Bezahlen Sie rechtzeitig die VAT – mit dem richtigen Zahlungsmittel

Ab dem 1.April diesen Jahres wird es beim HMRC eine Änderung geben. Wird die Mehrwertsteuer (VAT) per Cheque bezahlt, so muss dieser von nun an rechtzeitig eingereicht werden, sodass seine Liquidtät am Fälligkeitsdatum gesichert ist.

Denn ab dem neuen Steuerjahr, welches am 1.April beginnt, treten neue Regelungen nach dem Finance Act 2009 in Kraft. Diese besagen, dass die VAT in England wie bisher pünktlich zu bezahlen ist. Die Höhe der Zahllast geht aus dem VAT-Return hervor, welcher beim Finanzamt einzureichen ist. Neu sind nun Regelungen, die die Zahlung des Betrages betreffen.

Bisher war es so, dass man seine VAT per Cheque bezahlen konnte und es ausgereicht hat, wenn der Cheque bis zur Frist beim HMRC eingangen war.

Dies hat sich nun geändert: Wer seine VAT noch mit dem Cheque begleichen will, der muss diesen rechtzeitig an das HMRC in England schicken. Ungefähr 10 Tage vor Ablauf der Frist sollte der Cheque eingegangen sein, so dass überprüft werden kann, ob er gedeckt ist. Nach dieser Prüfung wird die Zahlung als erledigt angesehen, nicht vorher.

Das ist eine Entwicklung, die zu der allgemeinen Entwicklung des Cheques passt. Er soll als Zahlungsmittel abgeschafft werden und ist schon längst nur noch bei älterem Publikum gebräuchlich. Die Umstellung fällt vielen schwer, doch auch das HMRC fordert die Steuerzahler dazu auf, die VAT per Banküberweisung oder Kreditkarte zu bezahlen.

Wenn Sie sich Ihrer Pflichten nicht vollständig bewusst sind und Sie kompetente Hilfe für Ihre Limtied in Großbritannien suchen, wenden Sie sich an uns. Die Steuerkanzlei StMatthew kümmert sich um Ihren VAT-Return und ist Ihnen beim Briefverkehr mit dem HMRC behilflich.

 
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