Auf dem Weg zur Gesellschaft – Limited oder Mini-GmbH

Die deutsche, sogenannte „Mini-GmbH“, oder auch Unternehmensgesellschaft (UG) genannt, kann seit etwas mehr als einem Jahr gegründet werden: Zeit um erste Bilanzen zu ziehen.

Diese Form der Gesellschaft soll Unternehmer seit November 2008 zur Gründung einer Gesellschaft in Deutschland locken. Die Mini-GmbH braucht im Vergleich zur GmbH kein Stammkapital von 25.000 €. Sie kann schon mit einem 1 € Kapitel gegründet werden. Mit diesem Model ähnelt sie der englischen Gesellschaftform, der Limited (Pivate Company Limited by Share) sehr. Doch ist die Mini-GmbH eine ernst zu nehmende Alternative zur GmbH? Ist sie vor allem mit einer englischen Limited und deren Vorteilen zu vergleichen?

Bettina Schönau von der Industrie und Handelskammer in Berlin warnt davor die Mini-GmbH nur mit einem Euro zu gründen, denn so könne bei Zahlungsunfähigkeit schnell die Insolvenz drohen. Auch solle es das Ziel einer Mini-GmbH sein, das Kapital im Verlauf ihres Bestehens auf 25.000 € aufzustocken. Somit fällt bereits ein entscheidender Vorteil der Mini-GmbH gegenüber der Gmbh weg.

Rüdiger Grübler von der Handwerkskammer Berlin gibt zu bedenken, dass mit der Mini-GmbH nach außen hin sichtbar wird, dass nur wenig Kapital vorhanden ist. Dies sei keinesfalls geschäftsfördernd. Gerade bei Banken und Investoren würde diese Form einer Gesellschaft mit Skepsis betrachtet.

Bei der Gründung einer Mini-GmbH tuen sich die Ämter noch immer schwer. Viele kennen diese Gesellschaftsform nicht.

Anders bei der Limited: Ihre Gründung ist schnell, einfach und mit geringsten Kosten verbunden.

Auch für kleinere, mittelständische Unternehmen ist sie daher besonders attraktiv. Das hohe Stammkapital, das beispielsweise bei der Gründung einer GmbH erforderlich ist, entfällt hierbei. Bereits mit einem Pfund lässt sich eine Limited gründen. Zudem ist, was sich an verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ablesen lässt, eine Gesellschaft, die in einem Mitgliedsstaat der EU gegründet wird, in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt. Somit ist auch die Niederlassungsfreiheit garantiert.

Anders als bei der Mini-GmbH muss auch das Kapital nicht aufgestockt werden, sondern kann bei einem Pfund belassen werden.

Für eine Sanierung eines Unternehmens ist die Limited als Auffanggesellschaft geeignet.

Lediglich die Buchführungspflicht kann als Nachteil gewichtet werden, doch mit unserer Unterstützung werden Sie mit ihrer Limited keine Probleme haben. Unsere Mitarbeiter sind mit den Gegebenheiten des englischen und deutschen Steuerrechts bestens vertraut, und tun alles dafür, dass die Gründung und Organisation Ihrer Limited schnell, einfach, kostengünstig und erfolgreich abläuft.

Wir bieten verschiedene Pakete an. Welches die passende Lösung für Sie ist hängt davon ab, wo Sie mit ihrer Limited die Betriebsstätte einrichten möchten.

Haben Sie diese in Deutschland, so machen Sie wie bei der GmbH üblich die Bilanz. Um die sogenannte Bilanzübertragung und Ansässigkeitsbestätigung kümmern wir uns, Sie müssen sich um die Angelegenheiten in England keine Sorgen machen.

Liegt die Betriebstätte in UK, so kümmern wir uns um die vollständige Buchführung und den reibungslosen Ablauf für Ihre Limited.

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