Steuerkanzlei St Matthew

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Auswandern: So bereiten Sie sich auf Steuerfragen vor

Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich zunächst in Deutschland bei Ihrer Meldebehörde abmelden. Anschließend wird Ihnen ein Fragebogen vom Finanzamt mit 16 Fragen zugeschickt, auf die wir Sie heute bestmöglich vorbereiten wollen. 

Denn Sie sollten sich unbedingt im Vorfeld mit den Fragen auseinandersetzen, um keine mögliche Steuerpflicht in Deutschland auszulösen.

Weitere Details erfahren Sie in unserem Podcast Perspektive Ausland im Gespräch mit Sebastian Sauerborn und Daniel Taborek.

Steuerpflicht in Deutschland nach Ihrem Umzug: Das sollten Sie wissen

Auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben, kann es trotzdem sein, dass Sie durch eine z.B. inländische Immobilie, Familie, oder Betriebsstätte in Deutschland weiterhin steuerpflichtig sind. Es ist daher extrem wichtig, seinen Umzug ins Ausland sorgfältig zu planen.

1. Wegzugssteuer

Die Wegzugssteuer wird immer dann fällig, wenn man mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat und unbeschränkt steuerpflichtig war. 

Wer nur temporär ins Ausland geht, mit der Absicht, wieder nach Deutschland zurückzukehren, muss keine Wegzugssteuer bezahlen und bleibt weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Die Wegzugssteuer wird auch bei der Beteiligung einer ausländischer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällig. Wenn man bei Erhalt des Briefes vom Finanzmat bereits mehrere Auslandsgesellschaften völlig legitim gegründet hat, muss man diese zwar angeben, aber mit dem Staat nicht mehr Informationen teilen, als unbedingt notwendig. 

Wichtig: Wer noch Steuerschulden in Deutschland hat (z.B. Wegzugsteuer) und mit dem Finanzamt nicht kommuniziert, kann sogar der deutsche Pass entzogen werden

2. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Man unterliegt der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Deutschland, wenn eine Person in einem Niedrigsteuerland lebt, aber nach wie vor wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällt dann mit einem erhöhten Steuersatz auf das gesamte Welteinkommen. Aus diesem Grund sind Sie zur Offenlegung sämtlicher Einkünfte an die Finanzbehörden verpflichtet.

Sie sollten Barvermögen auf Konten, Immobilien, Beteiligungen an Gesellschaften, Aktien, Depots, Unternehmen etc. in Deutschland noch vor Ihrem Umzug ins Ausland auflösen.

Außerdem darf man bei der erweiterten beschränkten Steuerpflicht maximal 154.000€ auf einem deutschen Konto haben. Sie können dem Finanzamt zwar ein deutsches Konto angeben, aber dieses Konto sollte einen möglichst geringen Kontostand haben.

Ein weiterer Punkt ist, dass man nachweisen muss, dass für gewerbliche Gewinne oder Einkünfte, eine Betriebsstätte im Ausland besteht. Wenn ein digitaler Nomade keine offizielle Betriebsstätte im Ausland hat, unterliegen seine Einkünfte der deutschen Steuerpflicht. Daher sollte man sich unbedingt Gedanken über die Betriebsstätte machen.

Gut zu wissen: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt nur für deutsche Staatsbürger. Jemand der in Deutschland gelebt hat und steuerpflichtig war, aber kein deutscher Staatsbürger ist, unterliegt keinesfalls der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

3. Unbeschränkte Steuerpflicht 

Um der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen, darf man keine Wohnsituation in Deutschland haben (Wohnung oder Zimmer im Elternhaus).

Tipp: Wer nach dem Umzug weiterhin viele Tage in Deutschland verbringen will, sollte im Hotel, in der Ferienwohnung oder bei Freunden übernachten. 

Die unbeschränkte Steuerpflicht ist auch mit dem sogenannten persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt verbunden. Wer seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt zwar im Ausland hat, aber der Lebensmittelpunkt durch Kinder und Ehepartner in Deutschland gegeben ist, bleibt weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn man nur einen Tag pro Jahr in Deutschland wäre. Wer ins Ausland umzieht, um Steuern zu sparen, muss also immer mit seiner Familie umziehen.

Wer sich nach dem Umzug mehr als 180 Tage in 365 Tagen in Deutschland aufhält, löst ebenso eine unbeschränkte Steuerpflicht aus. Die Anwesenheit in Deutschland muss daher immer von einer mindestens genauso langen Abwesenheit gefolgt sein.

Auch eine Betriebsstätte in Deutschland würde nach Wegzug ins Ausland eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen. 

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten, bieten wir Ihnen gerne ein Beratungsgespräch an.

Mehr Informationen finden Sie auf unseren Websites Wohnsitz Ausland, Auslandsunternehmen und auf LinkedIn.

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