Britische Holding-Gesellschaft gründen - £3.750
Die Britische Holding bietet eine Reihe von effektiven Vorteilen für unterschiedliche Anforderungen und ist zum Beispiel ideal für die Kapitalbeschaffung und Beteiligungen.
Perspektive Ausland Podcast: LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung im UK. Hören Sie jetzt rein.
Brexit: Macht die Gründung einer britischen Gesellschaft nach Brexit überhaupt noch Sinn? Lesen Sie jetzt unsere Einlassungen zum EU-Austritt Großbritanniens und den Konsequenzen für die Gründung von Unternehmen in UK. Mehr erfahren
Im Paketpreis von £3.750 enthaltene Leistungen
Gründung Ihrer Ltd. in London
Behördliche Gebühren
Firmensitz in der City of London
Postweiterleitung per E-Mail
Laufende Betreuung auf Deutsch
Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)
England im Überblick
England zählt zu den am stärksten deregulierten Volkswirtschaften der Welt mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von fast € 23,000. England hat eine fortschrittliche Infrastruktur und gehört in Bezug auf Inflation, Zinsniveau und Arbeitslosigkeit zu den stärksten Regionen Europas.
Außerdem ist England der größte und am dichtesten besiedelte Landesteil im UK und stellt nahezu 85 % der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs.
Allein London als Hauptstadt hat mehr Einwohner als die Gesamtbevölkerung von Österreich und Möglichkeiten für Business sind hier nahezu unbegrenzt.
Vorteile der UK Limited mit Head Office London
Echte UK Präsenz in bester Lage im Bankenviertel City of London.
Körperschaftsteuer 19%-25% je nach Profit
keine Gewerbesteuer
Erfüllt die Voraussetzungen an minimale Substanz für eine Betriebsstätte
Sie beginnen Ihr UK-Vorhaben mit der Gesellschaftsregistrierung und einer Firmensitzadresse, können dann ein Virtual Office dazu buchen und mit der Zeit Ihre Präsenz im UK weiter ausbauen.
Unser Leistungspaket zur UK Holding Gesellschaft
Über unser Büro in London gründen wir Ihre UK Limited Company (Ltd.) in zwei Tagen.
Sie erhalten von uns nach erfolgter Registrierung Ihre Gründungsurkunde sowie die im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung erstellten Dokumente direkt per E-Mail zugestellt. Wenn Sie eine Übersetzung oder Beglaubigung benötigen, können Sie dies unter Zusatzleistungen direkt bei der Bestellung mit angeben.
Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in London domiziliert.
Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.
£3.750
Gründung & Service-Paket erstes Jahr
£2.250
Service-Paket ab dem zweiten Jahr
Enthaltene Leistungen
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Gründung Ihrer Gesellschaft durch einen Steuerberater
Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wir senden Ihnen die Gründungsunterlagen per PDF zu.
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Behördliche Gebühren
Sämtliche Gebühren, die Companies House für die Gesellschaftseintragung erhebt, sind im Honorar enthalten.
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Registrierung der Gesellschaft bei der UK Steuerbehörde HMRC
Wir registrieren die Gesellschaft bei der Steuerbehörde HMRC. Dabei handelt es sich nicht um eine Registrierung für die britische Umsatzsteuer (diese hat separat zu erfolgen und ist zunächst optional), sondern nur um die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Erfassung als Gesellschaft. Aus der Registrierung alleine ergibt sich noch keine Steuerpflicht im UK, wohl aber die Pflicht, jährliche Erklärungen einzureichen.
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Registered Office & Geschäftsadresse in unserer Kanzlei
Ihre Gesellschaft wird bei unserer Kanzlei in Central London, nahe St Paul's Cathedral und Bank of England domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!
Beachten Sie auch unser Angebot für einen Premium Firmensitz mit Virtual Office.
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Stellung des Company Secretary
Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen. Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft. Zwar ist er nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, allerdings zeigt den britischen Behörden die Präsenz eines Company Secretary, dass die Gesellschafter besonderen Wert auf formal korrekte Abläufe legen. Dies wirkt sich z. B. bei Anfragen oder Betriebsprüfungen positiv aus. Man kann von einem „Vertrauensvorschuss“ seitens der Behörden sprechen.
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Postweiterleitung per E-Mail
Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.
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Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen
Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des Weiteren um die formal korrekte Bestellung und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.
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Fristenkontrolle
Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.
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Kommunikation mit den UK-Behörden
Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Wir kümmern uns um alle Anfragen und vertreten Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.
Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft
Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.
Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.
In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.
Weitere verfügbare Zusatzleistungen
Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.
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Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag) - £1,800
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Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur - £1,600
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Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch) - £4,200
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Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - £2,500
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Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - £1,200
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Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten - £750
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Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten - £600
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Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - £650
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Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - £1,500
Nach Aufwand abgerechnete Leistungen
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Laufende Mandantenbetreuung (Deutsch/Englisch)
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Steuer,- Rechts- und Strategieberatung (Deutsch/Englisch)
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Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns
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Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)
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Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung
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Audit / Testat
Bildergalerie: Hier ist Ihre UK Holding Gesellschaft zu Hause
Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen in London, in denen wir Ihre irische Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns in London besuchen.
