Deadline: Arbeitgeber müssen bis zum 06. Juli ihre Ausgaben für Angestellte offenlegen

Jährlich werden diese Daten übermittelt, dieses Jahr bleibt noch Zeit bis zum 06. Juli, spätestens dann will das HMRC das ausgefüllte Formblatt P11D erhalten haben. Die Angaben sind für alle Angestellten zu leisten, die £8500 oder mehr im Jahr verdienen. Im Wesentlichen werden die Kosten berücksichtigt, die dem Arbeitgeber durch den Angestellten entstehen, dazu zählt beispielsweise auch die Mehrwertsteuer.

Hat der Angestellt jedoch bereits Teile des Betrages zurückbezahlt oder wurden die Steuern durch die Steuererklärung schon abgezogen, so steht es dem Arbeitgeber frei, die Daten an das HMRC, das englische Finanzamt zu übermitteln.

Ein zu spätes Einreichen des Formulars verursacht eine Strafe von £100 pro 50 Angestellte des Unternehmens für jeden angefangenen Monat Versäumnis. Die Bescheide für die Versäumnisgebühr werden jeweils im November und im März des darauf folgenden Jahres versandt, falls das Formblatt P11D immer noch nicht übermittelt wurde.

Die Versäumnisgebühr wird in diesem Monaten jeweils weiter berechnet wie am Anfang, und so können immense Kosten entstehen, weshalb es sich lohnt rechtzeitig das Formular zu übermitteln.

Falls Sie Fragen zum englischen Steuersystem haben und sich nicht sicher sind, ob auch Sie bestimmte Formulare an das HMRC übermitteln müssen, oder wie eine Steuererklärung in England funktioniert, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Steuerkanzlei StMatthew. Unser erfahrenes Team ist Ihnen gerne behilflich und berät Sie kompetent. Wir kümmern uns auch um anfallende Verpflichtungen, wie die Übermittlung solcher Formblätter und übernehmen auch Ihre Steuererklärung, sodass Sie sich sorglos zurücklehnen können.

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