht eindeutige Sprache, dass viele Logistiker aufgrund dieser neuen Gesetzgebung schlichtweg keine Lust mehr haben, in England tätig zu sein, weil sie damit ein Sozialsystem füttern müssten, von dem sie selbst bzw. ihre Angestellten als Ausländer nicht profitieren.

Insgesamt aber bleibt Großbritannien im Vergleich zu Deutschland ein recht schlanker Behördenapparat, der auf hohe Eigenverantwortung und Ehrlichkeit der Bürger setzt. Darin begründet sich auch die Gegebenheit, dass britische Polizisten traditionell unbewaffnet sind. Ganz so zahnlos sind die Behörden zwar nicht, sie räumen jedoch einen sehr großen Spielraum ein und verpflichten sich selbst, alle Fälle individuell zu bewerten, anstatt den Bürger erst einmal als Täter und Schuldigen zu betrachten und unter Generalverdacht zu stellen, wie es bei deutschen Finanzämtern üblich ist.

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