Vorteile der UK-Holding-Gesellschaft
Das Vereinigte Königreich kann aufgrund seines robusten Rechtssystems, seiner relativen politischen und wirtschaftlichen Stabilität, der geografischen Lage, seiner Zeitzone, Sprache, den niedrigen Kosten für die Unternehmensverwaltung und des attraktiven steuerlichen Umfelds durchweg als einer der besten Orte für die Ansiedlung einer Holdinggesellschaft eingestuft.
Und auch Brexit wird daran wenig ändern: Während sowohl Irland als auch die Niederlande ihre Anziehungskraft haben und natürlich innerhalb der EU liegen, glauben wir nicht, dass die Attraktivität des Vereinigten Königreichs durch den Brexit beeinträchtigt wird.
Natürlich gibt es eine Vielzahl von steuerlichen Fragen, die bei der Bestimmung des besten Standorts für eine Holdinggesellschaft berücksichtigt werden sollten. Die wichtigsten Aspekte im Hinblick auf den UK stellen wir wie folgt dar:
Körperschaftsteuersatz
Das Vereinigte Königreich hat mit 19-25% einen relativ niedrigen Körperschaftsteuersatz innerhalb der G7-Ländergruppe (besonders für kleinere Unternehmen), wenn auch nicht ganz so niedrig wie der Steuersatz in Irland für von 12,5%. Dies ist zwar ein attraktiver Gesamtsteuersatz, aber angesichts der Tatsache, dass die meisten Holdinggesellschaften keine bedeutenden Geschäftsaktivitäten haben werden, ist dies möglicherweise kein wichtiger Faktor.
Quellensteuern
Eines der attraktivsten Merkmale des Vereinigten Königreichs ist, dass es keine Quellensteuern auf die Zahlung von Dividenden durch ein Unternehmen erhebt, was bedeutet, dass Gewinne ohne Steuerverlust an Muttergesellschaften / Aktionäre zurückgegeben werden können.
Das Vereinigte Königreich verfügt auch über das umfangreichste Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen der Welt, was bedeutet, dass der Einbehaltungssatz für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren oft von dem nicht vertraglich festgelegten Satz von 20% gesenkt wird oder sogar befreit ist. Da das Vereinigte Königreich versucht, Freihandelsabkommen mit Nicht-EU-Gebieten zu vereinbaren, besteht die Möglichkeit, dass Laufzeitverträge noch großzügiger und weiter verbreitet werden.
Erfahren Sie hier auch mehr zu amerikanischen Gesellschaftsformen und ob für Sie eine gute Option dabei sein könnte.
Besteuerung von Dividendenerträgen
Dividenden und Ausschüttungen, die von britischen Unternehmen erhalten werden, sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit, unabhängig davon, ob sie von britischen oder ausländischen Unternehmen gezahlt werden. Vorbehaltlich spezifischer Fälle zur Bekämpfung der Steuervermeidung sind insbesondere folgende Ausnahmen ausgenommen:
Ausschüttungen von kontrollierten Unternehmen
Ausschüttungen von Portfoliounternehmen (<10% Beteiligung)
Ausschüttungen in Bezug auf nicht einlösbare Stammaktien
Besteuerung bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften
Die Befreiung von der erheblichen Beteiligung ("SSE") kann gelten, um jeden Kapitalgewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Tochtergesellschaft (in Großbritannien oder im Ausland) zu befreien. Die SSE gilt, wenn:
Mehr als 10% der Anteile an der Tochtergesellschaft während der sechs Jahre bis zum Zeitpunkt der Veräußerung über einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten gehalten wurden
Es sich bei der zu veräußernden Gesellschaft um eine Handelsgesellschaft, die Holdinggesellschaft einer Handelsgruppe oder die Holdinggesellschaft einer Handelsuntergruppe handelt.
Es ist natürlich aber auch so, dass Irland seine eigene Version von SSE hat und die Niederlande eine Beteiligungsbefreiung haben, aber die Großzügigkeit der britischen SSE sollte dennoch nicht übersehen werden.
CFC-Regeln
Wie viele andere Jurisdiktionen auch, hat das Vereinigte Königreich ebenfalls die Vorschriften für ausländische Unternehmen kontrolliert, ist aber dennoch durch eine breite Palette von Ausnahmen, welche die Anwendung der Vorschriften für beherrschte ausländische Gesellschaften mildern können, zu einer viel territorialeren Besteuerungsgrundlage übergegangen. Zu den Befreiungen und Ausnahmen gehören ein Steuervermeidungs-Gateway-Test, eine Ausnahmeregelung für ausgeschlossene Gebiete, eine Befreiung von niedrigen Gewinnen sowie eine Befreiung von niedrigen Gewinnspannen.
Auch hier ist es wieder so, dass sowohl Irland als auch die Niederlande nun im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen in ihre nationale Gesetzgebung mit aufgenommen haben.
Stempelsteuer
Das Vereinigte Königreich erhebt keine Kapitalsteuern (Stempelsteuer) auf die Ausgabe von Aktien durch ein britisches Unternehmen, obwohl die meisten Übertragungen von Anteilen an einem britischen Unternehmen der Stempelsteuer von 0,5% unterliegen.
Wie oben ja bereits dargelegt, sollten Gruppen die Vorteile des Vereinigten Königreichs als Holdingstandort nicht übersehen. Ja, das Vereinigte Königreich mag die EU zwar verlassen haben, besitzt aber immer noch ein attraktives Holding-Regime und natürlich auch andere nicht-steuerliche Vorteile, die oben in diesem Artikel hervorgehoben wurden.
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Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind.
Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an
Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.